Ich soll jetzt die Schulden meiner verstorbenen Mutter bezahlen, was soll ich tun?
Ich soll jetzt die Schulden meiner verstorbenen Mutter bezahlen, was soll ich tun?
Hallo zusammen,
Und zwar habe ich vor einigen Tagen ein Schreiben von einem Inkassounternehmen bekommen, Sie fordern mich auf einen ziemlich hohen Betrag zu bezaheln, den meine Mutter in Lebzeiten wohl bei der Firma DOKOM GmbH machte. Dabei eine Forderungsaufstellung und die Bitte den Betrag bis zum 22. Juli zu begleichen! Sie gehen davon aus das ich aufgrund der gesetzlichen Erbfolge, Erbe/Miterbe nach meiner verstorbenen Mutter geworden bin. Stimmt das den so? Ich meine diesen Betrag kann ich in meiner momentanen Situation so oder so nicht bezahlen, da ich leider arbeitssuchend bin, und selbst gerade so um die Runden komme. Kann ich dagegen widerspruch einlegen? Oder wie kann ich da vorgehen? Weil ich wusste nicht das meine Mutter dort schulden gemacht hat, zu der Zeit war ich noch ein ziemlich kleiner Junge und habe mich mit sowas nicht auseinandergesetzt. Wenn ich widerspruch einlegen kann, wie würdet ihr es formulieren? Oder bin ich rechtlich dazu verpflichtet, für meine Mutter zu bezahlen obwohl Sie verstorben ist? Weil ich den Betrag nicht aufbringen kann, und eigentlich nichts damit zu tun hatte! Wäre dankbar für Antworten und hilfreiche Tipps.
@all : Erstmal danke für all eure Antworten, das Problem ist ich habe ja nichts geerbt, habe kein Nachlass, sondern jetzt wohl nur die Schulden geerbt. Das ich ein Erbe ausschlagen muss, wovon ich nichts weiß bzw. gar nicht wusste das ich Erbe/Miterbe werden kann. Sie wollen von mir 3. 196,49 23 Euro zzgl. Kosten und Zinsen. Dabei dann die Forderungsaufstellung. Habe aber keinerlei Papiere oder Verträge von meiner Mutter die mir zeigen das sie überhaupt mal bei dem Telefonanbieter DOKOM war. Ich weiß von nichts, war wenn da noch zu klein. Kann sein das sie mal dort einen Telefonanschluss hatte, aber auch dann verstehe ich nicht wie die auf die hohe Summe kommen. Sollte ich jetzt erst zum Anwalt gehen? Dort erst hinschreiben zum Inkassounternehmen, oder zum Amtsgericht gehen? Was ist am besten?
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Innerhalb von 6 Wochen nach dem Tod deiner Mutter hättest du das Erbe ausschlagen können,somit müßtest du nicht für die Schulden aufkommen.
Hast du diese 6 Wochen Frist versäumt,wirst du wohl zahlen müßen.
In solchen Fall schon.
Es heißt Eltern haften für ihre Kinder.Aber wenn sie sterben sollten ist es umgekehrt.
Wenn sie ein großes Vermögen hätte würdest du das Erbe gerne nehmen.So hast du leider Schulden geerbt.
Naja…was heisst Miterbe ? Dann sollten alle Beteiligten dazu beitragen zu tilgen. Weiterhin ist zu prüfen, ob der Anspruch verjährt ist. Also sollten 3 Jahre ab der letzten Mahung vergangen sein, ist Essig für die. Es gebe noch die Chance der Privatinsolvenz , da ist man nach 5 Jahren “frei”. Die Lebensumstände werden in deinem Fall kaum berührt.
Bevor du vorschnell irgendetwas entscheidest bzw. versuchst Geld aufzubringen, wende dich doch an einen Rechtsanwalt. Falls du Hartz 4 beziehst, kannst du Beratungshilfe beantragen. Alles Gute dir.
