Guthabenkonto ohne Schufa (Girokonto)?
by admin on Thursday, June 3rd, 2010 | 7 Comments
Hat jemand eine Ahnung, ob bzw. bei welcher Bank in Deutschland man ein Girokonto auf Guthabenbasis OHNE SCHUFA eröffnen kann?
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Also ein Guthabenkonto ist KEIN Girokonto. Die Funktionen sind beim Guthabenkonto eingeschränkt und meist kann man dann nur an bankeigenen Automaten abheben. Ausserdem wird auch bei Guthabenkonten eine Schufaabfrage durchgeführt.
Es gibt allerdings Banken die auf eine Schufaabfrage verzichten und JEDEM problemlos ein Konto eröffnen. Da gibts allerdings auch unterschiede bei den Konten.
Alles darüber findest du hier:
http://www.pelfish.eu/wissenswertes-zu-schufafreien-konten/1444/
ich glaub die norisbank nimmt jeden
http://www.norisbank.de/produkte/girokonto.html?WT.mc_id=010710&mc_wp=95
Rechtlich ist jede Bank in Deutschland verpflichtet einem Bürger der Bundesrepublik Deutschland ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen. In der Realität sieht es leider ganz anders aus. Am wenigsten Stress hat man hier bei den Sparkassen und Volksbanken. Wenn die nicht wollen brauch man es woanders erst gar nicht versuchen. Die einzige Alternative ist dann das Sozialgericht. Die Bank des "Vertrauens" per Gerichtsbeschluss dazu zwingen dem Recht genüge zu tun und das Konto zu eröffnen.
Warum? Ich habe einen Betrag bezahlt, meine Schufa eingesehen. Wer eine solche Frage stellt, hat bereits Schulden, was ich nicht toleriere, wenn das bereits einen Schufaeintrag hinter sich zog.
Es gibt sowas, werde ich hier nicht moderieren ~
Adolar, das war keine Antwort auf die Frage. Wolltest wohl nur die Punkte kassieren.
Zurück zur Frage:
Jede Bank MUSS jeden, der in Deutschland lebt, ein Konto anbieten und eröffnen. MUSS! Es gibt die sogenannte Selbstverpflichtungserklärung der Banken von 1995. Sie haben sich damals dazu bereit erklärt jeden ein Konto zueröffnen und niemanden auszuschließen. Daraufhin hat der Gesatzgeber eine gesetzliche Regelung verzichtet.
Noch gibt es kein Recht auf ein Konto. Recht bedeutet, dass es kein Gesetz gibt, das vorschreibt, dass jeder ein Recht hat auf ein Konto.
Ohne Schufa-Auskunft läuft nix! Sollte aber eine Bank ablehnen, dann einfach an die Selbstverpflichtungserklärung erinnern.
Die Bank spielt keine Rolle. Kann Privatbank oder Sparkasse sein.
Lass dich nicht von irgendwelchen Bankberatern verunsichern. Meistens kommen die mit Geldwäschegesetz oder auch Schufaeintrag. Es gibt die Selbstverpflichtungserklärung und die gilt! Ein Konto auf Guthabenbasis ist immer drin. IMMER!
Ich empfehle die Sparkasse oder Genossenschaftsbanken wie Volksbank oder Spardabank.
Wenn Du Privatbank haben willst dann empfehle ich nur die großen: Deutsche Bank, Commerz, Postbank, Dresdner Bank. Dann kannst Du mit dein Guthabenkontokarte überall bei denen kostenlos Geldabheben! Die haben sich nämlich zu Cashgroup zusammengeschlossen. Kundenkarten (Kein EC) annerkannt und zur kostenlosen Abhebung zugelassen.
Auch dort bekommst Du garantiert ein Konto! 100%. Wenn eine Bank dir ablehnt, dann schreib ein Brief und verlange ein Konto. Du wirst sehen, keine Bank wird dir schriftlich ablehnen. Dazu trauen sie sich nicht. Mündlich können die alles sagen, aber schriftlich nicht.
@Finance
Danke für dein Kommentar. Die Selbsverpflichtungserklärung ist bindend und es kommt natürlich vor, dass eine Bank ablehnt, aber auch diese muss sich an die Erklärung halten. Siehe Urteil des Landgericht Berlin 2008. Daher die Empfehlung schriftlich die Ablehnung zu widersprechen.
