Extremwichtig!!!!!?
Also hier die Sachlage: Kann ein Fahrlehrer Jemanden einfach so von der Fahreprüfung abmelden, da man ihm noch Geld schuldet, obwohl man die Prüfung schon bezahlt hat. Wie gesagt, es ist unwahrscheinlich dringend. Und hier sind Fachkenntinsse gefordert!
Erstens geht es hier nicht um mich und zweitens kennen Manche hier definitiv nicht die Umstände, der Fahrlehrer schreibt sich die Fahrstunden nie auf und macht lustiges Rätselraten und hat der besagten person erst vor zwei tagen den vollständigen preis genannt, obwohl die person eine millionen mal gefragt hatte. überhaupt scheint er nicht recht kompetent zu sein und gestern sagte er man müsse ie stunden noch vor der prüfung zahlen, dass sagt er 6 stunden zu vor. ganz toll und alle anderen mussten nicht zahlen. ein junge durfte bereits nach drei stunden geprüft werden ohne die prüfung oder die stunden zahlen zu müssen.
Ich frag mich warum man hier so frech sein muss. ( das ist nicht an alle gerichtet) danke ………….schließlich haben alle das geld auftragen können und nun ist die person glücklich und hat bestanden!
außerdem wollte die person nur einen tag später verzögert zahlen und bei allen anderen ging es nur bei ihm nicht.
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Da der Fahrlehrer bei der Prüfung Anwesend sein muss und er auch das Fahrzeug zur Verfügung stellt kann er das tun da Du ja keine Fahrprüfung ohne Fahrlehrer und ohne Fahrschulfahrzeug ablegen kannst, also Zahl die Rechnung dann gibt’e auch keine Probleme mit der Fahrprüfung.
Gruß Anita
Ich weis es auch nicht, bzw. ich halte es für Erpressung, aber er wird wohl vorschieben können, dass du noch nicht bereit bist. Andererseits hat er dich ja schon mal angemeldet.
Ein Forum:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php
Google Urteile.
Vielleicht ist was dabei, das du audrucken und ihm unter die Nase halten kannst.
http://www.google.de/search?q=Fahrpr%C3%BCfung+%2B+schulden+%2B+zulassung+%2B+Fahrsch%C3%BCler+%2B+urteil&btnG=Suche&hl=de&rlz=1B3GGGL_deDE264DE264&sa=2
Natürlich kann er das. Aber da muß er vorher das ausstehende Geld schriftlich angemahnt haben und darauf schriftlich darauf hinweisen, daß man von der Prüfung abgemeldet wird, wenn man nicht zahlt.
Ihr habt vorher einen Vertrag geschlossen. Das kann auch mündlich gewesen sein. Wenn sich einer der beiden Vertragsseiten nicht an den Vertrag hält, kann der Andere auf Erfüllung klagen. Sprich: Eine Mahnung schreiben.
Geht der andere auch darauf nicht ein können weitere Maßnahmen in die Wege geleitet werden, sprich: Er lässt Dich erst fahren, wenn Du Deine Bedingungen des Vertrags erfüllt hast.
Bezahl und gut ist.
schau mal in den AGB´s (oder Vertrag mit) der Fahrschule dort müsste eigentlich eine "Klausel" sein in der beschrieben steht das der Schüler erst dann zur Prüfung vorgestellt wird wenn die Zahlung erfolgt ist.
Irgendwo verständlich da die Fahrschule Angst haben muss das sie gar nicht an ihr Geld kommen.
Andererseits verstehe ich dich da du die Prüfung ja schon gezahlt hast……die Entscheidung wann du die Prüfung machst bzw. wann du "bereit" für die Prüfung bist liegt aber eher beim Fahrlehrer als bei dir…..
Vielleicht hast du die Möglichkeit für den noch ausstehenden Betrag eine Ratenzahlung zu vereinbaren evtl. vielleicht auch schon einen Betrag anzuzahlen um die Fahrschule zu "beruhigen" da ich jetzt einfach mal nicht davon ausgehe das du den Betrag offen lassen willst
Sorry das ich nicht mehr sagen kann ich google aber noch etwas vielleicht finde ich noch was
kommt drauf an, was du vorher ausgemacht hast. die endabrechnung meiner kinder hab ich erst nach bestandener prüfung von der fahrschule bekommen. vorher hab ich abschläge nach jeweils 5 fahrstunden bezahlt.
Ich weiß nur wie das bei mir abgelaufen ist ich habe meinen Führerschein auch nicht gleich bezahlen können im Gegenteil armer Azubi kaum Geld also habe ich eine Ratenzahlung ausgemacht das ich jeden Monat 50 Euro bezahle so lange bis er abbezahlt ist und das ging lange naja auf jeden Fall ich würde fragen ob du nicht in Raten bezahlen kannst so das er sieht das Geld kommt und du deine bezahlte Prüfung machen kannst aber wenn ich jetzt noch wüsste wie viel es ist und ob er schon Mahnungen geschrieben hat könnte ich damit mehr anfangen Grüßle Dini
Also Du schuldest Deinem Fahrlehrer Geld. Aber das Geld für die Prüfung hast Du bezahlt. Ich denke nicht, dass etwas dagegen einzuwenden ist, wenn der Fahrlehrer das Geld erst mal dazu benutzt, um Deine Außenstände zu begleichen.
Außerdem frage ich mich schon, was Du für ein Verständnis hast. Er soll Dich die Prüfung machen lassen, während Du ihn nicht mal bezahlst? Ich würde es auch nicht machen. Zahl erst mal Deine Schulden!
er mus mind.1 mal angemahnt haben
Hier gibt es nur Ratschläge und keine juristische Auskünfte. Eine Rechtsberatung ist vom Gesetzgeber nicht gestattet. Ein Jurist wird Dir keine verbindliche Auskunft ohne Gebühren geben.
Du siehst ja das er das kann. Du meinst wohl, ob er das darf.
Dies könnte ein Gericht entscheiden, wenn du denn vor hast dieses zu bemühen. Ansonsten würde ich meine Schulden beim Fahrlehrer begleichen und dann zur Prüfung gehen. Der Fahrlehrer macht dies, als eine Art Pfand – weil er sonst vermutet keinen Cent mehr von seiner Forderung zu sehen.
Ist alles bezahlt, darf er dich nicht abmelden, auch wenn du vor dem letzten Theorietest 40 Fehlerpunkte hattest.
Bringe deinen Teil des Vertrages, dann bringt der andere auch seinen Teil des Vertrages.