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Grundbucheinträge, welcher gilt?

Hallo, ich hab folgendes Problem:
Meine Großmutter (Hausbesitzerin) ist vor 2 Monaten in ein Pflegeheim gekommen. Ich hab die Generalvollmacht von ihr um mich weiterhin um ihre Finanzen kümmern zu können. Auf dem Haus welches sie besitzt sind Schulden von 29000 euro. Die Bank steht zwar im Grundbuch, ist aber nicht Besitzer des Hauses. Mein Bruder und ich haben auf die Wohnung im 2. Stockwerk ein dingbares Wohnrecht, meine Großmutter auf die untere Wohnung Niesbrauch. Das Problem ist jetzt das ich die laufenden Kosten vom Haus und den Kredit nicht mehr zahlen kann, weil das Heim und die Nebenkosten zu hoch sind. Ich würde das Haus ja in Großmutters Namen verkaufen, würde auch von meinem Wohnrecht und Omas Niesbrauch zurücktreten, aber mein Bruder wird das sicherlich nicht tun. Und nun weiß ich nicht wie ich aus der Situation wieder rauskommen. Und mal abgesehen davon hat mein Stiefvater auch noch nen Eintrag im Grundbuch auf der gleichen Seite wie die Bank, wo meine Großmutter ihm 25000 euro schuldet, die auch bald fällig sind. Habt ihr ne Idee was mit den Einträgen passiert, sollte ich doch trotz dessen einen Käufer finden?Welche Erlischen und durch was? Vielen Dank schonmal im Vorraus.

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4 Responses to “Grundbucheinträge, welcher gilt?”

  1. schuchu says:

    Geh zum Anwalt und klär das. Normalerweise ist es so, wenn du die Bank nicht abbezahlen kannst dann kann es soweit gehen das es zu einer Zwangsversteigerung kommt, aber dies kann dir nur der Anwalt sagen.
    Du kannst sicher auch zur Bank gehen und darum Bitten, das der Kredit anders abgegolten wird. D.h. neue Verhandlungen um den Zeitraum des Kredites zu verlängern. Aber da müsste sicher auch dein Bruder mit zustimmen.
    Wie gesagt der Weg zum Anwalt und vieleicht auch zur Schuldnerbratung wird dir nicht erspart bleiben. Viel Erfolg!!!

  2. John D says:

    Erlöschen kann nur das, worauf du oder andere notariell beglaubigt verzichten.

  3. Franz B says:

    Was im Grundbuch eingetragen ist sind NICHT die tatsächlichen Schulden.
    Der Eintrag dient zur Absicherung von Krediten. Die sind zwischenzeitlich teilweise (oder ganz) abbezahlt.

    "Die Grundschuld wird als dingliches Recht an einem Grundstück in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Im Gegensatz zu Hypotheken sind Grundschulden nicht akzessorisch, sondern abstrakt."
    http://de.wikipedia.org/wiki/Grundschuld

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