Ausländer einladen,wenn man in Insolvenz lebt?
by admin on Wednesday, April 27th, 2011 | 9 Comments
Ausländer einladen,wenn man in Insolvenz lebt?
Hallo,
kann man einen Ausländer (aus Marokko) nach Deutschland zu sich einladen,wenn man in Insolvenz lebt ?
Oder gibt es sonst noch etwas was man beachten sollte ?
Nicht ICH bin in der Insolvenz,sondern meine Mutter ! Aber da ich bei ihr wohne und noch ne Ausbildung mache,läuft es über meine Mutter…
Damit das mal geklärt ist…
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Wenn dich jemand aus Marokko,trotz einer Insolvenz besuchen möchte,hat das bestimmt nur einen Grund…..
er ist an einer Einwanderungserlaubnis interessiert ,aber bestimmt nicht an Dir!
Wenn er von deinen finanziellen Problemen weiß,warum lädt er dich nicht so oft wie möglich nach Marokko ein,oder setzt sich für dein Schuldenproblem ein?
Bitte erspare Dir und Deutschland solche Heiratsschwindler!!!
Soviel wie ich weiß, geht dass nicht, da du über ausreichend Geldmittel verfügen musst, um für ihn aufzukommen und das dürfte ja von Hartz 4 nicht gehen, oder?
Ansonsten musst du auch für alles aufkommen, wenn diese Person hier was anstellt und ehrlich, kann man jemanden so gut kennen, der nicht bei einem lebt, den man also sicher nicht wirklich kennt, daß man sich 100 % sicher sein kann, derjenige stellt nichts an?
Flieg also lieber hin. Es gibt manchmal recht günstige Flüge.
Warum nicht. Nur wegen der Insolvenz ist das leben doch nicht zu ende. Im rahmen deiner finanziellen möglichkeiten kannst du doch machen was du möchtest. Und was du nicht darfst wird dir ja wohl dein Insolvent Berater gesagt haben. Und wenn ich sehe was sich die Insolventen Prommis alles leisten frage ich mich wie geht das.
Da Du z.B. wegen Krankenversicherung vermutlich für ihn bürgen mußt, geht das mit Insolvenzverfahren nicht. (wäre Insolvenzbetrug, da von Anfang an klar ist, daß Du nichts zahlen könntest).
Insolvenzbetrug = Strafverfahren und Insolvenz wird abgebrochen.
Ich weiss ja nicht was dir bei der Insolvenz an monatlichen Einkommen bleibt. Fuer eine erfolgreiche Einladung solltest du aber mindestens ueber 900euro verfuegen.
Gruss
nein , denn du musst eine verpflichtungserklärung unterzeichnen.
verpflichtungserklärung=bürgschaft
“Voraussetzung für die Erteilung von Besuchs- oder Geschäftsvisa
Ein Visum kann nur erteilt werden, wenn Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden. Dazu muss der Antragsteller nachweisen, dass sein Aufenthalt in Deutschland finanziell gesichert ist und öffentlichen Mittel nicht in Anspruch genommen werden. Die finanzielle Absicherung seines Aufenthaltes kann der Ausländer durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung durch den in Deutschland lebenden Gastgeber erbringen.
Außerdem muss der Antragssteller der Auslandsvertretung gegenüber einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz nachweisen.
Verpflichtungserklärung
Regelmäßig verlangen die Auslandsvertretungen die Vorlage einer formellen Verpflichtungserklärung.
Die Verpflichtungserklärung muss umfassen die
* Kosten des Lebensunterhaltes (einschließlich der Erstattung aller öffentlicher Mittel, die evtl. für den Lebensunterhalt, die Versorgung mit Wohnraum, die Versorgung im Krankheits- oder Pflegefall aufgewendet werden müssen) und die
* Kosten der Ausreise (einschließlich Flugticket, auch Kosten einer evtl. zwangsweisen Abschiebung bis zum ausländischen Zielort, Begleiterkosten, Verpflegungskosten, Kosten einer Haftunterbringung usw.)
vom Beginn der Gültigkeit des Visums bis zur Beendigung des Aufenthalts oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck.
Die Verpflichtungserklärung muss der in Deutschland lebende Gastgeber gegenüber der örtlich zuständigen Ausländerbehörde auf einem dafür vorgesehenen Formular abgeben.”
“Sämtliche Angaben zur Prüfung der Leistungsfähigkeit des Gastgebers (Bonität) in der Verpflichtungserklärung sind freiwillig. Die Bonität (als Voraussetzung für die finanzielle Sicherung des Aufenthaltes) kann aber nur bestätigt werden, wenn diese mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen ist.
Die Unterschrift des sich verpflichtenden Gastgebers muss amtlich beglaubigt werden.”
hier ist der komplette text dazu
http://bremen.de/sixcms/detail.php?id=383488
Du bist so eine hübche Frau. Mach bitte nicht den Fehler deines Lebens.
Du willst dir doch nicht wirklich von einem Muselmann den Kopf abschneiden lassen. Das passiert ständig mit europäischen Frauen, die sich auf diesen Kulturkreis einlassen.
Dieser Marrokaner will doch nur eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, um dann später seine Sippe nachzuholen.
Wir haben schon genug Moslems hier!
Geht nach Marokko, wenn Ihr Moslems wollt!
stefan deine rassistischen aussagen kannst du dir sparen.versuch dich lieber mal mit deiner religion auseinander zu setzen.ich denke du weisst nicht viel darüber,denn sonst würdest du dich nicht mit anderen religionen beschäftigen du heini!