Haftet der Ehepartner mit seinem Gehalt,wenn der andere in die Pivatinsolvenz geht?
Ich google nun schon seit 2 Stunden und finde nicht wirklich die richtige Antwort.Folgender Fall:Ein verheirateter Mann entschließt sich eine Eigentumswohnung zum vermieten zu erwerben.100% finanziert durch eine Bank.Der Ehefrau ist das alles zu komisch und sie lässt vorab beim Notar eine Gütertrennung machen und unterschreibt nirgens mit,keinen Kaufvertrag,keinen Darlehensvertrag….nichts.dass heisst,der Mann hat die Schulden alleine auf sich gemacht.Jetzt überlegt der Ehemann ob er in die Privatinsolvenz geht,weil die Wohnung(wie von Frau erwartet) nicht mehr zahlbar ist und er seine Familie langsam nicht mehr ernähren kann.Beide haben ein Kind.Laut Pfändungstabelle muss man den Nettolohn angeben und kann daraus erlesen,welches Geld die 7 Jahre gepfändet werden darf.Die Frage nun.rechne ich nur das Nettogehaltes des Ehemannes(Schuldners) oder muss die Frau ihr Einkommen dazurechnen,da sie ja rein theoretisch ihren Lohn mit in die Bedarfsgemeinschaft einfließen lässt?
Es geht ja nicht um das Aufkommen der Schulden.Sicher muss sie nicht für die Schulden aufkommen,aber ihr Geld fließt monatlich in die Bedarfsgemeinschaft und somit müsste sich doch die Einkommensgrenze erhöhen?
Außendem heisst die gute Frau Verona.
Also ist er der Frau nicht unterhaltsberechtigt sondern nur dem Kind?Wenn alle drei in einem Haushalt wohnen?Also richte ich mich nach der pfändungstabelle nur an die Spalte 1 unterhaltsberechtigte Peron?
Überlegt mal wie wahnwitzig das wäre.
Momentanes Einkommen Mann,Beispiel 1800 Netto,154 Kindergeld,Einkommen Frau 740 Euro.Gesamt:2694
Abzug vom Lohn der Mannes mit Beachtung vom Kind 222 Euro.Das heisst,denen blieben 2474 Euro netto zum leben?Da drehen die ja durch vor Freude,im Moment zahlen die 860 Darlehen und 165 Euro Hausgeld.Irgendwie stimmt doch da was nicht?
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Nein, die Frau wird nicht mit angerechnet. Die Schulden liegen beim Mann, auch nur er hat Insolvenz angemeldet. Er darf von seinem Einkommen einen Betrag in Höhe von 998,00 EUR behalten. Dafür hat er noch eine zusätzlich Eigenbehalt für das Kind. Sollte die Frau einmal kein Geld oder nur wenig haben, und der Mann müßte Unterhalt für seine Frau zahlen, wird ihm noch ein Eigenbedarf berechnet. Dafür gibt es Tabellen, wo man nachsehen kann. Die Frau hat die Jahre während der Insolvenz nichts mit der ganzen Sache zu tun. Ist auch nirgendwo (Schufa o.ä.) registriert, es betrifft nur den Mann. Es gibt Beratungsstellen beim Gericht, die kosten Geld. Der Mann soll zur Caritas oder anderen Sozialstellen gehen, dort sind die Beratungen kostenlos und ihm wird noch beim Ausfüllen von Unterlagen geholfen.
Viel Erfolg! Lg. Mari
Hi, ich denke es ist so wie bei Naddel, die muß ja auch nicht für die Pleite von ihrem Mann aufkommen!!!
))
Die Ehefrau muss nichts zahlen.
Bei einer Privatinsolvenz wird die Eigentumswohnung verkauft und für den Rest,falls es nicht reicht das Darlehen zurück zu zahlen, muss der Ehemann aufkommen
Durch die Gütertrennung hat kein Gläubiger Zugriff auf das Vermögen des Partners.
Lediglich die Bank kann unberechtigterweise deine Konten dicht machen (ein beliebter kleiner Kniff der Geldinstitute, um den Druck auf den Schuldner zu erhöhen. Es ist sogar schon vorgekommen, dass die Konten von Kindern angetatstet wurden. Aber man kann sich wehren: Eine einstweilige Verfügung vor Gericht und Androhung von Strafanzeige wegen Eigentumsvorbehaltes zeigen meist die gewünschte Wirkung!)
Die Frau hat damit gar nichts zu tun!
Das Thema "Bedarfsgemeinschaft" ist nur im Hinblick auf Sozialleistung bzw. ALG II relevant!
Ein kleiner Hinweis am Rande: Die Gütertrennung hat nichts mit der Haftung für die Schulden hier zu tun – Sie bezieht sich nur auf den Ausgleich im Falle einer Scheidung. Bei jeder Ehe haftet jeder für seine eigenen Schulden.
Eine Ausnahme bilden nur s. g. Geschäfte, die nach den jeweils individuellem Lebensstandard zur Deckung des "alltäglichen" Lebensbedarfs dienen (s. g. Schlüsselgewalt). Kauft die Frau also beispielsweise Lebensmittel, müsste der Mann diese notfalls bezahlen (blödes Beispiel). Dies ist aber auch bei der Gütertrennung so!
Es gibt aber die Möglichkeit, durch öffentliche Erklärung (ich glaube übers Amtsgericht oder den Notar) dies auszuschließen.
Eine Haftung der "Gemeinschaft" gibt es in der Ehe im gesetzlichen Güterstand nicht, es liegt eine Ehe und eben keine Gemeinschaft mit einer gemeinschaftlichen, gesamtschuldnerischen Haftung vor.
Demzufolge ist nur das Nettogehalt des Schuldners anzugeben.
Ich bin kein Experte auf diesem Gebiet, aber die Eigentumswohnung hat einen Wert X.
Dieser Wert X ist von vielen Faktoren abhängig.
Ein Immobilienmakler würde sagen. Die Lage bestimmt den Wert der EWG. (Man nennt dies Verkehrswert, der Wert, den man am Markt erzielen kann)
Der tatsächliche Wert kann höher oder niedriger ausfallen.
Die Privatinsolvenz hat die Auswirkung des Verkaufs der Eigentumswohnung, um mit dem Erlös die Schulden zu bezahlen und dann wieder in einer Mietwohnung zu wohnen.
Die Familie Vater, Mutter und Kind haben zusammen einen Freibetrag der nicht gepfändet werden kann. Dieser kann aus der Tabelle abgelesen werden. Anzahl der Personen im Haushalt. jegliches Einkommen in einem Haushalt wird eingerechnet. Auch das Einkommen eines Mitbewohners, der zum Beispiel in der Wohung ein Zimmer nutzt.