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darf man bei Behörden ohne Anwalt Akteneinsicht beantragen ?

darf man bei Behörden ohne Anwalt Akteneinsicht beantragen und sich selbst verteidigen ?
z.B. bei einem Verkehrsunfall ?

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9 Responses to “darf man bei Behörden ohne Anwalt Akteneinsicht beantragen ?”

  1. Cassandra says:

    "Grundsätzlich" ja – ob man sie immer auch be.
    kommt ist eine andere Frage.

    "…Grundsätzlich hat jeder Verfahrensbeteiligter ein
    Recht auf Akteneinsicht, was sich aus dem Grund-
    recht auf informationelle Selbstbestimmung ergibt."

    "Im Einzelfall können jedoch der Schutz von Daten
    anderer Beteiligter und das ermittlungstaktische
    Interesse von Ermittlungsbehörden dem entgegen-
    stehen…."

    Also doch nur "grundsätzlich"?

    http://www.rechtslexikon-online.de/Akteneinsicht.html

    "§ 1 Aktenseinsicht

    "Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes das
    Recht auf Einsicht in Akten, soweit nicht überwie-
    gende öffentliche oder private Interessen nach den
    §§ 4 und 5 entgegenstehen oder andere Rechts-
    vorschriften bereichsspezifische Regelungen für
    einen unbeschränkten Personenkreis enthalten…."

    http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=68313&template=allgemein_lda

  2. dominaarielle says:

    Das ist dein gutes Recht sofern ich richtig informiert bin als Staatsbürger

  3. Deccie says:

    Ich denke, ja.
    Ich kenne einen Fall aus meinem ehemaligen Bekanntenkreis,
    da mußte sich jemand sogar wegen Einbruch und Diebstahl bei
    Gericht verantworten. Der hatte sich auch selbst und ohne Anwalt
    verteidigt. Also ist es möglich.

  4. Holy Hardware says:

    Du hast gegenüber Behörden ein Auskunftsrecht, sofern es Fälle sind, die dich in Person betreffen. Du bekommst dann meistens ein polizeiliches Führungszeugnis zugeschickt, in dem dann alle Akteneinträge vermerkt sind.

    Vielleicht wär es aber besser, wenn du sagst in welche Akten du einsicht nehmen willst.

    Cheers

  5. Ryo Saeba says:

    Grundsätzlich ist man als Beteiligter im Verwaltungsverfahren berechtigt Akteneinsicht, in der Regel am Ort der Behörde, zu erhalten, § 29 VwVfG. Nur in bestimmten Bereichen gelten diesbeszüglich Ausnahmen, wenn der Zweck des Verfahrens gefährdet würde, wie zB im Strafrecht, wo teilweise nur der Verteidiger die Akteneinsicht erhält oder im Ordungswidrigkeitenrecht. Auch eine Einsicht in Prozessakten ist ohne Anwalt grundsätzlich möglich.

  6. Gandhi says:

    Ja sicher

  7. Mutter Schagalla says:

    Gegen Behörden "verteidigen" = Blödsinn!

  8. Samson 36 says:

    Leider nicht.

  9. FrauHolle DR nur mit Begründung says:

    Die Frage ist: was sind das für Akten, die du einsehen willst?
    Bei welcher Behörde befinden sich die Akten?

    Hier ein Beispiel.
    das Versorgungsamt z.b. ist eine Behörde. Wenn du dort Akteneinsicht haben willst in deine Schwerbehindertenakte ist das problemlos möglich. Da brauchst du auch keinen Anwalt.

    Willst du hingegen beim Finanzamt (auch eine Behörde) Akteneinsicht haben- dürfte das schon etwas schwieriger sein.

    Also: um welche Behörde und Akten geht es im konkreten Fall?

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