Ich habe seit März 2010 die Restschuldbefreiung, wie lange läuft das Insolvenzverfahren noch weiter ?
by admin on Saturday, November 27th, 2010 | 4 Comments
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Hallo !
Kann es sein, dass hier evtl. die sogenannte "Wohlverhaltensperiode", oder "Wohlverhaltensphase", die im Normalfall 6 Jahre dauert, mit der Restschuldbefreiuung verwechselt wird ?
Die Restschuldbefreiung beendet das Insolvenzverfahren. Hier ausführlicher:
Die Wirkung der Restschuldbefreiung ist in § 301 InsO geregelt. Wichtig ist dabei vor allem, dass die Befreiung gegenüber allen Insolvenzgläubigern (also Gläubigern, deren Forderung zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens schon bestanden hat) gilt, also unabhängig von deren Teilnahme am Insolvenzverfahren.
Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so erlöschen die Forderungen gegen den Schuldner nicht; die Bezeichnung als Restschuldbefreiung ist also missverständlich. Der Schuldner kann aber den Insolvenzgläubigern gegenüber die Leistung verweigern. Die Forderungen werden also zu sogenannten unvollkommenen Verbindlichkeiten (Naturalobligationen), die zwar freiwillig erfüllt, aber nicht durchgesetzt werden können. Daraus ergeben sich unter anderem folgende Konsequenzen:
* Zahlungen, die der Schuldner an den Gläubiger geleistet hat, können nicht zurückverlangt werden § 301Abs. 3 InsO. Dies gilt auch, wenn ein Dritter (zum Beispiel Arbeitgeber oder Rententräger) gezahlt hat. Dem Schuldner verbleibt dann nur ein Schadensersatzanspruch gegen den Dritten (Drittschuldner).
* Bürgschaften Dritter für den Schuldner bleiben bestehen: die gesicherte Forderung existiert ja weiterhin (vgl. aber auch unten: Juristische Personen). Der Bürge kann aber nicht mehr Ersatz vom Schuldner verlangen.
* Die restschuldbefreite Verbindlichkeit kann durch Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner neu begründet oder durch Unterzeichnung eines konstitutiven Schuldanerkenntnisses erneut klagbar gemacht werden.
* Hat ein Insolvenzgläubiger das Recht zur Aufrechnung, kann auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung weiter aufgerechnet werden (zum Beispiel Rückforderungen nach den SGB II bei gleichzeitigem Bezug von Leistungen nach dem SGB II).
* Negative Schufaeinträge, die vor der Insolvenz bestanden, werden (ab Rechtskraft der Restschuldbefreiung) mit einem Erledigungsvermerk versehen und werden erst nach Ablauf von drei Jahren gelöscht. Ebenso erfolgt ein Eintrag des Beschlusses über die Erteilung bzw. Versagung der Restschuldbefreiung, der nach Ablauf der Wohlverhaltensphase ergeht. Auch dieser Eintrag wird erst nach Ablauf von drei Jahren gelöscht.
frage mister ZWEGAT aus dem tv
6 Jahre von Beginn der Eröffnung. Das heißt bei dir: Bis März 2016!
und wieso weisst du es nicht? guckst du nicht den schuldnerberater im tv oder fragst deinen insolvenzverwalter? mann das weiss sogar ich, die noch nie ein insolvenzverfahren hatte. 6 jahre sind es!