Ich habe eine Vorladung wegen Warenkreditbetrug. Was soll passiert bei meiner Termin in der Polizei?
by admin on Sunday, May 23rd, 2010 | 6 Comments
Das ist meine erste Vorladung bei der Polizei.
Ich habe Sache gekauft auf Rechnung und ich könnte nicht zahlen.
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du gehst halt zur Polizei und die werden deine aussage aufnehmen. ggf werden sie dich fragen z.b warum du nicht zahlen konntest etc. bei deiner aussage musst du ihnen halt deinen Standpunkt mitteilen.
dies geht dann zur Staatsanwaltschaft sofern dies eine Straftat im StGB darstellt.
da aber kein öffentliches Interesse besteht und du vom der gegnerischen Partei angezeigt worden bist ist es ein Interessenkonflikt dies kann man entweder per anwalt klären oder aber man klärt es unter sich z.b per Ratenzahlung oder sonstiges.
Betrug ist es erst dann, wenn Du bereits bei der Bestellung wusstest, dass Du gar nicht zahlen kannst oder willst.
Ansonsten ist es eine rein zivilrechtliche Forderung, ggf. mit Schufa-Eintrag später, und kein strafrechtliches Thema.
Wenn Du eine Vorladung hast, musst Du auf jeden Fall dort erscheinen. Nimm alle Belege mit, die Du zur Verfügung hast, auch ausgedruckte E-Mails usw. Wenn es Dir nützlich scheint, dann zeige auch Deine finanzielle Situation auf (Einkommen, Konten). Eine Befragung kann unter Umständen über eine Stunde dauern, also reserviere genügend Zeit.
du musst aussagen von deiner sicht warum du gekauft hast ohne zu zahlen. auf jeden fall entschuldige dich auch wenn du dachtest du konntest bezahlen, und schlage vor im raten zu bezahlen. vielleicht wenn es ist die erstemal, kommts du mit ein verwarnung und raten zahlen.
kopf hoch, gibs schlimmeres, du hast niemanden verletzt oder was.
Mit dem Anhörbogen wirst Du auch einen Fragebogen erhalten haben. Hier musst Du die Daten zu Deiner Person (Name, Geburtsdatum, Adresse pp.) eintragen und wieder an die Polizei schicken. Dazu bist Du verpflichtet, aber nicht dazu, eine Aussage bei der Polizei zu machen. Du musst auch zu dem Termin der Vorladung (Polizei) nicht erscheinen. Zu einer Aussage bist du nur vor einem Richter verpflichtet, und da solltest Du auf jedem Fall die Wahrheit sagen. Gehst Du trotzdem zur Polizei, muss der Beamte Dich über Deine Rechte aufklären, und zwar so, dass Du alles verstanden hast. Ansonsten ist Deine Aussage in einem eventuellen späteren Strafverfahren nicht verwertbar.
Betrug ist es auch nur dann, wenn Du beim Kauf bereits gewusst hast, dass Du nicht zahlen kannst, weil Du z. B. vorher bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hast. Aber in diesen Fällen wird der Anzeigende – sofern es sich nur um eine "Bagatelle" handelt – auf den Privatklageweg verwiesen und der Staatsanwalt stellt das Verfahren ein.
@Nostradamus: Unsere Ratschläge ergänzen sich. Du hast vollkommen Recht!
Eine Vorladung zur Polizei kann sein
Von der Polizei oder von der Staatsanwaltschaft.
Ist sie von der Polizei, kann man hingehen, muss man nicht hingehen. Wenn sie von der Staatsanwaltschaft ist muss man hingehen.
Aussagen muss man überhaupt nicht, weder vor der Polizei noch vor der Staatsanwaltschaft. Einzig die Personalien angeben.
Wer versucht hier viel zu erklären, kann wenn er zu viel erklärt sich in die Nesseln setzen.
Lieber mal anhören, falls man sich entschließt dort hinzugehen, was die Vorwürfe sind, und welche Beweise vorliegen. Will man aussagen, dann einfach sagen, meine Aussage werde ich schriftlich machen. Dann weiß man wenigsten was ausgesagt wurde, kann die Aussage unmissverständlich formulieren.
Warum zum Zeitpunkt der Bestellung davon ausgegangen werden konnte, seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, und warum man nicht zahlen konnte.
Sehr sinnvoll ist auch, den Zahlungsverpflichtungen möglichst schnell nachzukommen. Gibt Bonuspunkte wenn es in der Aussage steht.
Dann heißt es abwarten was kommt. Einstellung mit oder ohne Auflagen, Strafbefehl oder Verhandlung.
Im Zweifel kann dann auch ein Anwalt bemüht werden.
Als Verdächtiger oder Täter wird man.. verhört oder vernommen.
Als Zeuge wird man.. befragt
Als jemand der sich gegen den Tatvorwurf wehrt, wird man : angehört.
Vor der Aussage würde ich aber dringend (!!!) Rechtsbeistand einholen oder einen Anwalt befragen zu dem Thema, oder noch besser den Anwalt zu diesem Termin mitnehmen. Der redet dann erstmal.
Eine Aussage kann übrigens immer zunächst verweigert werden.
Die Kripo, das Gericht etc. muss Beweise zusammentragen dann, das dauert halt dann, wenn man nicht freiwillig "singt" oder "auspackt"..
Manchmal ist auspacken aber günstiger und kann (nicht muss) sich strafmindernd auswirken. Oder man lässt sich auf einen ausser- oder gerichtlichen Vergleich mit dem Gläubiger/Ankläger ein.