Kann mir jemand sagen, ob die Klausel im Mietvertrag wirksam oder unwirksam ist?
by admin on Thursday, January 13th, 2011 | 6 Comments
Kann mir jemand sagen, ob die Klausel im Mietvertrag wirksam oder unwirksam ist?
Ich muss aber noch dazu sagen, dass der Vermieter mir keine Schönheitsreparatur während des Mietverhältnisses auferlegt hat. Die Klausel bei Beendigung der Mietzeit lautet. ” Der Mieter schuldet nach Beendigung des Mietverhältnisses eine Endrenovierung. Diese Umfasst das fachgerechte Streichen der Decken und Wände, das Streichen bzw. Lasieren der Fenster ( innen) und Türen (innen)
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WENN du die Whg so vorgefunden hast?
Ja.
Nennt sich *Zurücksetzung in den Originalzustand*
Sonst?
Nein.
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/schoenheitsreparaturen/index.html
Definitiv ungültig!!
Ich streite mich aber ebenfalls gerade mit meinem Vermieter über die Rückgabe der Kaution.
“Mit Urteil vom 12.09.2007 ( VIII ZR 316/06) hat der BGH NOCHMALS entschieden, dass eine Regelung in einem vom Vermieter verwandten FORMULARMIETVERTRAG über Wohnraum, nach welcher der Mieter verpflichtet ist, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters gemäß § 307 Abs.1 Satz 1 BGB unwirksam ist. “
Der Umfang der Endrenovierung darf nicht so genau festgelegt werden.
Das Streichen und Lasieren sind willkürliche Festlegungen und damit unwirksam. Das Gesetz kennt nur Schönheitsreparaturen, die auch nur durchgeführt werden müssen, wenn eine bestimmte Zeit überschritten worden ist.
Eine prinzipiell festgelegte Endrenovierung ist grundsätzlich ungültig. Auch, wenn es mehrere Klauseln im Mietvertrag gibt, die sich auf Renovierungen beziehen, sind allesamt ungültig, sobald eine einzelne Klausel ungültig ist, denn die Klauseln sind als Gesamtregelung zu verstehen.
So wie Du es schreibst ist es ungültig. Aber Achtung ein kleines Wort kann das anderes auslegen z B in der Regel oder nach einer Zeit. Deshalb unbedingt Juristen aufsuchen
Das neue Gesetz sagt,es ist unzulässig,daß ein Vermieter das verlangen darf,denn das,war einmal.