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Kann man in Beugehaft kommen wenn man schon Schulden abbezahlt und noch andere schulden hat?

Kann man in Beugehaft kommen wenn man schon Schulden abbezahlt und noch andere schulden hat?
Ein guter Freund von mir ha Schulden die er schon in Raten abbezahlt aber er hat noch mehr und die wollen auch ihr Geld haben. Können die anderen denen er etwas schuldet ihn in Beugehaft bringen wenn er nicht mehr bezahlen kann als er schon tut.
und was ist wenn er arbeiten geht und die eidesstattliche Versicherung nicht abgeben kann?
Er hat die Schulden noch von früher.

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11 Responses to “Kann man in Beugehaft kommen wenn man schon Schulden abbezahlt und noch andere schulden hat?”

  1. Sunny says:

    nein, denn Beugehaft oder Zwangshaft ist eine gerichtliche Maßnahme, die gegen Zeugen oder sonstige zur Zeugenaussage verpflichtete Personen verhängt werden kann, wenn diese die Aussage verweigern ohne ein Aussageverweigerungsrecht wie etwa Verwandtschaft oder Berufsgeheimnis zu haben.

    Gesetzlich geregelt ist die Beugehaft in Paragraf 70 der Strafprozessordnung beziehungsweise in Paragraf 380 der Zivilprozessordnung. Die Beugehaft darf nur von einem Richter angeordnet werden. Sie kann maximal sechs Monate dauern. Ein weitere Möglichkeit, einen Zeugen zur Aussage zu zwingen, ist die Verhängung eines Ordnungsgelde

  2. hundfannero says:

    Ganz einfach,für Schulden kannst du nicht eingesperrt werden !!

  3. Gerechtigkeit says:

    NEIN!

  4. John D says:

    Natürlich kann er in Haft genommen werden, nämlich wenn er die die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung verweigert:

    § 901 ZPO:
    Erscheint der Schuldner im Termin zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nicht, so kann auf Antrag des Gläubigers gegen ihn Haftbefehl erlassen werden

  5. kalle says:

    Nein, kann er nicht.
    @John D , aber nur wenn der Gläubiger die Abnahme einer Eidesstattlichen Versicherung bei Gericht beantragt, und diese durch das Gericht genehmigt wird.

  6. Professoressa says:

    In Beugehaft kommt er nur, wenn er nicht mehr zahlt.

  7. ascalon2607 says:

    In Beugehaft nicht,aber in Zwangshaft.
    Nach § 888 ZPO dienen Zwangsgeld und Zwangshaft der Zwangsvollstreckung einer Verpflichtung des Schuldners zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung (die also nur er selbst erbringen kann).
    Die Zwangshaft ist jedoch kein selbständiges Zwangsmittel, sondern wird primär im Falle der Uneinbringlichkeit eines Zwangsgeldes angewandt. Zwangshaft ist in der Regel nur verhältnismäßig, wenn andere Zwangsmittel (Zwangsgeld und Ersatzvornahme) erfolglos angewendet wurden oder aus anderen Gründen keinen Erfolg versprechen.

  8. Tetrazepam says:

    Grundsätzlich kann man für Zivilrechtliche Schulden, also bei Privatpersonen oder Firmen, nicht in Haft genommen werden, außer man verweigert, die Abgabe der ” Versicherung an Eides statt” das man nichts hat um die Schuldner zu befriedigen.

    Schulden aus Verurteilungen wegen Straftaten ( Diebstahl, Raub, Betrug, Urkundenfälschung u.s.w ), können auch ersatzweise, wenn der Verurteilte nicht die Geldstrafe erbringen kann, in Arbeitsstunden bei einem öffentlichen Träger abgeleistet werden. Sollte der Proband auch dass nicht erbringen, kann die Haft angeordnet werden und er verschwindet so lange im Knast, bis die Strafe abgesessen ist.

    Also können Schulden beim Staat, zur Haft führen. Wobei durch die Überbelegung der Gefängnisse, dazu übergegangen wird, auch hier die EV abzunehmen und somit ein Aufenhalt im Knast verhindert wird.

    “TM”

  9. Renate says:

    dafür kommt man nicht in Beugehaft,dein Freund soll alle denen er Geld schuldet ein Angebot machen wie er diese zurück zahlen will.Oder er müsste die eidesstattliche Versicherung abgeben das kann man bei dem Gerichtsvollzieher machen auf dem Amtsgericht.

  10. Sprendlinger says:

    Wegen Schulden gibt es keine Beugehaft

  11. Harald Krause says:

    Nein. Das wäre ja eine Art Schuldturm. Wir leben doch nicht mehr im Mittelalter.

    Was sollte es auch bringen, wenn man inhaftiert wird? Falls einer wirklich nicht zahlen kann, kommt der Gläubiger dadurch ja auch nicht schneller an sein Geld.

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