Jemand schuldet mir Geld, was kann ich tun?
Mein ex Freund schuldet mir noch Geld (nicht viel, aber geht ums Prinzip, war von Anfang an klar, dass es nur GELIEHEN ist, hab auch nix zu verschenken und brauche das Geld)
Da ich bezweifle, dass er mir das Geld freiwillig überweist…welche Möglichkeiten habe ich, wieder an mein Geld zu kommen?
Er meint zwar, wenn er Ende des Monats sein Geld vom Amt bekommt überweist er es mir, aber da er sich total kindisch verhält, und mich auch voll dumm anmacht von wegen "Geh mir nicht auf den Sack usw"…glaube nicht, dass er das auch macht.
Also… was kann ich tun?!
Um mal genauer zu werden:
Es geht um 40 Euro…mag für manche jetzt lächerlich klingen, aber als Azubi verdiene ich nicht so viel, und macht es einen unterschied, ob 40 Euro haben oder nicht haben!
Rechnungen Benzin ect wollen schließlich auch bezahlt werden. Ja Zeugen gibt es indirekt… Mein Kontoauszug… habe das Geld überwiesen gehabt
Bei 40 Euro ist gericht ja schon Schwachsinn, gibts keine außergerichtlichen Möglichkeiten?
(und von seiner älteren Schwester kommen auchnoch 100 Euro dazu, die ich bekomme, weil sie meinen alten PC bekommen hat, wobei ich bei ihr die Hoffnung habe, dass ich das Geld oder zumindest einen Teil davon wieder bekomme… wobei ich die eher unter Druck setzen könnte, weil die in privater Insolvenz ist, sich also nichts erlauben darf in der Zeit)
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Schlumpf,
Ich behaupte jemand schuldet mir Geld und ziehe
das bis zum Vollstreckungsbescheid durch.
Glück zwingen.
Du kannst nen Frist setzen! Wenn er immer noch nicht überwiesen hast, drohst du ihn mit einmal Anwalt!
Wenn er es Permanent "verweigert" dan würde ich ihn anzeigen !
Zunächst besteht die Frage: Um wieviel Geld handelt es sich?
Wenn es sich um einen größeren Betrag handelt kannst du damit vors Gericht gehen.
Wenn es sich um einen kleineren Geldbetrag handelt, kannst du wohl nichts anderes tun als ihn weiter damit nerven.
LG Andi
Wenn du nichts Schriftliches in der Hand hast,Hast du schlechte Karten.Dann steht sein Wort gegen deins.
Wenn es net viel ist,dann verzichte drauf und merk dir fürs nächstemal,es wird kein Geld mehr verliehen!!!!Hast halt Lehrgeld gezahlt!!!!Und von wegen Anwalt und so einen quatsch,das wird teurer als alles andere und dein Geld siehst sowieso net wieder!!!!Vergiss das Geld und vergiss diese Pfeiffe auch!!!!!!Und lerne draus!!!!!
hast Du es nicht schriftlich oder zumindest Zeugen die nicht zur Familie gehören , dann sieht es schlecht aus !
Dann brauchst Du auch keinen Anwalt mehr und Dein Geld ist weg.
Leider hört die Freundschaft bei Geld schon auf !
Das ist schwer zu beantworten und ist auch davon abhängig, auf welche Weise ihr zusammen gelebt habt.
Wie hier andere bereits geschrieben haben, kannst du ihm eine
Frist setzen. ACHTUNG: Es gibt gesetzliche vorgaben, für fristen. Hier im BGB nachschlagen oder den Anwalt fragen.
Sollte er diese Frist nicht einhalten, gerät er in Fälligkeit und Du kannst weitere Schritte ergreifen.
Sollte es Zeugen geben, dann sollte diese Angelegenheit leicht erledigen zu sein. Wenn nicht, dann wird es schwer.
Frage aber immer erst Deinen Anwalt.
Denn die Gerichtskosten können schnell den Wert des verliehenen Geldes übersteigen, und nicht jede Rechtsschutz kommt für solche Fälle auf.
Grüße!
Hallo,
wenn du nichts schriftliches hast (Überweisungsbeleg, Vertrag etc.) dann kannst du gar nichts machen. Denn du bist in der Beweispflicht, wenn du zum Anwalt gehst und musst irgendwas vorlegen können. So bleibt dir jetzt leider nur die Hoffnung, dass er dir tatsächlich das Geld überweist.
ohne schriftliches hast du null chance.und das weis er auch. er wird es denke ich mal geniesen so wenigstens mit dir in kontakt zu stehen. dich auch unter kontolle haben. du meldest dich bequatscht ihn und er fühlt sich nur bestärkt (kerl). wie nen pascha! er ist im mittelpunkt! meine meinung!?!? hake es ab unter lebenserfahrung!! er wird sich bei dir melden und es dir aufdrängeln wollen wird es aber dir erstmal dann auch nicht geben!! die kohle ist eh weg also strafe mit nichtachtung das wird ihn weh tun!!!!!
