Kontopfändung durch das Finanzamt?
Kontopfändung durch das Finanzamt?
Einem Verwandten von mir wurde das Konto gepfändet vom Finanzamt. Nach mehrmaligem hin und her (Anrufe bei Finanzamt wie auch Bank) wollte keiner Auskunft geben. Das FA sagte zuerst, sie seien nicht berechtigt, irgendwas an Info herauszulassen. Sehr seltsam. Bis es doch irgendwann mal hieß, daß es um Steuerschulden der Firma meines Verwandten ginge, die jetzt schon seit ca 10 Jahren nicht mehr existiert. Laut FA sollten Steuern fehlen, die bis ins Jahr 2004 reichen, obwohl schon 2001 die Firma erloschen ist.
Ich habe mich gerade im Internet schlau gemacht, und weiß nun, daß das FA selbst pfänden darf, und daß man beim Amtsgericht hier dem nicht beikommen kann. Ich meine auch verstanden zu haben, daß man auch gepfändet werden kann, wenn man Gelder (als Firma) an Konten überweist, die selbst eine Pfändung vom FA haben. Das FA stürzt sich dann sozusagen an den, wo Geld flüssig ist. Habe ich das richtig verstanden? Kann vielleicht deswegen das Finanzamt zuerst geschwiegen haben, weil es um einen “Drittschuldner” geht?
Aber wie auch immer, die Familie lebt am Existenzminimum und man kommt nicht ans Konto heran. Da mein Verwandter mit seiner Familie ohnehin durch unsere Hilfe überhaupt leben und arbeiten kann (wohnt bei uns und zahlt seine Miete), helfen wir schon bei Auto(Versicherung etc.) und anderen Nebenkosten.
Ich weiss, beim FA arbeiten auch nur Menschen, aber wie kann denn ein Finanzamt Steuern über 3 Jahre nachfordern, in denen die Firma gar nicht mehr existiert hat? Kann man da nicht irgendwie gegensteuern, was tun? Ich habe etwas gelesen von einer 2 Wochen Frist. Doch die ist unwiderruflich weg, weil durch die Feiertage und die erste “Unwilligkeit” vom FA, irgendwas preiszugeben, einige Tage sinnlos verstrichen sind.
Wenn diese Aktion auch noch eine Familie beeinträchtigt, die demjenigen hilft, kann ich da persönlich was tun?
Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der fundierte Kenntnisse hat und Tipps geben kann. Vielen Dank.
@ Marie: Danke
Zur Erklärung, ich habe eben auf eine Frage geantwortet, in der es darum ging ab welchem Alter Kinder ihr Elternhaus verlassen sollten. Und da hab ich das Thema “Grossfamilie” angesprochen. Das ist heutzutage der einzigste Weg, dem (T)euro entgegenzutreten.
@ Tom: das hört sich ja schon mal gut an. Hab mich durch deine Info weiterinformiert und festfestellt, daß ein Sachbearbeiter beim FA nach Gutdünken handeln kann. Darf ja wohl nicht wahr sein, oder ? Frechheit sowas.
@TWally: ja dessen bin ich mir bewusst
@wuschel: ja, klar und Fragen beim FA wurden blockiert, was sehr seltsam ist. Die Firma wurde 2001 wegen Insolvenz aufgelöst. Wie kann dann ein FA bis 2004 was nachfordern.
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Na du bist ja ein sehr Nächstenlieb, aber nicht nur das, du kümmerst dich aus eigenem Interesse wie das läuft, wie und wer was nutzen kann und das beste ist.. das Finanzamt könnte etwas fordert was gar nicht ist.. Also das glaube ich nicht, das Finanzamt fordert nichts was es nicht begründen kann… und gegen das Finanzamt ist unser einer machtlos..
Hallo Jörg,
dein Fall ist kompliziert und die Materie so komplex, dass auch deine für YC-Verhältnisse wirklich detaillierte Beschreibung nicht ausreicht, damit fachkundige User dir qualifizierte Tipps und Ratschläge erteilen können. Nur kleine Unschärfen in der Beschreibung könnten gut gemeinte Tipps ins Gegenteil verkehren.
Ich fürchte, da wirst so schnell wie möglich einen Anwalt bemühen müssen.
Nachtrag: Oder du erhältst Kommentare, die wenig zielführend sind.
Hallo
Ihr oder Dein Bekannter könnte zur Bank gehen und ein P-Konto eröffnen.
Da bleibt dann immer ein minimaler Betrag auf dem Konto über das er frei verfügen kann.
Der freie Betrag variiert je nach Anzahl der Kinder, ob verheiratet usw…
Bei einer Einzelperson sind das etwa 980,-Euro die nicht gepfändet werden können.
Ein P-Konto kann jeder eröffnen, darf auch nicht abgelehnt werden, von der Bank.
Google mal nach “Pfändungsschutzkonto”, oder P-Konto.
Gruß TOM
Widerspruch kann man jetzt schon noch ein reichen.
Die Familie weiss doch schon länger als 14 Tage, dass es die Firma zu der Zeit nicht mehr gab!
Ich meinte auch, sie müssen da schon ein Schreiben bekommen haben, dann wurde eine bestimmte Zeit nichts unternommen und dann kommt nochmal eine Zahlungsaufforderung und wenn sie keine Reaktion vom Angeschriebenen bekommen, dann holen sie sich das Geld erst vom Konto, das dauert eine ganze Weile. Also, wenn Du glaubst, das sie von der Nachzahlung erst seit 14 Tagen wissen und nach 14 Tagen das FA schon sich das Geld vom Konto holt, dann glaube ich das nicht. Zumal es sich ja um unberechtigte Steuern handelt, würde ein einfacher, schriftlicher Beweis über die Geschäftsauflösung/ Schliessung als Vorlage beim FA schon ausreichen. Das erscheint mir jetzt sehr unlogisch, wie diese Familie damit umgegangen ist.