Die Rechnung ist verjährt. Inkassobüro mahnt dennoch. Was soll ich zahlen?
Folgendes Problem.
Ich habe im Dezember 2004 über einen Call-by-Call-Anbieter telefoniert. Der Betrag in Höhe von 1,31 wurde mit der Telekomrechnung abgebucht. Leider war ich damals knapp bei Kasse und die Bank hat die Lastschrift nicht eingelöst. Die Telekom hat aber diese 1,31 von dem Fremdanbieter nicht mit angemahnt und so wurde das vergessen. Dieser Fremdanbieter hat sich auch nicht gemeldet. Und dann hab ich fast 4 Jahre später, nämlich diesen September von einem Inkassobüro eine "Letzte außergerichtliche Mahnung" erhalten. Über den Betrag von 22,55 €. Hab denen dann geschrieben, dass dieser Betrag NIEMALS vorher angemahnt wurde und ich maximal bereit bin diese 1,31 € zu zahlen obwohl sie längst verjährt ist.
Heute bekomme ich ein Vergleichsangebot geschickt. Ich solle 10 Euro zahlen.
Box ich mich da nun weiter durch und weigere mich oder zahl ich die 10 Euro. Dafür einen Anwalt einzuschalten halte ich für Übertrieben, aber vielleicht weiß hier ja jemand wie die Rechtslage ist.
Das Rechnungsdatum der Telekom war der 15.12.2004. Rechnung ist also verjährt. .
zur Antwort von Pedro. Ich habe aber doch niemals eine Rechnung erhalten von diesem Fremdanbieter. Ich hatte also auch nie eine Kontonummer an die ich hätte zahlen können. Es gab niemals eine Mahnung.
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Ist die Rechnung wirklich im Dez. 2004 entstanden? Dann ist die Forderung verjährt. Nach dem § 214 BGB verjährt die Forderung 3 Jahre, nachdem sie entstanden ist, allerdings beginnt man mit dem Zählen erst mit ablaufen des Jahren, in den sie entstanden ist.
Klartext: Wenn die Rechnung Dez 2004 auf dem Tisch war, beginnt man mit dem Zählen auf dem 01.01.2005 und die Zeit ist am 31.12.2007 abgelaufen. Wurde die Rechnung erst im Jan 2005 zugestellt, fängt man am 01.01.2006 an zuzählen und endet am 31.12.2008.
Berufe dich daher auf §214 BGB, den unbedingt angeben, sonst musst du trotzdem bezahlen. Und das ganze schriftlich!!! und nachweisbar!
Nachtrag: Du musst denen mitteilen, dass du dich auf §214 BGB berufst, machst du es nicht oder sogar nichts, ist die Rechnung trotzdem gültig!
Anwalt einschalten ist Quatsch.
Prüfe mal genau nach, wie die Verjeährungsfrist ist; sollte tatsächlich bereits Verjährung eingetreten sein, schmeiß den Brief in den Müll und reagiere nicht mehr drauf.
Inkassobüros nehmen alles was sie bekommen können, denn das sind die modernen Geier der Gesellschaft. Du hättest schon gar nicht auf den ersten Brief reagieren dürfen. Jetzt haben sie ja eventuell wieder ein handhabe, aber ich würde ihnen gar nichts zahlen. Wenn die Sache verjährt ist sollen sie sich das Geld holen, wo sie wollen.
Gruß
Franky
Erstens: Die Telecom mahnt Beträge von Fremdanbietern nicht an, dies steht auch auf der Telefonrechnung.
Zweitens: Da die Telecomrecnung nicht abgebucht wurde, warst du verpflichtet, den Betrag von 1,31 € an den Fremdanbieter zu zahlen.
Damit ist die Rechnung für den Fremdanbieter erst 2005 zustande gekommen. Das heiß, die Verjährungsfrist läuft erst im Jahre 2009 ab.
Drittens: Nun heißt das für dich, die Rechnung von 22,55 € ist richtig.
Viertens: Nimm unbedingt das Angebot von 10 € das Inkassobüros an, sparst du 12,55 € !
Ps am 11.11.08: Die Telecom verrechnet bei normaler Rechnungsbegleichung mit dem Fremdanbieter. Nur wie in deinem Fall, wo die Abbuchung bei deiner Bank nicht zustande kam, muß der Telecom Kunde selber für das Begleichen der Summe sorgen. Die Telecom mahnt diese Fremdanbieterkosten auch nicht bei dir an, dies steht auch auf der Rechnung der Telecom. Verwunderlich ist nur, dass der Fremdanbieter die Summe nicht angemahnt hat.
Dies ist der normale Vorgang der Telecom, ich hatte nämlich den selben Fall auch schon gehabt. Deshalb kenne ich auch das Problem.
Leider ist dies so, trotzdem lieben Gruß von Pedro!
Die Rechnung ist verjährt. Geregelt ist dies im BGB §195.
Wenn die Rechnung verjährt ist, brauchst du auch NICHTS mehr zu zahlen. Weder alte noch Inkassokosten.
Ebenso kannst du dir das Papier für die Antwort sparen.
@ Pedro: Leute ins Bockshorn jagen ist keine gute Sache!
Im Jahr 2010 ist alles von 2006 und früher standardmäßig verjährt. Die Verjährungsfrist würde auch erst mit einem gerichtlichen Mahnbescheid gehemmt, die Drohschreiben haben allein keine hemmende Wirkung.
Selbst wenn die Verjährungsfrist erst 2005 begonnen HÄTTE, wäre 2010 ohne GERICHTLICHEN Mahnbescheid die Verjährung eingetreten.
Aber im Bereich call-by-call gibt es ein bekanntes Inkassounternehmen aus Neuss/Düsseldorf/neuerdings Duisburg, das massenhaft diese Minibeträge in verjährten Rechnungen anmahnt, mit oft vielfach höheren Inkassokosten, die meist keine wirkliche Grundlage haben.
Wichtig: nicht ignorieren, Einrede der Verjährung erheben (Einschreiben + Rückschein), sonst können die ggf. Mahnbescheide erwirken, wenn man die auch ignoriert, vollstrecken.
Angeblich versuchen die auch schon, Leute mit Negativeinträgen bei Auskunfteien unter Druck zu setzen. Wenn das passiert: Ab zum Anwalt, ggf. Abmahnung, Unterlassungserklärung oder einstw. Verfügung!
Noch wichtig: NICHTS bezahlen, auch nicht die 1,31 EUR, damit würde man nämlich die Forderung anerkennen und die Verjährung zunichte machen!