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darf ich ein auto besitzen bei privatinsolvenz?

ich bin seid etwa 6 monaten in privatinsolvenz.nun meine frage,darf ich ein günstiges auto besitzen ? wenn nicht gleich,dann etwa in der wohlwollensphase ?
bitte um aussage kräftige antworten.
danke

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4 Responses to “darf ich ein auto besitzen bei privatinsolvenz?”

  1. ஜ.DARKI.ஜ says:

    Hier die schlechte Nachricht: Grundsätzlich fällt das Auto des Schuldners in die Insolvenzmasse und ist zu verwerten.

    Etwas anderes gilt, wenn das Auto für die Ausübung des Berufs benötigt wird. Beispielsweise darf ein Schichtarbeiter, der den Arbeitsplatz nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann, das Auto behalten, weil er andernfalls den Arbeitsplatz verliert.

    Damit Ihnen der Insolvenzverwalter glaubt, dass Sie das Auto zur Berufsausübung benötigen, holen Sie sich eine schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber. Das Bestätigungsschreiben fügen wir gleich dem Insolvenzantrag bei, das verhindert Begehrlichkeiten.

    Menschen mit Schwerbeschädigtenausweis haben nicht automatisch ein Recht auf ihr Auto. Ist der Insolvenzverwalter "doof" und will er Ihnen das Auto streitig machen, muss das Gericht feststellen, ob die Wegnahme berechtigt ist. Ein kompliziertes Verfahren, Ausgang ungewiss.

    Will der Schuldner das Auto behalten, kann er dem Insolvenzverwalter abkaufen. Damit der Kaufpreis so gering wie möglich wird, verrate ich Ihnen folgenden Trick:

    Lassen Sie sich anstelle eines teuren Wertgutachtens von zwei befreundeten KfZ-Werkstätten zwei Kaufangebote ausstellen, zu einem möglichst niedrigen Preis.

    In der Regel akzeptieren die Insolvenzverwalter diese Kaufangebote anstelle eines Wertgutachtens und geben sich mit dem genannten Ankaufspreis zufrieden.

    Möglich ist es, dass ein Freund des Schuldners ein / das Auto kauft und ihn damit fahren lässt. Der Schuldner darf die Kraftfahrzeugversicherung auf seinen Namen laufen lassen.

    Auf die Anschaffung eines neuen (gebrauchten) Autos während des eigentlichen Insolvenzverfahrens sollte man ebenfalls verzichten. Diese Anschaffung gilt "Neuerwerb" und kann von dem Insolvenzverwalter eingezogen werden.

    Erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens, also in der Wohlverhaltensperiode, ist die Neuanschaffung eines Fahrzeuges wieder risikolos.

  2. John D says:

    Das rechnet dir dein Insolvenzbetreuer vor!

  3. D.R. Eisendraht says:

    Wenn es angemessen ist und zum Geldverdienen notwendig ist: JA.

  4. Kaktus says:

    Letzte Woche gab es ein BGH-Urteil zu einem ähnlich gelagertem Fall. Da ging es um die Pfändung des PKW’s des Ehepartners.Es wurde diesem Vorhaben eine Absage erteilt, wenn das Auto zum Berufsalltag zwingend notwendig ist. Mit anderen Worten heißt das, wenn Du den PKW nicht für die Arbeit benötigst, oder Du mit dem öffentlichen Nahverkehr in einer zumutbaren Zeit zur Arbeit und auch wieder nach Hause kommst, dann wird das Auto in die Insolvenzmasse hinzugerechnet.
    Durch die Wegnahme Deines PKW’s darf Dir nicht die Lebensgrundlage entzogen werden.
    Was die Rechtssprechung unter Zumutbar versteht, müsste jetzt noch einmal gesondert betrachtet werden. Mir wäre es, als wenn von den Gerichten 2,5 Stunden Fahrtzeit als zumutbar angesehen werden, wenn man voll arbeitet. Bei 6 Stunden am Tag werden 2 Stunden als zumutbar angesehen.

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