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Hallo! Also folgendes -da ich die Bank wechsle habe ich nun das kindergeld auf das konto meiner mutter vorerst

bei der Bank wo ich auch bin aber kündige, Nun hat meine Mutter nun das geld abgeholt für mich und die sagten normalerweise breuchten sie diese Buchung nicht annehmen weil es ja im Grunde mein Geld ist und nicht ihrs.

Spinnen die?
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8 Responses to “Hallo! Also folgendes -da ich die Bank wechsle habe ich nun das kindergeld auf das konto meiner mutter vorerst”

  1. udo.laschet says:

    Wenn die Kontodaten nicht mit den Daten einer Überweisung übereinstimmen, kann die Bank die Zahlung auf dieses Konto ablehnen, und die Überwesung an den Überweiser mit dem Vermerk "Empfänger stimmt nicht mit Kontoinhaber überein" zurückgeben. Hierzu sind die Banken sogar verpflichtet, da Banken für Gelder, die an sie überwiesen werden, rechtlich haften. Die Bankmitarbeiter spinnen nicht, wenn sie darum bemüht sind, dass gerade Geldtransaktionen (sensibler Bereich) ordnungsgemäß ablaufen.

  2. Gnurpel says:

    Ja, die spinnen. Wohin ich mein Geld überweisen lasse, das geht sie nichts an.

  3. Petra says:

    Die Bank hat recht, normalerweise hätten sie es noch nicht mal gutschreiben dürfen, weil der Empfänger nicht der Kontoinhaber ist. Dafür hätten sie Deine Genehmigung einholen müssen, denn rein theoretisch ist es ja möglich, dass die Mutter das Geld unberechtigerweise abhebt und nicht an Dich weiterleitet (was ich aber nicht unterstellen will). Dann hätte die Bank das Problem, weil sie nicht geprüft hat, ob Empfänger und Kontoinhaber identisch sind.

  4. Birgit s says:

    nein die spinnen nicht.

    Nehmen wir an du heißt Lieschen Müller. Ich überweise dir auf ein Konto mit deiner Kontonummer, schreibe aber bei Kontoempfänger Hein Mück drauf.
    Diese Buchung muss die Bank nicht annehmen, weil sie ja nicht weiß wollte ich Hein Mück Geld schicken und habe die falsche Kontonummer oder wollte ich dir das Geld schicken und hatte nur den falschen Namen.

  5. Bine B says:

    Die spinnen zwar, berufen sich aber auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen in denen steht, das der Kontoinhaber sein Konto nur für sich nutzen darf/soll/will. Also haben Sie Recht und können beim nächsten Mal das Geld zurückbuchen. Und wie ich die Banken in Deutschland kenne, werden sie dies auch machen.
    Also ganz schnell eigenes Konto eröffnen und das Geld dahin überweisen lassen.

  6. virginia4711 says:

    Ich verstehe die Frage nicht ganz. Wenn das Geld auf MEINEM Konto ist, kann ich auch darüber verfügen, wie ich will. Außerdem widerspräche es dem Bankgeheimnis, wenn die Bank kontrolliert, von wem die Eingänge sind und was für Bewegungen auf dem Konto vorgenommen werden. Ich ließe mir das nicht gefallen. Seit wann kann denn ne Bank darüber entscheiden, was mit dem Geld geschehen soll?

  7. sarah.c1802 says:

    die Bank heißt nicht zufällig Sparkasse?!
    laß die Angestellten labern die ham eh a Rad ab,wenn se dir weiter dumm komm machste ne Beschwerde das hilft.

  8. doggysweet says:

    Also Bank wechseln ist eine Sache von 5 Minuten, wenn du der Familienkasse schriftlich mitteilst dass du eine neues Konto hast, von 1 Woche!

    1. weiß die Bank nicht ob dem Kontoinhaber das Geld zusteht, wenn dieser nicht mit dem Empfänger überein stimmt. Ein Zurückholen ist bei einer Überweisung nicht möglich, das würde notfalls eine Zivilklage mit sich führen. Wenn die Bank dafür verantwortlich ist, verlangt der Auftraggeber die Gerichtskosten – mit Recht – zurück.

    2. ist genau genommen eine Meldung wegen Verdacht auf Geldwäsche fällig. Das Geld könnte ja im Rahmen eines Betrugs an Deine Mutter gehen obwohl das Kind ja gar nicht bei ihr lebt. Sehr weit her geholt aber nicht aus der Luft gegriffen, solche Fälle gibt es. Wenn Geld durch eine Straftat (das hier wäre vorsätzlicher Betrug) in einem Dreiecksgeschäft gewaschen würde, nennt man das Geldwäsche.

    Quatsch, aber die Bank müsste es nach dem Geldwäschegesetz ab dem 2. Mal melden.

    Teile der Kindergeldstelle doch einfach die neue Kontonummer mit

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