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Hat die GEZ direkte Vollstreckungsrechte beim Schuldner?

Oder muss sie vorher einen Rechtstitel beim Amtsgericht des Schuldners beantragen?

Die GEZ behauptet ich schulde ihr € 270.- und heute läuft die Frist zum Bezahlen ab. Doch ich zahle nichts, denn ich schulde der GEZ umso weniger.
Ich habe für den strittigen Zeitraum alle Befreiungsanträge in zeitlicher Reihenfolge ihr zugeschickt und wenn sie diese verschlampt oder nicht bearbeitet hat, dann ist das nicht mein Verschulden.

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10 Responses to “Hat die GEZ direkte Vollstreckungsrechte beim Schuldner?”

  1. Franz B says:

    GEZ: Zwangsvollstreckung ohne Gerichtsverfahren!
    Jeder, der eine Forderung hat, muss diese zunächst gerichtlich geltend machen. Mit dem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid (sog. Vollstreckungstitel) kann dann der Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt werden. In jedem Fall muss dem Schuldner der Titel vorher als letzte Warnung zugestellt werden. Gilt dies auch für Forderungen der GEZ? Nein!

    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG werden die Rundfunkanstalten beim Rundfunkgebühreneinzug hoheitlich tätig. Die Rundfunkgebühr entsteht nicht durch deren Geltendmachung, sondern kraft Gesetzes, sobald ein Gerät zum Empfang bereitgehalten wird. Erst zur zwangsweisen Durchsetzung rückständiger Gebühren muss ein Gebührenbescheid ergehen. Die Rundfunkanstalten bedienen sich dabei der GEZ als zentrale Einzugsstelle.

    Die Vollstreckung beginnt mit dem Erlass der Vollstreckungsanordnung. Grundlage ist der Gebührenbescheid, der dem Rundfunknutzer zugegangen sein muss. Den Zugang hat grundsätzlich die GEZ zu beweisen. Beim Versand mit einfacher Post ist dies grundsätzlich nicht möglich. Wichtig: Die anschließende Vollstreckungsanordnung muss nicht nochmals zugestellt werden!

  2. Crogrom says:

    soweit ich das gehört habe scheint die gez wohl etwas priviligierter zu sein. würde nicht unterschreiben oder zahlen.

  3. kaelon says:

    Ohne gültigen Titel können die Dir gar nichts. Die GEZ hat keinerlei Sonderrechte

  4. schleich_er says:

    Die GEZ hat keinerlei Vollstreckungsrechte. Sie muss, wie jede andere Gesellschaft auch, einen Titel erwirken und dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, falls du die Zahlung dann immer noch verweigerst.

  5. Paris, jetzt aber los.. says:

    wer schreibt der bleibt.

    Kopien schicken.

  6. Thomas says:

    hast du "für den strittigen Zeitraum alle Befreiungsanträge in zeitlicher Reihenfolge"
    denn auch per einschreiben (evtl mit rückschein) zugeschickt?

    wenn nicht, hast du ein grooooßes problem auf dich zukommen!!

  7. andreas t says:

    Wie bei allen öffentlich-rechtlichen Abgaben (also z. B. Gebühren) kann eine Behörde aus einem Bescheid vollstrecken. Dazu bedarf es keines Gerichtsurteils. Allerdings kann die GEZ nicht vollstrecken und auch keine Bescheide erlassen, sie verschickt nur Zahlungsaufforderung. Wenn Du weiterhin nicht zahlst (oder die Angelegenheit klärst) erhälst Du einen Bescheid von der zuständigen Landesrundfunkanstalt aus dem dann vollstreckt werden kann.

    Was sich zunächst ungerecht anhört, ist aber letztlich nicht anders machbar. Der Staat kann schlecht erst jeden Bürger, der keien Steuern oder Gebühren zahlen will, verklagen.

    Gegen den Gebührenbescheid kannst Du Widerspruch einlegen und – sofern Deinem Widerspruch nicht abgeholfen wird – Klage erheben. Gewinnst Du den Prozess, bekommst Du Dein Geld wieder.

  8. hajokl says:

    Vollstreckungsrechte werden nur von Gerichten erteilt.zB sind Gerichtsvollzieher vom Gericht beauftragt
    Schulden einzutreiben.Ohne Gerichtsbeschluss geht gar nichts.

    Gruß hajokl .

  9. Mandy says:

    die gez ist ein staat im staat

  10. julien says:

    ich bin ein franzose, also kein staat vor Individum;
    gez kann betteln und am Arsch lecken!

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