Erstmal gehst du hin und legst Widerspruch ein. Das machst du ganz schnell und verschickst es per Einschreiben/Rückschein.
Dann gehst du zum Gericht und lässt dir das Erbe (Erbe können auch Schulden sein) vorlegen und schlägst es dann aus.
Wenn du es annimmst musst du die Schulden deiner Mutter bezahlen.
Hallo
Hast du einen Erbschein unterschrieben,davon hängt alles ab.Selbst wen ja kommt man da auch noch raus brauchst aber einen Anwalt.Wen du nichts unterschrieben hast geht dir das sowieso nichts an.
r
Da Deine Mutter anscheinend Schulden gemacht hast, und Du demzufolge auch kein Vermögen geerbt hast, kannst Du das Erbe ausschlagen. Weiterhin solltest Du Dir von dem Inkassounternehmen einmal die Dokumentation schicken lassen – um was es sich eigentlich hier handeln soll.
Dann sollte Dein nächster Gang zu einem Anwalt für Familien- und Erbrecht sein. Da Du Arbeitslos bist ist die Chance Prozesskostenhilfe zu bekommen sehr gut. Der Anwalt wird Dir in der ersten Beratung schon sagen können welche Schritte eingeleitet werden müssen.
hallo, klicke doch mal folgenden link an, dort ist alles sehr anschaulich beschrieben, wie du das erbe annehmen/ausschlagen kannst, ohne selbst für die schulden zu haften. ich finde, dass dieser artikel sehr gut verständlich macht, welche schritte man einleiten sollte, um nicht mehr zu zahlen, als unbedingt notwenig.
http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7202/testamente_aid_130374.html
Hier findest du gute Infos, wie du reagieren solltest:
http://srbg.de/wie-auf-ein-inkasso-schreiben-reagieren.html
Mit Erbe annehmen/ausschlagen hat das alles nichts zu tun, da deine Mutter ja bereits im vergangenen Jahr verstorben ist. Hättest du das Erbe ausgeschlagen, wüsstest du das sicher.
Die bisherigen Poster haben recht – wenn du das Erbe angenommen hast, hast du auch die Schulden angenommen.
Aber ergänzend will ich noch sagen: bevor du dir überlegst, wie du das zahlen kannst, prüfe erstmal, ob die Forderungen rechtens sind. Ich meine, wenn deine Mutter irgendwo Rechnungen offen hat, dann ja – logo. Aber es gibt Firmen, die auf gut Glück Mahnungen an ahnungslose Nachkommen schicken in der Hoffnung, dass die anstandslos zahlen. Also lass dir erstmal Unterlagen zukommen von dem Inkassounternehmen, worauf sich ihre Forderung stützt. Sie sollen dir beweisen, dass sie das überhaupt fordern dürfen sozusagen.
Nachtrag: du sagst, du hast nichts geerbt, weil deine Mutter nichts hatte. Aber Schulden zählen nunmal auch zum Erbe (auch wenn viele bei “Erbe” sofort an Kohle denken), denn Erbe heißt nicht zwangsläufig Besitztümer, also was Positives. Früher nannte man das Erbe auch Nachlass, was die Sache in meinen Augen etwas besser beschreibt, denn es ist das, was einem der Verstorbene hinterlassen (also quasi “dagelassen”) hat.
Du kannst das Erbe ausschlagen dies hat auch meine Mutter gemacht als ihre gestorben ist. Allerdings musst du dich dann auch darum kümmern das deine Kinder (sofern du welche hast) das Erbe dann auch ausschlagen denn sonst müssen diese die Schulden bezahlen. Danach bekommen deine Kinder einen Brief und sollen name adresse etc von ihren Kindern an die weiter schicken. (Wieder nur sofern denn Kinder da sind) Danach Passiert nichts mehr .. zumindest war es bei mir so.
Wenn du das Erbe deiner Mutter nicht ausgeschlagen hast,dann musst du auch für Schulden aufkommen die sie verursacht hat!
