Kontopfändung. Welchen rechtlichen Schutz hat man, damit nicht das ganz Gehalt gepfändet wird?
by admin on Wednesday, September 8th, 2010 | 6 Comments
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Wenn Ihr Konto aufgrund einer Kontopfändung gesperrt wird, ist schnelles Handeln wichtig. Genauso wichtig ist aber, trotzdem Ruhe zu bewahren und nicht kopflos zu handeln.
Grundsätzlich haben Ihre Gläubiger die Möglichkeit, mit Hilfe eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses das Guthaben auf Ihren Konten einschließlich Sparguthaben und vermögenswirksame Anlagen zu pfänden. Zunächst ist Ihr Konto erst einmal für 14 Tage gesperrt. Dies gilt auch, wenn Ihr Lohn oder Gehalt bereits beim Arbeitgeber gepfändet wurde. Sie bekommen am Automaten kein Bargeld mehr und Ihre Kreditkarte wird eingezogen. Ihre Bank darf Ihnen in dieser Frist nur mit einer gerichtlichen Kontofreigabe Geld auszahlen oder Überweisungen für Sie tätigen. Nach Ablauf der 14 Tage wird das verbliebene Guthaben an den Gläubiger überwiesen, und Sie bekommen es nicht mehr zurück. Nutzen Sie also die Zwei-Wochen-Frist, um Ihr nicht-pfändbares Guthaben zu sichern. Holen Sie sich am Besten sofort Hilfe von einer Schuldnerberatung, einem Anwalt oder der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts. Für Sozialleistungen aller Art vom Arbeitslosengeld, über die Sozialhilfe, die Rente bis hin zum Wohngeld und für das Kindergeld gilt eine Sieben-Tage-Frist, innerhalb derer diese Sozialleistungen pfändungssicher sind.
Bekommen Sie Sozialleistungen, die auf Ihr Konto überwiesen werden?
Zu den umfassend geschützten Sozialleistungen zählen insbesondere alle Leistungen der Agentur für Arbeit (insbesondere Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Unterhaltsgeld, Aufwandsentschädigung für 1-Euro-Jobs), der gesetzlichen Krankenkassen (Krankengeld und Leistungen aus der Pflegeversicherung) sowie der Rentenversicherungsträger (insbesondere Altersrenten, Witwenrente, Waisenrente, Erwerbsminderungsrenten, Übergangsgeld); dazu gehören auch Sozialhilfe, Wohngeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und BAföG sowie das Kindergeld. Sämtliche Sozialleistungen muss Ihnen die Bank innerhalb der ersten sieben Tage ab Eingang vollständig auszahlen, wenn Sie das verlangen. Dies gilt auch, wenn Ihr Konto überzogen ist.
Nach Ablauf von sieben Tagen seit der Gutschrift der Sozialleistungen erfasst die Kontopfändung auch die Sozialleistungsgutschrift. Jetzt steht Ihnen nur noch der anteilige pfändungsfreie Betrag für den Zeitraum zu, der zwischen Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und der nächsten Sozialleistungsauszahlung verbleibt, um Ihre Existenz zu sichern (§ 55 Abs. 4 SGB I).
Wenn du Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld usw. muss dir die Bank das Geld 7 normale Tage (und KEINE Werktage) ausbezahlen.
Bekommst du normales Gehalt, hilft nur das Amtsgericht, das gibt dir dann gemäß den Pfändungsgrenzen diese Summe wieder frei, mehr aber nicht.
Um dem Schuldner jedoch die Möglichkeit zu geben, seinen Lebensunterhalt weiter bestreiten zu können, darf er in Deutschland zumindest einen Teilbetrag seines Einkommens behalten. So soll verhindert werden, dass der Schuldner trotz Einkommen auf Sozialleistungen und somit auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Dieser Betrag, der auch Pfändungsfreigrenze oder Pfändungsfreibetrag genannt wird, richtet sich nach dem Nettoeinkommen sowie der Anzahl der zu versorgenden Personen. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass bestimmte Einkunftsarten, etwa Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen oder auch Rentenleistungen nicht bzw. nur unter bestimmten Bedingungen pfändbar. Hiernach beträgt die Pfändungsfreigrenze für einen Single 989,99 Euro, eine Familie mit vier Personen hingegen darf bis zu 1.779,99 Euro verdienen, ohne dass Pfändungen hiermit bedient werden müssen. Sofern das Einkommen unter diesem Betrag liegt, ist die Pfändung der Gehaltseinnahmen nicht möglich. Eine Übersicht über die Höhe der Pfändungsfreibeträge hat das Bundesministerium der Justiz herausgegeben. In bestimmten Einzelfällen jedoch, wenn zum Beispiel ein Kind besondere Medikamente benötigt oder wenn der Schuldner bereits hohe Unterhaltsforderungen zu bezahlen hat, kann per Gericht auch eine Heraufsetzung der Pfändungsfreigrenze erfolgen.
Erhält der Schuldner Einkommen aus Überstunden, ist dieses sogar nur zu 50% pfändbar, Urlaubsgeld verbleibt ihm in voller Höhe.
Grundsätzlich sind die Banken jedoch nicht verpflichtet, Lohnzahlungen im Fall einer Pfändung auszuzahlen, auch wenn diese den Pfändungsfreibetrag unterschreiten, denn ob weitere Einkünfte bestehen, ist den Banken nicht bekannt. Daher muss sich der Schuldner in diesen Fällen einen Pfändungsschutz beim zuständigen Amtsgericht beschaffen, wodurch dann die Gehaltszahlungen wieder ausgezahlt werden können.
http://de.alinki.com/artikel/332
Der absolute beste rechtliche Schutz vor Kontopfändung ist, seine Schulden zu bezahlen!
Bevor es zu so einer Maßnahme kommt, sind einige Dinge im Vorfeld gescheitert… meistens von Seiten des Schuldners.
Gläubiger haben ein besseres Gedächtnis als Schuldner.
Es gibt immer eine Grenze, einen Betrag, der nicht gepfändet werden darf…Weil du dein alltägliches Leben absichern musst, Lebensmittelkauf usw. Bloß kein Luxus…
Die Pfändung des pfändbaren Betrages wirkt erst nach 1 Woche nach Zahlungseingang. So lange hat der Schuldner Zeit, seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Wer hier einen erhöhten Bedarf anmelden will, muß diesen beim Amtsgericht glaubhaft geltend machen.