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Hat das Jugendamt ein Recht den Unterhalt für ein 13 Jahre altes Mädchen anzufordern?

Hat das Jugendamt ein Recht den Unterhalt für ein 13 Jahre altes Mädchen anzufordern?
Wenn die Stadtsanwaltschaft eine Klage für Kindesunterhalt abgewiesen hat, darf dann das Jugendamt weiter machen und mit Lohnpfändung drohen ?

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4 Responses to “Hat das Jugendamt ein Recht den Unterhalt für ein 13 Jahre altes Mädchen anzufordern?”

  1. sternenrest says:

    Wenn es ein rechtskräftiges Urteil gibt nicht,es sei den es handelt sich um rückwirkenden unterhalt der in der ablehnung des Anspruches nicht berücksichtigt wurde.

  2. menschlich says:

    Die Staatsanwaltschaft hat eine Klage abgewiesen????? – Gut möglich, dass die dem Antrag auf Anklage nicht stattgegeben haben, diese Sache also strafrechtlich verfolgen werden!
    Abweisen, beziehungsweise eine Unterhaltsklage lahm legen kann und wird aber nur der Richter, der in diesem Fall zu entscheiden hat!

    Grundsätzlich ist ein Kind bis zum Ende seiner Ausbildung immer beiden Elternteilen gegenüber unterhaltsberechtigt – und diesen Unterhalt wird das Jugendamt als Vertreter auch einzutreiben versuchen!
    Dann allerdings besteht auch ein Unterhaltstitel!
    Man sollte sich einmal mit der Behörde in Verbindung setzen – leider wurden hier auch zu wenig Hintergründe erwähnt, sodass jetzt nicht klar ist, warum das Kind einem Elternteil gegenüber nicht mehr unterhaltsberechtigt sein soll.
    Mehr Infos wären also von Vorteil!

  3. kiki-G says:

    hm zu wenig infos die hier rüber kommen ;-)

    aber fakt ist, wenn das kind z.b in der obhut des jugendamtes ( jugendheim, wohngruppe, etc. ) ist , oder für die rechte des anderen elternteils auftritt darf das jugendamt sehr wohl, denn unterhaltsanspruch erlischt nie!

  4. uweelena says:

    Normal nein. zur Sicherheit solltest Du aber zu einem Rechtsanwalt gehen.

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