Ab zum Anwalt. Dort werden Sie geholfen.
Solang du keine "rechtlich verwertbaren" Beweise hast (Zeugen,schriftl.Übereinkünfte etc.) kannst du gar nichts tun. Da hilft dir weder Polizei noch Anwalt.
Habe diese Erfahrung mit meiner Ex gemacht.
40 € sind auch Geld zweifelsohne. Setze Ihm eine Frist von
10 Tagen das wäre angemessen. Und dazu sagt Du Ihm das
Du für jeden Tag Zinsen nimmst 5 % vom ganzen sind angemessen. Dann wird er es so schnellst wie möglich zurückzahlen.
Ich hasse es, wenn Leute hier zu solchen Fragen nur schreiben "Da hilft ein Anwalt!", dazu stellst du ja sicher nicht die Frage!?
Also, ich würde das ganz anders machen, nömlich eine Mahnung nach der anderen schreiben!
Die 1. mit einer Frist von sagen wir mal14 Tagen,
die 2. mit Bezug auf die Erste und die 3. per Einschreiben. Falls er noch nicht volljährig ist, wirds wahrscheinlich schon nach der ersten fruchten! xD
LG
Du kannst einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.
Wenn du alles, was mit "Gerichten" zu tun hat, ablehnst, kannst du deine Forderung nicht rechtlich durchsetzen.
Außerdem meine ich, dass 40 Euro ein äußerst moderates Lehrgeld sind. Beim nächsten Mal machst du dich halt vorher schlau, worauf du dich einlässt.
Kannst Du nachweisen, dass er Dir das schuldet ? Was ist, wenn er ploetzlich sagt, er habe es Dir ja schon lange in bar zurueckgegeben? Kann mir schon vorstellen, dass Du die 40 Euro benoetigst, aber wegen diesem Betrag wird kein Anwalt aktiv. Also kannst Du wohl nur weiterhin laestig sein.
Da kannst du im Prinzip wohl gar nichts machen. Du hättest dich vorher schriftlich mit einem Vertrag absichern müssen. So ist es, als wenn du das Geld verschenkt hast. Da kann auch kein Anwalt helfen. Der Kontoauszug beweist ja auch nicht, dass du das Geld nur verliehen hast oder verschenkt oder aus ganz anderen Gründen.
Das einzige ist, du kannst bei deiner Bank nachfragen, ob eine Rücküberweisung von der Zeit her noch möglich ist. Kostet aber extra Geld.
Hake es unter Lehrgeld ab. Denn Du mußt den Nachweis führen das er das Geld von Dir bekommen hat. Ich gehe recht in der Annahme, das Du dir das nicht schriftlich hast bestätigen lassen?
Somit fehlt der Beweis das er Geld von Dir erhalten hat. In dubio pro reo ( Im Zweifel für den Angeklagten )
Also Abhaken und Lernen.
hallo, wegen den 40 euro hast recht es geht ums prinzip wer sich was leiht muss es auch zurueckbezahlen habe das gleich problem, bei mir geht es um 950 euro und ich habe am anfang ihr immer geholfen wenn sie kein geld hatte nur weil das kind von ihrem ex mann drunter leiden musste und nun habe ich erfahren das sie nur schulden hat weil sie sich alles auf ratenkauf bestellt was ihr gerade mal gefaellt nun will ich mein geld zurueck was sie nartuelich nicht hat, ich hatte auch nichts schrieftliches aber mein rechtsanwalt hat mir geraten das ich vesuchen soll ueber dem handy eine sms zubekommen und den betrag dann koennten wir sie verklagen auf rueckzahlung plus zinsen denn so sagte mir mein anwalt das eine sms gueltigkeit vor gericht hat sie moechte weil ich das geld wieder haben will jetzt mir mir nichts mer zutun haben so bekommt mann den dank fuer eine hilfe ich weiss jetzt das ich kein geld mer verleihe denn bei geld hoert die freunschaft auf so dachte ich sonst nie na gut probier von ihm eine sms zubekommen wo auch der betrag drinn steht ich wuensche dir viel erfolg das du dein geld zurueck bekommst. ps wenn du einen anwalt nimmst wenn du das schriftlich auf deinem handy hast die kosten muss er dann auch noch bezahlen nicht du viel erfolg willi