Darf ein vermieter (genossenschaft) eine schufa-auskunft des mietinteressenten einholen?
by admin on Saturday, August 28th, 2010 | 7 Comments
die wollen eine unterschrift, um eine schufa-einkunft einzuholen. ist das überhaupt rechtens? meiner meinung nach muss ich nur anhand von lohnabrechnungen beweisen, dass ich die miete bezahlen kann. ob ich schulden habe oder mahnverfahren (habe ich nicht) geht die doch gar nichts an?
@kaf51ri: was bitte haben mietnomaden und schulden gemeinsam? ein mietnomade kann auch gut betucht sein.
Kredite von Privat!
Geld leihen und verleihen. Von Privat an Privat - jetzt testen! Auch ohne SCHUFA.
Related posts:
- Darf ein Vermieter einer Mietwohnung eine SCHUFA Auskunft anfordern oder nicht?
- Darf eine Bank Schufa-Auskünfte einholen ohne mein schriftliches Einverständnis?
- Darf ein Arbeitgeber eine Schufa Auskunft von mir verlangen und warum????
- Schufa auskunft?
- Darf die Bank eine Anfrage an die SchuFa weiterleiten?


Du willst Die Wohnung, die die Schufa-Auskunft.
Da kann jeder tun, was er will.
Keine Schufa – keine Wohnung.
@Zusatz
Du scheinst ja Gründe zu haben.
Übrigens: vermögende Mietnomaden – wo hast Du den Unsinn gehört.
Der Vermieter darf zur Sicherung seiner Ansprüche eine Schufaselbstauskunft verlangen, oder diese mit Zustimmung des potenziellen Mieters durchführen.
Möchte der Mieter dies nicht, wird er vermutlich als Mieter abgelehnt. Zumindest darf der Vermieter bezweifeln, dass der Mieter in Zukunft seine Miete bezahlt hätte.
Eine absolute Sicherheit bzgl. eines solventen Mieters gibt es nicht. Man kann durch das aufstellen von verschiedenen Kriterien den Kreis der Nichtzahlungswilligen, oder Nicht zahlungswollenden einschränken.
Ein weiteres wirksames Element wird in Zukunft das “Vermieterzeugnis” sein, dass der neue Vermieter verlangen kann. Der alte Vermieter stellt seinem Mieter ein Zeugnis aus. Ich verlange grundsätzlich die Angaben des letzten Vermieters, um mir ein Bild über den neuen Mieter zu verschaffen.
Egal welche Schwierigkeiten mit dem alten Vermieter bestanden haben sollen, so kann sich der neue Vermieter ein erweitertes Bild über seinen Mieter machen. In Anbetracht der sehr mieterfreundlichen Urteile des VIII. Senats des BGH, ist es notwendig die Spreu vom Weizen zu trennen – so gut es eben geht.
Hat man einen kenntnisreichen Mieter in der Wohnung ist es u.U. fast unmöglich ihn wieder loszuwerden, oder zumindest nur mit viel Nervenbelastung und einigem finanziellen Aufwand.
Die Beratungen von Mietervereinen oder Haus & Grund ist leider meist ebenso unbrauchbar, wie nichtzahlungswillige Mieter.
Der IVD hat nun einige Gesetzesentwürfe vorgeschlagen, die vielleicht bei den Politikern auf offene Ohren treffen. So werden demnach die Rechte der Vermieter enorm gestärkt.
Quelle(n):
IHK-geprüfter Immobilienverwalter
Finger weg von solchen Vermietern/Wohnungsgenossenschaften !,da es keinen rechtlichen Anspruch gibt eine SCHUFA-Auskunft einzuholen und da hat der BGH 2008 schon drüber geurteilt.3 Lohnabrechnungen langen immer und werden auch anerkannt und beweisen eine Bonität des Mieters.
Gebe dir nur den guten Tipp,suche dir einen anderen Vermieter und es gibt genug vernünftige die nicht zu solchen Mitteln greifen um ihre Mieter auszuspionieren,ferner sollten m.E. eher Vermieter eine SCHUFA-Auskunft abgeben da genug Vermieter verschuldet und z.T. garnicht ädaquat zahlungsfähig sind.Mietnomaden müssen nicht verschuldet sein und zu 98% sind sie es auch nicht,da sowas wohl heute Sport geworden ist d.h.,das man seine Miete nicht bezahlt.Selbst mit einem negativen Eintrag bei der SCHUFA……,sagt diese garnix aus über einen Menschen und auch bei positiven Einträgen….,heißt es zu 100% schon lange nicht das du auch fleißig deine Miete bezahlst !.
Egal ob Vermieter oder ein Kauf auf Raten,egal was es ist,wollen die wissen,ob Du hoch verschuldet oder Insolvent bist.Dann hat man keine Chancen.Ein Insolvent kann auch Miete zahlen,aber ist trotzdem ein schwarzes Schaf,was keiner will.Ist leider so.Diese Leute haben Angst,wenn man verschuldet oder ein Insolvenzverfahren hat,daß sie irgendwann keine Miete,oder Rate mehr bekommen,da solche Leute am Existensminimum leben und vielleicht mal keine Miete,oder Rate mehr zahlen können.Sie dürfen daher eine Schufaauskunft verlangen.
Natürlich darf ein Vermieter eine solche Auskunft verlangen. Grob gesagtkannst du durchaus Einkommen haben – belegt durch die Lohnabrechnung. Zusätzlich kannst du aber eine Hucke voll Schulden sprich Zahlungsverpflichtungen noch offen haben. Geht ein Vermieter einen Mietvertrag ein und es entstehen Mietschulden, muss er sich hinter die bereits bestehenden Zahlungsforderungen anstellen.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre und über die Masse an Mietverträgen haben gezeigt, dass es eben nicht ausreicht, nur den Lohnbeleg als Sicherheit zu haben. Dies wissen natürlich solche Genossenschaften auch. Wenn du die Auskunft verweigerst, musst du dich nicht wundern, wenn ein Mietvertrag nicht zustande kommt.
Wenn’s Dir nicht passt – schau nach einer anderen Whg. Ich kenne es gar nicht anders! Man muss 3-4 Einkommensnachweise vorlegen und die Auskunft von der Schufa. Warum sollte ein Vermieter denn auf Verdacht und treuen Glauben jemanden in die Whg. lassen, die der Mieter vielleicht schon nach 2- Monaten nicht mehr finanzieren kann?!
Du willst vom Vermieter einen Vertrag. Folglich kann der Vermieter auch eine Schufa-Auskunft verlangen, damit er über die Zahlungszuverlässigkeit des zukünftigen Mieters eine Auskunft erhält.
Keine Unterschrift bedeutet auch keinen Vertrag.