Inkasso kann man dagegen angehen?
by admin on Saturday, May 29th, 2010 | 10 Comments
hallo
ich habe von einem inkasso büro eine aufforderung zur zahlung bekommen, heute mai/08, der betrag soll aber von 1998 gewesen sein.bei der versicherung aachenmünchner.
das problem ist die nr. die da drauf steht ,sind mit keinen unterlagen von mir identisch.das inkassobüro will mir keine unterlagen geben oder sagen was das mal gewesen sein soll.
kann mir vieleicht jemand einen tipp geben, ob man einen wiederspruch oder sonstiges machen kann.
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Was ist denn das für ein Drecksladen? Wollen von dir Geld, aber was, wissen die nicht? "Da war mal was" Echt tolle Aussage.
Schreibe denen einen netten Brief, dass du keine Forderung anerkennen kannst, wenn die dir nicht nachweisen können, um was es sich handelt und ob du jemals diese Leistung in Anspruch genommen hast.
Ferne berufe dich hilfsweise auf § 214 BGB. Dieser besagt, dass die Forderung verjährt ist und und dagegen Einrede hällst. Um es zu verdeutlichen: Die Versicherung kann dir jederzeit eine Rechnung zu senden, aber da diese verjährt ist, kannst du dich auf §214 BGB berufen und verweigert die Zahlung. Erst wenn du dich auf diesen § berufst, hat die Versicherung keinerlei rechtliche Möglichkeit mehr, die Forderung einzutreiben.
@ratschwelle78: Was ist denn das für einen Quatsch? Wenn der Fragesteller Widerspruch einlegt, muss er indirekt beweisen, dass die Forderung NICHT besteht????
Ok, du schuldest mir 1 Mio Euro, also beweise es oder zahle! Echt tolle Logik. Und das mit 99 und 2009 ist noch größerer Unsinn, wo steht das? Wenn es nach diesen möchtegern-Experten geht, müsste das ganze BGB umgeschrieben werden.
Abgesehen davon, ist Widerspruch ein Rechtsbehelf gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen und nicht gegen Privatleute/-firmen.
Ansprüche aus 1998 sind schon längst verjährt.
Du solltest dies in deinem Schreiben erwähnen.
Dann sollte auch nichts mehr kommen.
P.S.: Nachdem die Forderung "noch" von einem Inkassobüro erfolgt, liegt mit Sicherheit kein Titel vor.
nach 10 jahren ist das ohnehin verjährt,
Also eine Forderung kann 30 Jahre eingeholt werden wenn ein Titel vorliegt. Das ist so wenn du einen Mahnbescheid erhalten hast.
Eine Inkasso-Firma muss dir aber Auskunft darüber erteilen woher der Betrag stammt. Wenn sie das nicht tun, würde ich mit Anwalt drohen. Sind sehr viele schwarze Schafe unterwegs, die Leute unter Druck setzen und die dann aus Angst zahlen, also würde ich nicht einfach zahlen.
Wenn die dir nix geben können und weiter mahnen, würde ich dann wirklich einen Anwalt einschalten.
(Klar kannst du widerspruch einlegen, aber dazu musst du ja wissen, von woher die Forderungen kommen)
Wenn das von 98 ist, können sie die Forderung bis 31.12.2008 einholen, sie wäre erst ab dem 1.1.09 verjährt, es sei denn mahnbescheid bzw. titel liegt vor.
@jens: Hab nicht gesagt, dass das mit dem Widerspruch stimmt, aber einen einzulegen obwohl nicht weiß ob nicht doch was besteht ist vielleicht auch nicht so gut. Vielleicht erstmal prüfen und dann widersprechen.
Was die Fristen angeht, das lernt man in manchen Ausbildungen…! Ich stelle mich nicht als Möchtegern-Experte hin, ich schreib nur was ich darüber weiß! Und ich habe da auch meine Erfahrungen damit.
Nicht vergessen , per Einschreiben und eine Kopie mit abheften.
Das Inkasso ist verpflichtet dich über die Einzelheiten offener Verbindlichkeiten aufzuklären. sollten sie dir mit datenschutzgründen kommen, ist das ein unseriöses inkassounternahmen, dass dir einen nie gewesenen fall unterjubeln will.
ja – richtig gelesen: Viele Inkasso Anwälte zielen auf die Unwissenheit der Bürger ab und die lassen sich von tietel dr.anwalt und dem klanghaften namen abschrecken.
was sie nicht wissen: ein anwalt hat im außergerichtlichen mahnverfahren nicht mehr befugnisse dir gegenüber als eine privatperson unter vollmacht. erst mit dem eintreffen des briefes mit gerichtstermin endet das außergerichtliche mahnverfahren. aber so weit lassen dies nicht kommen, sei dir sicher.
Da bei den Antworten wohl eher Rätselraten herrscht.. schlage ich Dir vor.. Nimm einen Anwalt und überlasse dem die Arbeit. Die Kosten dafür kannst Du Dir vom Inkasso bzw. von der Aachener zurückholen.
da brauchst du gar nicht erst drauf reagieren- ist verjährt und wenn sie die schuld nicht mal belegen wollen- vergiß es. nur wenn ein mahnbescheid kommen sollte unbedingt widerspruch einlegen!!!
WEnn nichts mit deinen Unterlagen übereinstimmt würd ich nicht zahlen. Hast einen Rechtsschutz? Frag mal bei der aachenmünchner nach!?
Abgesehen davon ist sowas glaub ich schon verjährt und wenn dir das Inkassobüro keine Unterlagen aushändigen will bzw. einsicht gewähren will bekämen die von mir sowieso nix. Schreib ihnen das ganz höflich, dass die Nr. nicht mit deinen übereinstimmen, du gerne einsicht in die Unterlagen hättest damit du diese abgleichen kannst und das du ansonsten nicht zahlen wirst. Aber wie gesagt Rechtsschutz wäre vielleicht nicht schlecht. Oder frag beim Konsumentenschutz nach.
Auf keinen Fall ignorieren ! Widerspruch einlegen und auf die Verjährungsfrist (in der Regel 4 Jahre) hinweisen.
Wenn die Versicherungsnr. nicht übereinstimmt darauf hinweisen, ohne diese jedoch dem Inkassobüro mitzuteilen.