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Darf mein Bürge einen Schufa Eintrag haben?

Ich möchte ab September eine Wohnung mieten, werde allerdings erst im November 18, daher brauche ich jemanden, der für mich 2 Monate Bürge ist. Der einzige der das für mich machen kann/wird ist mein Großer Bruder. Dieser hat allerdings einen Negativen Schufa Eintrag, kann er trotzdem für mich Bürgen, zu mal es ja nur für 2 Monate ist?

PS: Die Antwort ” Warte doch einfach die 2 Monate noch ab” Braucht ihr nicht schreiben, denn wenn das möglich wäre, würde ich es ja tun. Es geht aber nicht.

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4 Responses to “Darf mein Bürge einen Schufa Eintrag haben?”

  1. horsch says:

    Können kanner schon. Allerdings trifft die Entscheidung alleine der Vermieter.
    Warum aber überhaupt Bürgschaft. Grundsätzlich müssen die Erziehungsberechtigten dem Vertrag zustimmen und alles andere wird über Barkaution geregelt

  2. kivaas says:

    Das ist normalerweise kein Problem.

    Schufa-Einträge sind ja nicht dafür da, jemanden für immer kreditunwürdig zu machen, sondern lediglich, um einem potentiellen zukünftigen Gläubiger über mögliche Risiken zu informieren.

    Außerdem sind heutzutage bei der Schufa derart viele falsche Einträge vorhanden, dass es noch gar nichts heißt, wenn man da drin steht. Ich habe garantiert auch irgendwelche Einträge, obwohl ich in meinem ganzen Leben noch nie irgendwo Schulden gemacht habe. Höchstens mal eine Rechnung eine Woche zu spät bezahlt, aber inzwischen steht man da ja wegen jedem Sch… im Register.

    Wenn übrigens der negative Eintrag deines Bruders mindestens 3 Jahre ist, wird er auf Antrag kostenlos gelöscht.

    Aber wie gesagt, dem Vermieter wird das egal sein. Dem geht es nur um die rechtliche Sicherheit, dass irgendein Volljähriger (der vertragsfähig ist, im Gegensatz zu dir selbst) unterschreibt. Und sollte der Vermieter trotzdem noch ein Problem damit haben, kannst du immer noch anbieten, dass du diese zwei Monate Miete im Vorraus zahlst, bis du 18 bist. Dann kann er eigentlich nicht mehr nein sagen.

  3. Conny N says:

    Und wovon finanzierst du die Whg?
    (Ergändes) hartzIV bekommt man erst ab 25!

    Im übrigen darf dein Bürge auch 1000 Schufa-Einträge haben und himmelhoch überschuldet sein. Bürgen darf jeder. Nur ob man ihn nimmt, das steht auf einem anderen Blatt (wurde aber hier auch nicht erfragt).

    Insofern:
    Ja er darf!

  4. exenter says:

    Das hängt von Deinem Kreditgeber ab, ob er einen solchen Bürgen akzeptiert. Ich würde es nicht machen. Ein Bürge sollte zuverlässig sein.

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