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Kontopfändung ? was tun? hilfe?

Kontopfändung ? was tun? hilfe?
habe von meiner bank nen brief bekommen das ich auf einmal ne kontopfändung habe. habe vorher nicht bescheid gekriegt, garnichts.
ich beziehe keine sozialleistungen sondern arbeite (netto 1500 euro) und auch ein kind bei mir lebend

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9 Responses to “Kontopfändung ? was tun? hilfe?”

  1. Hugo says:

    Eine Mahnung, einen Mahnbescheid oder ähnliches wirst Du aber doch bekommen haben.

  2. Steffi says:

    wenn du sozialleistungen bekommst kannst du mit dem bewilligungsbescheid zu deinem zuständigen gericht gehen.die geben dir n schreiben für die bank mit und dein konto ist bald wieder zugängig für dich.soviel ich weiss sind sozialleistungen auch nicht pfändbar.
    du solltest zusehen dich mit deinem gläubiger zu einigen,sprich deine schulden bezahlen

  3. Philemon says:

    “Auf einmal” bekommt man keine Kontopfändung. Geh zur Bank, kläre die Umstände vor Ort und sieh in deinen Unterlagen nach, wem du Geld schuldest.

  4. jaegermeister1064 says:

    von heute auf morgen, ist ohne schriftliche ankündigung eine Kontopfändung nicht möglich

  5. Renate says:

    ohne Mahnungen geht das nicht, es wird vorher angekündigt. Was tun? Bezahlen wäre eine möglichkeit, oder einigen auf eine Ratenzahlung.
    Du darfst aber trotz allem über einen bestimmten Betrag verfügen den Du zum Leben brauchst, der Berater der Bank kann Dir das sagen.

  6. Sprendlinger says:

    Ein Kontopfänden darf man nur wenn man einen titel hat oder wenn die Sozialbehörde etwas zurück fordert. So etwas kommt nicht von jetzt auf gleich, oder es ist tatsächlich ein Fehler passiert – nach soll man Dir nachweisen wofür

  7. Angelofluzi says:

    wie bereits gesagt wurde, falls du Sozialleistungen bekommst, diese sind nicht pfändbar, ABER nur die ersten 7 Tage nach Zahlungseingang. Du solltest diese dann sofort in voller Höhe abheben, damit du darüber voll verfügen kannst.

  8. Mo Jo says:

    Eine Kontopfändung flattert dann ins Haus, wenn man seine Schulden nicht begleicht und (das allerschlimmste!) auf Mahnungen nicht reagiert.
    Irgendwann hat jeder Gläubiger die Nase voll.

    @ Angelofluzi: Dass man bis zum 7. Werktag das Geld abheben muss, ist richtig. Allerdings muss man auch bedenken, dass keine Lastschriften und Überweisungen ausgeführt werden.
    Das heißt, dass Miete, Strom, Telefon etc. bar eingezahlt werden müssen. Das wiederum ist mit Kosten verbunden, denn jede Bareinzahlung kostet Gebühren.
    Wird dann eine Überweisung vergessen, dann kommt bald die nächste Mahnung ins Haus.

  9. Rock'n'RollHeart says:

    Wenn die Pfändung berechtigt ist, hast Du nicht mehr 7 sondern jetzt 14 Tage Zeit, Sozialleistungen vom Konto abzuheben.
    Weiterhin besteht seit Juli letzten Jahres die Möglichkeit, das Konto in ein “P-Konto” umzuwandeln. Dafür gibt es eine gesetzliche Regelung und jede Bank muß das anbieten.
    Bei einem P-Konto hast du weiterhin Deine EC-Karte. Daueraufträge und Lastschriften werden ebenfalls weiter normal abgebucht. Wenn Du arbeitest, erhält der Gläubiger dann nur den Teil Deines Einkommens, der über der Pfändungsgrenze liegt.
    Bei Umwandlung des Kontos in ein P-Konto ist auch die 14-Tage-Frist hinfällig. Du kannst den ganzen Monat über den pfändungsfreien Betrag verfügen und sogar eine gewisse Summe in den nächsten Monat mit “rübernehmen”.

    Das P-Konto ist interessant, wenn es sich um einen hohen Betrag handelt. Ich selbst habe mir mal eine Kontopfändung durch einen verschluderten Strafzettel eingehandelt. Hatte das Geld zwar überwiesen, aber mit einem falschen Kassenzeichen. Bei solchen Kleinigkeiten setzt Du Dich am besten direkt mit dem Gläubiger in Verbindung und zahlst den Betrag schnellstmöglich.

    @Angelofluzi: Wenn Du Deine Kunden in der Sache richtig beraten möchtest, bring Dich bitte erstmal auf den neuesten Stand: http://www.bmj.bund.de/p-konto

    Gruß aus Braunschweich
    Johannes

    PS: aufpASSEn

    PPS zu Deinem Nachtrag: Jeder kann sein Konto in ein P-Konto umwandeln lassen. Das ist unabhängig von Art und Höhe des Einkommens. Wie hoch der pfändungsfreie Betrag in Deinem Fall genau ist, kann Dir ein Bankberater sagen.
    Natürlich mußt Du erstmal prüfen, ob die Pfändung überhaupt berechtigt ist und zur Not juristisch dagegen vorgehen.

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