Ich stelle mir aber die Frage,wobei hat deine Mutter Schulden gemacht??? Was hat deine Mutter dort gekauft???
Es gibt auch viele Schwarze Schafe,die einfach Leute anschreiben,bzw in deinem Fall die Erben und Geld für etwas verlangen obwohl nie etwas gekauft oder eine Dienstleistung genutzt wurde!!! Ich würde erstmal recherchieren,wer dieses Inkassounternehmen ist!!! Das Inkassounternehmen treibt ja die Forderung der Firma XYZ ein,dann würde ich auch mal recherchieren wer diese Firma XYZ ist!!! Gegebenfalls hätte deine Mutter ja auch einen Vertrag beim Kauf unterzeichnen müssen,den könntest du dir zeigen lassen!!!
Ich würde dir empfehlen gegebenfalls einen Rechtsanwalt aufzusuchen und gegen die Forderung vorzugehen!!! Als Arbeitssuchender kannst du eine Prozesskostenbeihilfe beantragen!!!!
Ich wäre auf jeden Fall sehr vorsichtig,da es eine ziemliche neue Masche ist,wenn jemand verstirbt,dass die Erbberechtigten von unseriösen Inkassounternehmen zu Kasse gebeten werden,die finden die Daten in den Todesanzeigen der örtlichen Zeitung oder aber auch in Kirchenzeitungen(falls deine Mutter der Kirche angehört hat),denn dort werden ebenfalls die Namen der Verstorbenen veröffentlicht!!!!
Wie lange ist diese Telefonrechung denn schon her??? Vielleicht können die gar nix mehr eintreiben???
Hört sich für mich immer mehr wie ne Abzocke an!!! Ich würde einen Anwalt aufsuchen!!!!!
Hallo TheDragon,
sofern Du das Erbe nicht innerhalb von 6 Wochen schriftlich beim Nachlassgericht (das für den letzten Wohnsitz Deiner Mutter zuständige Amtsgericht) niedergelegt ausgeschlagen hast, wovon Deinen Schilderungen nach wohl auszugehen ist, hast Du leider auch die Schulden Deiner Mutter geerbt. (§1967 BGB) Die Frist fürs Ausschlagen des Erbes würde, sofern Deine Mutter ein Testament hinterlassen hat, jedoch erst mit Eröffnung dieses Testaments beginnen oder, sofern Deine Mutter zuletzt in Ausland wohnhaft war, sich auf 6 Monate erhöhen. (§1944 BGB) Jedoch gilt egal welche Frist, sobald Du das Erbe angenommen hast, ist dieses nicht mehr rückgängig zu machen.
Sofern eine Überschuldung feststeht (die Schulden übersteigen die Werte der Erbschaft), kannst Du aber bei Gericht eine Nachlassinsolvenz beantragen, wodurch sich Deine Haftung für die Schulden Deiner Mutter nur auf das Vermögen der Erbschaft beschränkt, Du letztlich also mit Plus-Minus-Null heraus kämest. Ob es dort jedoch Fristen einzuhalten gilt, weiß ich nicht. Diese Angelegenheit ist auch so kompliziert und unübersichtlich, dass Du in Fall besser einen Anwalt zu Rate ziehst.
Das komplette Erbrecht und die in Deinem Fall mögliche Anwendung vom Insolvenzrecht ist aber ansich schon so verzwickt, dass ich Dir auf jeden Fall rate, einen (Fach-)Anwalt zu nehmen. Soweit ich ich informiert bin, gibt es nämlich auch noch die Möglichkeit, dass Kinder zwar das (in dem Fall KLEINE) Vermögen ihrer Eltern erben, die Schulden jedoch nicht. Welche Voraussetzungen da gegeben sein müssen und welche Paragraphen des BGB zuständig sind, habe ich jetzt aber nicht finden können. Auch die Inventarliste (§§1993ff BGB) könnte für Dich relevant sein.
