Darf ich auch ohne Anwalt weiter mein Geld eintreiben?
Stellen wir uns ein typischen Fall vor. Schuldner schuldet ca. 5000 Euro. Der Gläubiger hat alles versucht, aber der Schuldner ist unbekannt verzogen
Aber nun kommt das, was mich interessiert.
Das beauftragte Inkassounternehmen von dem Gläubiger, die die Akte längst geschlossen haben, bekommen Post vom wieder aufgetauchten Schuldner mit der Bitte um Aufstellung der Schulden, da der Schuldner in Kürze die Privatinsolvenz einreichen will.
Das Inkassounternehmen übergibt nun dem Gläubiger das Schreiben, da dem Inkasso-Büro diese Sache ganz offensichtlich nicht mehr interessiert.
Was würde nun dieser Gläubiger machen? Kann er z.b. eine vom Gericht erhaltene Forderungsaufstellung von 01/09 an den Schuldner schicken und gilt das dann auch oder ist er wieder gezwungen viel Geld für einen Anwalt auszugeben?
Danke schonmal für die Antworten. Ok, kein Anwaltszwang, aber er kann durchaus die Forderungsaufstellung vom Januar als Anlage (Kopie) mitschicken, damit die Schuldnerin wie gewünscht eine Übersicht inkl. Aktenzeichen für ihre Privatinsolvenz hat, oder?
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Er braucht dazu keinen Anwalt, wie zum gesamten Forderungsprozess nicht. Kann er alles selbst machen, wenn er es kann.
ERGÄNZUNG:
Er kann alles mitschicken was davor schon erarbeitet wurde, da spielt es keine Rolle, ob er es selbst erarbeitet hat oder ein Anwalt etc.