Hat man bei einer Kontopfändung automatisch den Zugriff auf das Schließfach?
Hallo, habe folgendes Problem:
September 2009 habe ich ein Schreiben erhalten, wo ich aufgefordert worden bin eine Menge Geld zu bezahlen. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt, weil die enormen Schulden durch meinen "lieben" Vater entstanden und somit auch seine sind. So dachte ich, dass die Sache geregelt ist, weil ich seit meinem Widerspruch kein Schreiben, also auch keine Zahlungsaufforderung mehr erhalten habe.
Doch vor 3 Tagen klingelt der Gerichtsvollzieher an der Tür. Ich war geschockt und wusste auch erstmal nicht, worum es geht. Doch durch sein Schreiben wurde ich schnell aufgeklärt; es geht um die Schulden, die ich meinem Vater zu verdanken habe.
Ohne zu zögern habe ich den netten Herr in mein Zimmer (wohne noch bei den Eltern) geführt, da ich sowieso nichts wertvolles, außer einen Notebook, den ich für das Studium benötige, habe. Demnach wurde auch nichts gepfändet.
Der GV fragte auch nach meinen Kontodaten, welche ich ihm gegeben habe.
Heute Abend bin ich zur Bank und wollte das Geld eines eingelösten Schecks – der im Übrigen meinem Bruder gehört (da er kein Konto hat, habe ich die Einlösung des Schecks über mein Konto machen lassen) – am Geldautomaten ziehen, was nicht funktionierte. Ich dachte, ok evtl. ist der Automat defekt, also ich zur nächsten Bank und das selbe Problem. Nun gehe ich davon aus, dass mein Konto gepfändet worden ist, bin mir aber nicht sicher.
Doch ein Tag, befor der GV kam, habe ich ein Schließfach machen lassen, wobei der Inhalt nicht mir gehört, was ich auch zum Teil belegen kann, da Quittungen mit im Fach sind. Wenn ich nicht wollte, dass man das Schließfach endeckt, so hätte ich ein anderes Konto dem GV geben können, da ich zwei habe. Ich hatte mir aber keine Gedanken darüber gemacht, welches ich angeben soll (oder hätte ich beide angeben müssen? Doch er fragte nur, ob ich ein Konto habe und nicht mehrere), da ich Studentin bin und sowieso nichts habe.
Ich habe nun davor Angst, dass man das Schließfach entleert, obwohl es doch nicht meine Wertsachen sind, wären es meine, so hätten sie es einziehen können und verwerten. Denn schließlich muss ich die Schulden bezahlen. Denn nach dem Besuch des GVs habe ich mit den Gläubigern gesprochen und um eine Ratenzahlung gebeten und es auch schriftlich eingereicht, aber das Schreiben liegt denen bestimmt noch nicht vor. Vielleicht habe ich Glück und die Ratenzahlung wird genehmigt und somit die Kontopfändung aufgehoben.
Also darf der nette Herr das Schließfach öffnen? Und kann er auch das Geld des Schecks pfänden, was doch meinem Bruder gehört, was ich auch beweisen kann?
Danke Euch schon mal im Voraus.
@ Alwin E.
Warum meinst du, dass mein Bruder und ich bei der Bank bekannt sind? Ich hatte zuvor noch nie Schulden oder irgendwelche Geldsorgen. Ich habe das Konto seit nun mehr als 6 Jahren und noch nie gab es Probleme. Und wenn ich das Schließfach verheimlichen wollte, so hätte ich mein zweites Konto angeben können. Doch wie gesagt, habe ich mir dabei nichts gedacht, weil es ja nicht meine Wertsachen sind, was ich ja auch aufgrund von Quittungen, Videos etc. beweisen kann.
@ Mo Jo
Ich hoffe sehr, dass du Recht hast. Ich weiß ja auch nicht, ob es eine Kontopfändung ist. Und schließlich habe ich mich dazu bereit erklärt die Schulden zu begleichen, denn hat ja auch keinen Sinn es vor sich hin zuschieben.
