Hartz 4 Kontopfändung Unterhaltszahlungen gehen ein?
by admin on Thursday, September 2nd, 2010 | 4 Comments
Hallo,
mein Konto wurde mir gepfändet. Ich lebe momentan von Hartz4. Bin alleinerziehend und erhalte 117 Euro ALG II, das Kindergeld in Höhe von 186 EURO und monatlich Unterhaltszahlung von der Kindesmutter für das Kind in Höhe von 291 EURO. Was kann ich machen, damit die Unterhaltszahlung von der Pfändung ausgeschlossen wird ? Die ALGII Zahlung und das Kindergeld sind bekanntlich 7 Tage lang nicht pfändbar. Danke im voraus
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Das allerbeste ist, wenn Du Dich mit Deinem Gläubiger in Verbindung setzt und ihm ein Angebot machst. Biete ihm an, einen monatlich geringen Betrag zu zahlen, damit er Deinen guten Willen sieht.
Eine Kontopfändung ist mit großen Problemen verbunden, da keine Überweisungen ausgeführt werden. Du musst das Geld bis zum 7. Werktag des Monats abheben und dann Miete, Strom etc. bar einzahlen. Jede Überweisung kostet Gebühren.
Da die Gläubiger nicht dumm sind, wissen sie schon, dass sie Dich damit bestrafen können.
Zum Amtsgericht gehen, dass die Pfändung veranlast hat (steht auf der Urkunde).
Personalausweis und alle Unterlagen mitnehmen, die dein Einkommen (hartzIV-Bescheid, Kindegeldbescheid, Bescheid über die Höhe des Unterhalts und was sonst evtl noch reinkommt) und deine Ausgaben (Mietvertrag, Versicherungen…) mitnehmen.
Viel Zeit einplanen, denn das dauert (weiss ich leider aus eigener Erfahrung, ist aber schon länger her).
Du lässt dir die Pfändungsfreigrenze bestätigen. Der Amtspfleger leitet (auf Weisung vom Rechtspfleger) eine Mitteilung an den Gläubiger, dass der Betrag nicht pfändbar ist.
Nun musst du warten, biss der Bescheid (der Gläubiger zeichnet den Antrag gegen und leitet ihn zurück ans Amtsgericht und dass leitet ihn an dich weiter) per Post zugestellt wird. kann bis zu 4 Wochen dauern.
Du gehst aber, nachdem du den Antrag auf dem Amtsgericht gestellt hast, zu deinem geldinstitut und reichst dort das Formularc ein. Somit ist der Unterhalt erst mal sicher. Auch wenn der Bescheid erst nach XX Ttagen kommt, kannst du ihn mit dem Bescheid (gibst du bei deiner Bank ab) mitnehmen.
Wichtig:
Die Pfändung bleibt trotzdem auf dem Konto. Du musst weiterhin zum Sachbearbeiter und dir einen Auszahungsbescheid holen. Kannst nicht am Geldautomaten abheben und Überweisungen nur innerhalb der 7 tage Frist durchführen lassen (werden mit dem zur Verfügung stehendem Geld verrechnet) und mit der Karte auch nicht bezahlen. Kommen andere Geldeingänge ein, bekommst du sie nicht. Du musst für jeden anderen Eingang wieder einen Antrag stellen.
Bedenken:
Auch wenn du erst mal nicht zahlen musst, so bleibt die Forderung doch bestehen. Und wächst weiter an (Zinsen und Bearbeitungsgebühr). In deinem eigenen Interesse: Rede mit dem Gläubiger! Handle kleine raten aus und halte dich an den Zahlungsplan. Dann lässt der im Gegenzug auch die Pfändung ruhen und du bist irgendwann schuldenfrei.
(Bei uns hat es 2 jahe gedauert, bis die Schulden weg waren. Damals auch hartzIV; mir brauch keiner zu sagen, man könne davon nicht was abzweigen. Und Kinder haben wir auch… Unser Gläubiger hat uns einen Vergleich angeboten, so dass wir noch einiges gespart haben. Statt 3500€ nur 1500€. Das lohnt sich immer!!! Bevor der gar kein Geld sieht, nimmt er lieber weniger und hat was…
Überdenke das mal.
Unterhalt ist leider keine Sozialleistung, deshalb ist es von der Pfändung meines Wissens nicht ausgeschlossen. Allerdings gibt es einen festen Betrag, der dir als Selbsterhalt erhalten bleiben muss. Je nach Anzahl der Familienmitglieder erhöht sie sich.
Da kannst du bei Gericht nachfragen oder einen Anwalt
Falls die Pfändung noch länger bestehen bleibt, könntest du dir den Unterhalt bar auszahlenlassen, aber das macht bei den Gläubigern keinen guten Eindruck.
Versuch so schnell wie möglich eine Einigung zu finden, damit die Kontopfändung zurückgezogen wird.
Da du von Sozialgeldern lebst, kannst du auch einen Anwalt um Rat fragen. Du bekommst dafür Beratungskostenbeihilfe.
Habe evtl doch nicht recht mit dem Unterhalt. Schau mal hier:
http://de.alinki.com/artikel/332
Zitat:
In analoger Anwendung von § 850k ZPO können die Betroffenen beim Vollstreckungsgericht einen Antrag stellen, dass von vornherein und mit Wirkung für die gesamte Dauer der Pfändung die jeweils durch die wiederkehrenden Zahlungen auf das Konto gelangenden Beträge im Umfang der Pfändungsfreigrenzen von der Pfändung freigestellt werden.
Mit diesem Einkommen liegst du mit Sicherheit unterhalb des Pfändungsfreibetrags.
Also auf zum Amtsgericht…
Quelle(n):
http://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%A4ndu…
http://de.wikipedia.org/wiki/Kontopf%C3%…