Wer sich noch weiter Informieren will siehe Link
@Finance
Ich habe nicht gesagt, dass es ein Recht auf ein Konto gibt. Außer bei den Sparkassen. Auch an einer Verordnung muss sich die Sparkasse halten. Beachte bitte, dass eine Verordnung die Merkmale eines Gesetzes hat. Also muss eine Sparkasse ein Konto auch für jeden anbieten.
Ein Gesetzt oder Verordnung, die für alle Kreditinstitute gilt zu verabschieden wäre verfassungswidrig, wegen der Vertragsfreiheit.
Unter Umständen kann eine Bank die Eröffnung eines Kontos ablehnen. (Siehe unten)
Man muss die Bank um eine schriftliche Stellungnahme bitten. Die Bank wird sich dann entschuldigen und ein Konto anbieten.
Ich spreche aus Erfahrung, da ich mich beruflich damit beschäftigt habe.
Punkt 4 aus der Erklärung soll niemanden abschrecken bitte. Man kann immer was machen. z.B. sich auf Pfändungstabellen berufen etc. Oder auch vom Richter die Pfändung aufheben zu lassen, wenn man nur Sozialhilfe bekommt und man krank ist.
Hier ein Auszug aus der Erklärung v. 1995:
————————————————–
"Das Kreditinstitut ist nicht verpflichtet, ein Girokonto für den Antragsteller zu führen, wenn dies unzumutbar ist. In diesem Fall darf die Bank auch ein bestehendes Konto kündigen. Unzumutbar ist die Eröffnung oder Fortführung einer Kontoverbindung insbesondere, wenn
1. der Kunde die Leistungen des Kreditinstituts missbraucht, insbesondere für gesetzwidrige Transaktionen, z. B. Betrug, Geldwäsche o. Ä.,
2. der Kunde Falschangaben macht, die für das Vertragsverhältnis wesentlich sind,
3. der Kunde Mitarbeiter oder Kunden grob belästigt oder gefährdet,
4. die bezweckte Nutzung des Kontos zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht gegeben ist, weil z. B. das Konto durch Handlungen vollstreckender Gläubiger blockiert ist oder ein Jahr lang umsatzlos geführt wird,
5. nicht sichergestellt ist, dass das Institut die für die Kontoführung und -nutzung vereinbarten üblichen Entgelte erhält,
6. der Kunde auch im Übrigen die Vereinbarungen nicht einhält."
macht heute eigentlich jede gute bank oder sparkasse….
@Desert_boy
NEIN NEIN NEIN! Diese "freiwiliige Selbstverpflichtung ist rechtlich NICHT BINDEND!
Du meinst wohl das die Sparkassen dazu verpflichtet sind. Dies geht aber aus einer anderen Verordnung heraus und betrifft nur die Sparkassen.
Und wie bereits erwähnt: Wer will sich schon sein Konto erzwingen und gleich zu beginn für Spannungen sorgen?
@Desert_boy
Das ist so nicht richtig! Immer wieder richten sich alle nach der Selbstverpflichtung der Banken. Bei dieser Selbstverpflichtung handelt es sich um eine "freiwillige" Selbstverpflichtung die rechtlich jedoch nicht bindend für die Banken ist. Also muss Dir keine Bank ein Konto eröffnen.
In Deutschland gibt es leider immer mehr Menschen ohne Konto. Sich dabei auf die Selbstverpflichtung zu beruhen – die wie bereits erwähnt rechtlich nicht bindend ist – macht auch keinen Sinn. Warum soll ich mich mit einer Bank die mich eh nicht will um ein Konto streiten, wenn ich zusätzlich auch noch einen Schufaeintrag habe? Dann geh ich doch lieder zu einer Bank die mich problemlos annimmt.
Würden Sparkassen etc. sich an diese "Selbstverpflichtung" halten, hätte wohl jeder ein Konto.
Und hey, meine Aussage bezieht sich nicht auf die Ausnahmen bei denen es geklappt hat. Natürlich kommen viele damit durch. Ob dies jedoch auf diesen Weg auch bei einer sehr schlechten Schufa klappt und eine gute Zusammenarbeit ist, ist wohl eine andere Frage.
Achso, zum Konto der NORISBANK! Hierbei handelt es sich NICHT um ein "schufafreies Bankkonto". Die Norisbank führt wie jede andere Bank eine Schufaabfrage durch und übermittelt die Daten an die Schufa. Im Gegensatz zu anderen Banken verhält sich die Norisbank nur kulanter mit den Scorewerten – ist und bleibt jedoch KEIN schufafreies Konto.