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Ab wann gilt ein Schreiben als zugestellt (rechtlich)?

Ab wann gilt ein Schreiben als zugestellt (rechtlich)?
Hallo,

ab wann gilt ein Schreiben als zugestellt, also wenns um wichtige Dokumente geht?
Was ist bei wichtigen Schreiben zulässig – E-Mail, Postbrief?

Folgende Situation:
Habe eine Forderung von einem Inkassounternehmen, welche ich bis zum 30.11. begleichen soll. Sollte ich den Betrag nicht auf einmal zahlen können, konnte ich mich auf deren Portal anmelden und online eine Zahlungsvereinbarung abschließen. Habe angegeben, dass ich die Gesamtforderung in einer Rate bis zum Ende des Jahres begleiche (das war Mitte November).
Bis heute habe ich keine Bestätigung o.Ä. erhalten.
Jetzt habe ich mich eben wieder bei dem Inkasso-Portal eingeloggt, um nachzuschauen, ob da was steht. Als erstes fiel mir die Summe auf..satte 45 Euro mehr, nur wegen 4 Wochen Zahlungsaufschub! Hätte man mir das nicht per Post mitteilen müssen?

Und: Wenn ich einfach die Hauptforderung bis Ende des Jahres überweise ohne die 45 Euro, wird das Inkassounternehmen dann wieder auf mich zu kommen oder wie läuft das ab? Hab das ja eben nur durch Zufall entdeckt und mich gefragt, ob das rechtlich gültig ist!

Frohes Rest-Weihnachten!
& bitte erspart mir und euch dumme Kommentare! ;-)

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4 Responses to “Ab wann gilt ein Schreiben als zugestellt (rechtlich)?”

  1. exenter says:

    Bitte nicht die Schuld auf andere schieben, Du bist der Schulner und musst auch die Inkassokosten bezahlen, sonst bist du nicht raus.

  2. Jürgen NRW says:

    Ab wann gilt ein Schreiben als zugestellt (rechtlich) – ist in diesem Fall unwichtig!

    Du hast einer Zahlungsaufforderung bis zum 30. 11. d. J. nachkommen sollen. Jedoch ist dir auf dein Angebot ein Zahlungsaufschub bis zum Ende d. J. gewährt worden. Die zusätzlichen Verzugszinsen und Bearbeitungsgebühren hast du natürlich zu tragen.

    Hätte man mir das nicht per Post mitteilen müssen?

    Wenn du online kommunizierst, ist eine schriftliche Korrespondenz nicht mehr nötig.

    Wenn ich einfach die Hauptforderung bis Ende des Jahres überweise ohne die 45 Euro, wird das Inkassounternehmen dann wieder auf mich zu kommen oder wie läuft das ab?

    Die zusätzliche Forderung besteht weiter inkl. weiterer Verzugszinsen und Bearbeitungsgebühren.

    Versuche mit dem Inkassounternehmen einvernehmlich eine Lösung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, musst du zahlen – denn du bist die Schuldnerin.

  3. Helga H says:

    Egal, wann zugestellt, ind diesem Fall mußt Du sämtliche Mahn- und Inkassospesen tragen, das ist leider so.

  4. Willi Wiss says:

    eine Mail ist kein Dokument..Fax mit Unterschrift schon und Sendebericht aufheben
    am Besten ist ein Einschreiben, aus den 45 € können schnell mehr werden

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