Ebay-Kauf nicht bezahlt, jetzt Inkassounternehmen.?
Ich habe bei Ebay was ersteigert. Nach Aktionsende, habe ich festgestellt das diese Firma Billigware versendet und ich habe einfach nicht bezahlt, weil ich die Sache nicht mehr wollte. ( Zugegeben ich war etwas naiv)Ich habe in Kauf genommen von Ebay eine Abmahnung zu bekommen, was nicht weiter schlimm ist, da ich 100% gute Bewertung habe.
Jetzt bekomme ich gestern ein Schreiben von einem Inkassounternehmen aus 20 Euro, soll ich 68 Euro zahlen. Ich habe doch keine Ware erhalten. Die Sache war doch Vorkasse.
Kann mir jemand sagen wie die Lage rechttlich aussieht. Bitte keine Vorschläge mit Anwalt und so. Das kann ich mir nicht leisten!
Bitte nur ernstgemeinte Antworten. Vielen Dank im Voraus.
Ich habe nach Auktionsende eine Mail geschickt, dass ich vom Kauf zurücktrete.
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Du hast gesteigert und MUSST bezahlen ,es ist eine Rechtsverbindliche angelegenheit.
Angebote und Gebote sind rechtlich verbindlich.
wie wär’s mit zahlen?
Wirste wohl bezahlen müssen. Mit naiv hat das nichts mehr zu tun. Du bist einen Kaufvertrag eingegangen und der Verkäufer kann auf Erfüllung – in deinem Fall Zahlung – bestehen. Genauso wie du dich als Verkäufer nicht darum drücken kannst und sagen, du wolltest ja eigentlich gar nicht verkaufen. Wenn du in ein Lokal gehst und ein Essen bestellst kannst du auch nicht sagen, "ach, eigentlich hab ich gar keinen Hunger, nehmen sies wieder mit" und dann ohne zu zahlen gehen, oder? Manche Ebay-Kunden sind ein Albtraum.
@ yuppiduu
Von einer Auktion kann man nicht zurücktreten. Das ist anders, als bei einem Kauf im Laden oder Internet. Der Auktionspreis ist sofort fällig, ohne Rücktritt. Genauso wie bei einer Auktion, bei der du anwesend bist und dein Schild hoch hältst. Zurücktreten kannst du nur, wenn der Verkäufer damit einverstanden ist.
Naja, nächstes Mal vor dem Bieten lesen, aber das hast du ja nun mitbekommen…
Bist du denn von dem Kauf zurückgetreten? Das geht ja innerhalb von 14 Tagn problemlos, zumindest bei gewerblichen Verkäufern. Oder hast du einfach nur nicht bezahlt? Normalerweise fängt die 14Tagesfrist erst an zu laufen, wenn die Ware bei dir ist. Allerdings musst du natürlich erstmal bezahlen oder dich mit dem Verkäufer einigen.
Ohne Rücksprache nicht zu Bezahlen fände ich übrigens ein unmögliches Verhalten.
Die E-Bay-Bewertung ist – verglichen mit einem Schufa-Eintrag eigentlich völlig unbedeutend.
Also bezahl entweder oder lass dir von einem Profi Rat geben.
Wenn die Ware bei einem Händler bestellt worden ist, dann hast Du 2 Wochen Rückgaberecht. Ich würde bei nicht erhaltener Ware einfach die Füße still halten und abwarten. Du hast zwar einen Vertrag, und nichts anderes ist EBay, gebrochen, aber versuch mal ob der Verkäufer wirklich wegen 20 Euro vor Gericht zieht.
Du hast einen Verkaufzuschlag bei ebay getätigt
der als Vertrag bindent ist.Somit ist die Ware auch zu bezahlen .
Da Du Vorkasse nicht geleistet hast wie es in den Bedingungen steht hat der Verkäufer das Recht den Betrag über ein Inkasso-Büro eintreiben zulassen.Dann liefert er die Vertragsware aus.
Hey,
also ich hatte auch shcon mal das Problem und ich würde mal in Ebay-kundenservice anrufen und den dein problem erklären.
Die helfen dir bestimmt weiter, war bei mir auch so.
Mfg. Asdiin
In dem Moment wo Du bei Ebay bietest,schliest Du einen Vertra g ab.
Dieser Vertrag ist bindend.
Du hast bei einer Firma geboten,?
Diese hat bestimmt ihre AGB aufgelistet und Du hast ihn nicht gelesen.
Es bleibt Dir nichts anderes übrig als zu zahlen.
Sei beim nächsten mal schlauer.
Du hast gesteigert. Damit hast Du einen Kaufvertrag gemacht. Das es Billigware ist war Dir bekannt, oder Du hättest Dich vorher erkundigen müssen. Zahle schnell, es wird nur teuerer.
Ich glaube wir hatten den gleichen Verkäufer.
Bezahl die Rechnung einfach nicht. Im schlimmsten Fall müsste er Klagen und dann soll er mal begründen! Wenn du nicht den Mut hast so lange zu warten, bezahl direkt an den Verkäufer (nicht an das Inkassounternehmen) einfach die 20€ und gib bei der Überweisung "Hauptforderung" an, dann darf er die Zahlung nicht anders verrechnen und du bekommst die Ware und kannst Sie dann zurückschicken
Das Widerrufsrecht gilt 14 Tage nach Erhalt der Ware! Dann muss der unseriöse Verkäufer das Inkassobüro zahlen
Bei Ebay gibt es doch die Geschäftsbedingungen für Käufer und Verkäuver. Lad sie die auf deinen Computer und lies die Bedingungen für Käufer genau durch.