@ Kurt J
warum sollte ich mir es ausdenken und es nu behaupten, dass die Sachen nicht mir gehören. Der GV war morgens in der Früh da. Ich hätte als Zeit gehabt, zur meiner Bank zu laufen (2 Min.) und das Schließfach kündigen bzw. den Inhalt einfach nehmen. Doch ich hatte keine Sorgen, da es ja nicht meine sind und somit dürfte man es ja nicht wegnehmen. Ich habe das Schließfach im Auftrag einer nahen Verwandten gemacht, da sie im Urlaub gefahren ist und mir die Sachen anvertraut hat. Und wenn ich das Schließfach vorenthalten wollte, so hätte ich, mein Konto bei der Postbank abgeben können, denn ich erhalte nur Bafög, welches man nicht pfänden darf, also wäre es kein Problem gewesen.
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also du hast nichts falsch gemacht, du bist nicht verpflichtet dem GV alle deine Konten zu nennen.
Dazu bist du erst verpflichtet wenn du die eidesstattliche Versicherung abgeben sollst.
Ich würde dir raten das alle die wertsachen bei dir haben einen Nachweis vorlegen das es nicht dir gehört, diese Wertsachen werden dann wieder aus der Pfändung genommen.
Es gibt eine Pfändungsfreigrenze wie hoch die ist kann ich dir leider nicht sagen, erkundige dich.
Telefoniere mal mit dem GV er gibt dir sicher Auskunft, er hilft dir auch mit Infos wie du dich weiterhin verhalten sollst um deine Schulden ab zu zahlen. GV sind keine Unmenschen sie machen nur ihren Job und wenn sie sehen da ist ein Schuldner kooperativ und gewillt seine Schulden zu bezahlen werden sie bestimmt nicht unbarmherzig sein. Es geht ihm ja auch nur darum für die Gläubiger das beste zu erreichen.
Jeder GV Besuch bei Dir erhöht deine Schulden um die GV Gebühren und die sind happig.
Also werde du aktiv melde dich bei deinem GV vereinbare mit Ihm eine Ratenzahlung und halte dich daran.
jeder GV darf das machen es liegt in seinem ermessen wie er die Schulden eintreibt.
einigt ihr euch auf Ratenzahlung wird die Kontopfändung aufgehoben und du kannst wieder in vollem Umfang darüber verfügen.
.
EINEN Tag bevor der Gerichtsvollzieher kommt ein Schließfach bei einer Bank zu eröffnen, bei der man bekannt ist und auch der Bruder bekannt ist, das ist "kriminell dämlich". Du hast ja am Automaten schon gemerkt, dass da ein Pfändungsbeschluss da ist. Und ein Konto und ein Schließfach gehören immer dem, auf dessen Namen das läuft; der ganze Kram kann also bei dir gepfändet werden, und wie du das mit deinem Bruder regelst, interessiert den Gerichtsvollzieher exakt null.
Ich gebe dir einen Rat:
Such dir einen Anwalt. Ohne Hilfe kommst du aus der Nummer nicht mehr raus, und falls es sich bei deinem "lieben Vater" um einen verstorbenen Vater handelt: Erbschaften kann man auch ausschlagen. Im Nachhinein zwar nicht ohne Probleme, aber in Härtefällen geht das. Man muss keine Schulden erben.
—
> Warum meinst du, dass mein Bruder und ich bei der Bank bekannt sind?
Ich meinte nicht NEGATIV bekannt, sondern halt eben nur "bekannt". Interpretier bitte nichts rein, was ich nicht geschrieben habe! Wenn ihr da schon seit Jahren eure Konten habt, kennt das Finanzamt die auch, und zwar von euch beiden. Unerlaubte Datenweitergabe her oder hin, die wissen das.
Eine Kontopfändung wird Dir schriftlich mitgeteilt.
Der Gerichtsvollzieher kommt erst ins Haus, nachdem viele Zahlungsaufforderungen erfolgt sind und der Schuldner nicht reagierte.
Mit anderen Worten: Deine Geschichte kann so nicht stimmen.
Schöne Märchen Stunde, du hast Schulden die nicht von dir sind, du löst einen Check ein der nicht für dich ist, dann eröffnest du ein Schließfach mit Schmuck der dir nicht gehört, deine Kontodaten ,bekommt der Gerichtsvollzugsbeamte nicht, die must du erst bei der an Eidesstattlichen Versicherung offenlegen, zudem bevor der Gerichtsvollzieher kommt hast du einen Zahlungsbefehl ( Titel ) vom Amtsgericht bekommen, da du von nichts dergleichen geschrieben hast sehe ich als eine schöne Geschichte an