Hatte schon mal jemand einen Gütetermin beim Arbeitsgericht ?
by admin on Thursday, January 13th, 2011 | 4 Comments
Hatte schon mal jemand einen Gütetermin beim Arbeitsgericht ?
Ich bin mit dem Arbeitgeber im Clinch, er Schuldet mir 3 Monatsgehälter von je 1200 Euro, 100 Euro Überstunden und eine Abfindung von ca 600 Euro. Kann mir jemand sagen wie so etwas ausgeht ?
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Vergleich!
… Abfindung… Ergo: ehemaliger Arbeitgeber…
Die Gerichte sind zu meist sehr arbeitnehmerfreundlich Eingestellt. Solange du dich nicht um fünfzig Euronen streitest
und sofern der ehemalige AG nicht inzwischen Insolvent ist,
hast du gute Chancen dein Geld zu bekommen.
Es hängt davon ab, wie sich der Arbeitgeber bzw. sein Anwalt sich im Gütetermin verhält. Das kann man so im Voraus gar nicht sagen.
Ganz oft wird aber ein Vergleich geschlossen.
Zum Grundsätzlichen: Der GÜTETERMIN ist seit einiger Zeit obligatorisch und soll das Verfahren beschleunigen. Einfach ausgedrückt: Der Richter teilt den Streitparteien mit, wie er die Sache auf der gegenwärtigen Informationsbasis einschätzt und drängt sie, sich in einer von ihm für gerecht gehaltenen Weise zu vergleichen. Gelingt ihm dieses, braucht die Hauptverhandlung nicht mehr durchgeführt zu werden, aber der Betroffene hat in Form des gerichtlichen Vergleichs (der wird dann nach Diktat protokolliert und den Parteien zugestellt) einen vollstreckbaren Titel gegen seinen Prozessgegner.
Zum konkreten Fall: Wenn der AG tatsächlich schuldet, dann wohl einwandfrei für den AN. Aber nicht vergessen:
1.
Auf See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand.
2.
Laut Gesetz hat der Kläger vor Gericht Anspruch auf ein URTEIL. Von GERECHTIGKEIT war nie die Rede.