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Ist es eine Beleidigung einen Rechtsanwalt in einem Brief einen Rechtsverdreher zu nennen?

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12 Responses to “Ist es eine Beleidigung einen Rechtsanwalt in einem Brief einen Rechtsverdreher zu nennen?”

  1. blauclever says:

    Vermutlich müsste man es elegant formulieren:

    Beispielsweise: “Einer meiner Bekannten hat seinen Rechtsanwalt als Rechtsverdreher bezeichnet. Dieser Begriff ist nach Lage der Dinge evtl. verallgemeinerbar”. …;)

  2. hajokl says:

    Ja, ein Rechtsanwalt ist ein Rechtsbeistand und kein
    Verdreher,
    genau so wie ein Maler kein Pinselquäler ist .

    Ich, verstehe so eine Bezeichnung oder Ansprache
    als Beleidigung an.

  3. Carola says:

    Kurz und einfach: Ja.
    ob er dagegen vorgeht, ist eine andere Frage, aber eine Beleidigung ist es auf jeden Fall.

  4. Titania says:

    Ja und die kann SEHR teuer werden…
    .

  5. etatinamol says:

    Linksanwalt ist besser

  6. John D says:

    Das ist unelegant, plump und führt garantiert nicht zu einem befriedigenden Ausgang. Er weiss jetzt, mit welch Geistes Kind er es zu tun hat und wird entsprechend handeln.

  7. Marzo Febbraio says:

    Nein, er wird sich darüber freuen, weil endlich einer seine Qualitäten erkennt!

  8. Rolli B. says:

    Ist der RA Dein alter Schulfreund, wird er sich bei dieser Anrede vielleicht geschmeichelt fühlen, zumindest nicht sonderlich verletzt sein, wenn er nicht ganz humorlos ist.

    Ist es dein eigener Anwalt in einem Verfahren, kommt es darauf an, was Ihr ausgemacht habt, ob er einen berechtigten Vorwurf abwehren soll, ohne Rücksicht auf die Rechtslage. Sonst ist es grob fahrlässig und beleidigend.

    Ist es der Anwalt der Gegenpartei, wird es mit ziemlicher Sicherheit teuer und hässlich. Der Brief kann vor Gericht zitiert werden …

    Fazit: Es kommt darauf an. Man sollte es aber nicht unbedingt austesten wollen.

  9. pierric says:

    eindeutig nein.
    Jeder vernünftige rechtsanwalt (und ich spreche da aus eigener erfahrung) weiss,dass sein beruf darin besteht das recht im interesse seines mandanten zu drehen und verdrehen.
    Nur ein vollidiotischer anwalt könnte in diesem begriff eine beleidigung sehen.

  10. Berni says:

    Ich würde es schlicht als “Dummheit” bezeichnen, einen Anwalt schriftlich so zu titulieren weil es eine Beleidigung darstellt.

  11. Alfred E says:

    Ja es ist eine Beleidigung. Der Rechtsanwalt kann in diesem Fall, wenn er es möchte, auch Anzeige erstatten. Auch wenn man mit seinem Rechtanwalt unzufrieden ist, sollte man in einem Schreiben die allgemeinen Regeln beachten und höflich bleiben.

  12. jossip1 says:

    Wenn ich mit meinem VWBus mit Dachgepäckträger in ein Parkhaus einfahre,vor der an einer Kette freischwingenden Plastikbake stehenbleibe,aussteige,und mich vergewissere,daß ich da drunter passe,dann auch problemlos inden 1.,den 2. den 3. den 4. und 5. Stoch fahre,weil unten alles voll ist,und dann im 6. Stock eine Neonröhre abreiße,und dabei mein Dachgepäckträger irreparabel beschädigt wird,und dann,während der Gerichtsverhandlung,die auf dem 6. Parkdeck als Ortstermin stattfindet,LEER ausgehe,und noch “froh” sein darf,daß ich dem Parkhausbetreiber nicht noch die Lampe ersetzen muß,DANN ist in der Tat ein gewiefter Rechtsverdreher am Werk gewesen,der den Richter zu diesem Urteil veranlasst hat.Der eigene unfähige Anwalt hat wohl auch seinen Beitrag dazu geleistet.Aber der Anwalt der Gegenseite,der war eindeutig ein solcher Rechtsverdreher.
    Es gibt in der Tat Anwälte,die versuchen durch Rumgetrickse ein Verfahren in die Länge zu ziehen.Sei es,um den Mandanten als Klienten weiter an sich zu binden,oder um das Honorar an der Gebührenordnung vorbei in die Höhe zu treiben.Dabei wird schon das Recht verdreht und gebeugt.
    Diese Bezeichnung ist wohl ehrenrührig.Ob sie tatsächlich eine Beleidigung darstellt,das müßte ggf.ein Gericht entscheiden.Und dazu brauchst Du wieder einen….Anwalt….

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