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Darf eine Staatsanwaltschaft eine Rente,die innerhalb des Pfändungsschutzes liegt, pfänden?

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11 Responses to “Darf eine Staatsanwaltschaft eine Rente,die innerhalb des Pfändungsschutzes liegt, pfänden?”

  1. Rosi says:

    Nein ich denke nicht. weil der Pfändungsschutz sützt ja einem davor.

  2. Carola says:

    Ich verstehe Deine Frage nicht ganz. Eine Staatsanwaltschaft pfändet nicht. Eine Staatsanwaltschaft ist eine Ermittlungsbehörde.

  3. frechdax says:

    wenn’s um unterhalts- und alimentationszahlungen geht, kann’s schon sein, dass du in den sauren apfel beißen musst…

    lg

  4. earthman says:

    selbst wenn die Staatanwaltschaft das umgehen möchte ,so gibt es ein Grundversorgungsrecht für jeden Bürger und ist durch einen Betrag geschützt der als nicht Pfändbar gilt,ich glaube für eine allein lebende Person beläuft sich das auf 950 €

  5. Noname says:

    Nein und eigentlich pfändet auch nicht die Staatsanwaltschaft, sondern es wird, wenn überhaupt, aufgrund eines Gerichtsurteils gepfändet.

  6. hajokl says:

    Pfänden geht nur über eine Gerichtsbehörde,nicht
    über eine Anklagebehörde.

  7. Paul P(uff the Magic Dragon) says:

    Wenn ich mir manche Antwort davor anschaue, dann kann ich nur die Hände über dem Kopf zusammenschlagen.

    Die Staatsanwaltschaft ist für die Vollstreckung von verhängten Geld- und Freiheitsstrafen zuständig. Wenn sie vollstreckt, dann geschieht das durch sogenannte Vollstreckungbeamte. Das kann auch der Gerichtsvollzieher sein.

    Deine Frage kann ich Dir im Moment nicht beantworten. Vielleicht später.

    Nur soviel:

    Wenn die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe nicht vollstrecken kann – weil es nichts zu holen gibt -, dann wandert man im Regelfall in den Bau (Ersatzfreiheitsstrafe).

  8. tobias_0000 says:

    ganz klar NEIN, denn genau dafür ist dieser Schutz ja da, das kann Dir absolut NIEMAND nehmen.

  9. Antonia says:

    Das darf er 100ig nicht!!

  10. Jacqueline W says:

    Nein! Darf die Gerichtsbehörde auf keinen Fall!!

  11. Stefan R says:

    Oh mein Gott, habt Ihr wenig Ahnung! Aber alle 2 Punkte verdient…

    Die Staatsanwaltschaft vollstreckt die Urteile der Gerichte. Dazu kann sie unter anderem Haftbefehle ausstellen, wenn Geldstrafen nicht bezahlt werden. Es gibt entweder Erzwingungshaftbefehle (da sitzt Du so lange, bis Du zahlst) oder Vollstreckungshaftbefehle (einsitzen oder zahlen oder nur einsitzen).

    Logischerweise können dabei auch Gelder eingezogen werden, die unterhalb des Pfändungsschutzes sind. Sonst könnte ja jeder Hartz4-Empfänger Straftaten begehen ohne Ende, nur weil Geldstrafen bei ihm nicht eingezogen werden könnten. Es kann aber durchaus Ratenzahlung vereinbart werden oder eine Stundung auf gewisse Zeit. Im Strafmaß wird ohnehin schon die Geldstrafe auf Tagessätze umgerechnet, so dass bei einem sehr niedrigen Einkommen auch nur sehr geringe Geldstrafen herauskommen.

    Stefan

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