Noch zur Ergänzung der Antwort von Djane:Prozesskostenbeihilfe bekommst Du nicht nur als Empfänger/in von Hartz-4, sondern immer, wenn Du nach Deinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kannst. Den Antrag dafür kannst Du selber kostenfrei beim zuständigen Gericht stellen oder, sofern Du Dir sowieso einen Anwalt nimmst, dem das überlassen.
P.S. (Zitat von Pan)
Hast du einen Erbschein unterschrieben,davon hängt alles ab.
(Zitatende)
FALSCH! Das Erbe wird automatisch angenommen, sofern nicht innerhalb der oben genannten Fristen eine Ausschlagung des Erbes erklärt wird oder über das Erbgut oder einem Teil davon verfügt wird.
Der Erbe erbt nicht nur Vermögen, sondern auch die Schulden.
Wenn Dein Vater auch schon tot ist und du keine weiteren Geschwister hast, dann bist Du vermutlich Alleinerbe, sofern Deine Mutter kein Testament gemacht hat und was anderes bestimmt hat.
Zähle also zusammen, ob Du unter dem Strich mehr Guthaben erbst oder mehr Schulden erbst.
Für den Letzteren Fall musst Du unbedingt folgendes wissen: ein Erbe kann man ausschlagen. Das heißt, man sagt, dass man das Erbe nicht annimmt. In diesem Fall bekommst Du zwar keine Guthaben. Aber die Schulden gehen an Dir vorbei.
Später widerrufen kann man das Ausschlagen eines Erbes nicht.
Es erben dann die weiteren Verwandten, also Enkel, Geschwister des Verstorbenen usw. und auch jeder einzelne von diesen sollte sich überlegen, das Erbe auszuschlagen. Bleibt keiner übrig, erbt der Staat, der dann auch die Schulden begleichen muss.
Dazu muss man folgendes machen: man geht auf das Amtsgericht, (Familiengericht? Nachlassgericht? bitte dort einfach durchfragen wo die betreffende Stelle ist) und gibt zu Protokoll, dass man das Erbe von Person XYZ ausschlägt. Das kostet eine geringe Bearbeitungsgebühr und fertig.
Wichtig ist, dass man das schnell machen muss. Es kann sein, dass das nicht mehr geht, wenn man von Schulden erfährt. Darum am Besten den Brief vom Inkasso gar nicht bekommen haben (öhm….) und statt dessen gleich aufs Gericht, Erbe ausschlagen und danach warten bis das Inkasso sich wieder meldet. Dann höflich drauf hinweisen, dass man nicht der Erbe ist, weil ausgeschlagen.
Mich würde interessieren, wie hoch der Betrag ist. Und: ist DOKOM das lokale Telekommunikationsunternehmen im Raum Dortmund; geht es also um Telefon-/Internetrechnungen? War Deine Mutter wirklich Kundin dort?
Auf jeden Fall: Vertragsbedingungen einsehen, was da zu Todesfällen steht. Und vom Inkasso die Rechnung prüfen, die setzen nämlich gerne völlig überhöhte Fantasiegebühren an, die man nicht bezahlen muss.
Vom Inkasso muss man (wenn überhaupt, uneinheitliche Rechtslage) nur Gebühren entsprechend Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bezahlen. Das wären bei Schulden bis 250 Euro 15-17 Euro für eine einfache Mahnung, evtl. zzgl. einige Euro Auslagen, i.d.R. nicht mehr als 30 Euro Inkassokosten, dazu kommen noch legalerweise Verzugszinsen auf die Schuld (stehen dem Gläubiger zu, dürften höchstens einige Euro sein).
Weitere Bearbeitungs- /Kontoführungs- oder wesentlich höhere Inkassogebühren muss man nicht zahlen (Regelfall, leider gibt es ein geringes Restrisiko infolge böswilliger oder dämlicher Richter). Ratenzahlungen beim Inkasso kosten (legal) mehr Gebühren und werden darüber hinaus noch meist maßlos überteuert, so dass man ggf. mit einem normalen Kredit billiger fährt.