Mahnung trotz bezahlter Rechnung?
Mahnung trotz bezahlter Rechnung?
hi,
ich bekomme von der Alice Telekommunikation permanent Mahnungen über 2 schon längst bezahlte Rechnungen. Die eine Rechnung kam am 7.7. und wurde von mir am 13.7. bezahlt. Die andere kam am 6.11. und wurde von mir am 7.12. mitsamt Mahngebühren bezahlt.
Seit Juli erhalte ich für die erste angeblich nicht bezahlte Rechnung Mahnungen. Jeden Monat 2 mitsamt Mahngebühren und Zinsen. Meinen Kontoauszug als Beleg habe ich schon 2 mal an Alice geschickt. Jetzt kommt gestern noch die Mahnung für die 2. Rechnung, die auch schon bezahlt ist mitsamt Drohung, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn ich in 5 Tagen nicht zahle. Die Rechnung ist mittlerweile ca. 140€ (2 x 30 Euro, der Rest sind Mahngebühren). Was sollte ich denn sonst tun außer meine Bankbelege schicken?!
Ok.. ich schicke natürlich nur Kopien der Belege. Und gekündigt habe ich dort mittlerweile und anrufen bringt dort überhaupt nichts.
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Anrufen, mal richtig Dampf machen und mit Kündigung drohen. Ansonsten, du hättest ja scheinbar alle Nachweise die du bräuchtest und die deine Unschuld bescheinigen. Letzte Maßnahme wäre vllt. eine Klage beim Verbraucherschutz.
deine belege nochmal hinschicken und gleich dazu schreiben ob sie eine anzeige wegen betrugsversuch haben wollen.
… Nicht die Belege!!!!! NUR KOPIE zusenden! … und verlange das Geld zurück mit all d sonstige Auslagen!
Die echte Belege benötigst dann wenn sie nicht reagieren und du dich an ein Anwalt wenden muss!
Ich würde denen eine KOPIE des Kontoauszuges bzw. der Einzahlungsquittung schicken.
Normalerweise steht unter Mahnungen auch der Satz “Sollten Sie bereits gezahlt haben….betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos..” usw.
Anrufen und fragen, was das soll.
Solltest du einen Mahnbescheid bekommen, legst du Widerspruch ein. Tust du das nicht, gilt die Mahnung und der in ihr geforderte Betrag als gültig.
Spätestens dann solltest du zu einem Anwalt gehen.
Who the fuck is Alice?
Nichts. Die schicken dir irgendwann den Kuckuckskleber. Wenn du die Belege hast geschieht Dir nix.
Aber gut das ich das lese wollte mich in Richtung Alice orientieren. Das scheint ja noch schlimmer zu sein als bei Vodafon.
hallo grüss dich
anrufen und dann lass dich direkt mit der rechnungsstelle verbinden ..
klär das direkt mit der rechnungstelle ab … die kontoauszüge zeigen ja das du das geld überwiesen hast .
bloss keine originale los schicken .. sollten die dinger schon weg sein .. 2.t auszüge bei der bank anfodern .
im moment sind gerade in der sparte , jede menge betrüger unterwegs .. kann sein das alice keinen schimmer von der sache hat .. daher direkt über telefon mit der rechnungstelle verbinden lassen ..
und abklären .
grüsse die petra
Klageandrohung per Einschreiben an die Geschäftsleitung, alles andere funktioniert nicht und ist zwecklos.
Freiwillig wird deren Buchhaltung nie einen Fehler zugeben, denn sie ist unterbesetzt und die dort arbeitenden Leute haben keinerlei Ahnung, wie man solche Fehler korrigiert.
Wenn du Nachweise hast ,das du bezahlt hast ,bist du auf der sicheren Seite.
Per Einscreiben den Fall noch mal schildern und dann dezent darauf hinweisen das du einen Anwalt einschaltest und Anzeige erstatten wirst.
Anzeige kannst du wegen Betrug(Falsche Rechnungstellung) und Verleumdung (Teledienstanbieter melden bei der ersten Mahnung Zahlungsrückstände an die Schufa) erstatten.
Das wirkt Wunder.
Noch einmal mit Einschreiben der Forderung widersprechen und Belege dazu legen.Danach warten bis sie einen gerichtlichen Mahnbescheid senden und diesem Widersprechen
AOL die machen immer Ärger.
Hatte ich auch schon.
Habe Mahnbescheid abgewartet und widersprochen.
Das hat die 135 € Gerichts kosten gekostet. Danach war endlich Ruhe
Sende ein letztes deutliches Mail /Brief, in dem du alles zusammenfasst, betonst das du keinerlei Verbindlichkeiten mehr gegenüber o2/Alice hast und weitere Schreiben nicht mehr beantworten magst.
Ist wirklich alles bezahlt, kannst einer Klage beruhigt entgegensehen.
Einem evtl Mahnbescheid musst du natürlich fristgerecht widersprechen!
das sehe ich als abzocke was da gemacht wird , frage einen anwalt was du da tun kannst wenn rechnung schon bezahlt ist warum dann inkasso verstehe das nicht ein versuch ist es allemal wert
Keine Sorge, dir kann nichts passieren.
Kann der Schuldner die Zahlung beweisen, besteht kein Grund mehr zur Sorge.
Der Gläubiger kann so viele Mahnungen senden wie er möchte (bräuchte er gar nicht; denn wenn der Schuldner in Verzug ist, darf man sofort vor Gericht gehen, oder einen Mahnbescheid schicken) mehr Geld bekommt dadurch nicht.
Das Inkassobüro, das vermutlich in naher Zukunft mit der Eintreibung der angeblichen Forderung beauftragt wird, wird im Grunde nichts anderes machen. Es wird sich – ohne Vollmacht – vorstellen und seinerseits wiederum die eigenen Gebühren mit auf die Rechnung setzen. Somit erhöht sich die Forderung abermals.
Bis hierher braucht der (angebliche) Schuldner gar nicht reagieren. Irgendwann wird das Inkassobüro wahrscheinlich einen Mahnbescheid schicken. Der wird zwar von einem Gericht zugestellt, wird aber von diesem Gericht nicht auf Richtigkeit geprüft. In diesem Fall dient das Gericht lediglich als Postbote für die ordnungsgemäße Zustellung.
Jetzt sollte man reagieren! Man kann innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Entsprechendes Formular ist dabei. Diesen Widerspruch muss man nicht begründen und schickt das ganze an das Mahn:Gericht zurück.
In der Regel kommt irgendwann wieder ein Schreiben vom Inkassounternehmen, meist von einem Anwalt. Dieser arbeitet mit dem Inkassobüro zusammen, oder wird durch eine Rechtsschutzversicherung für das einmalige Briefe schreiben bezahlt.
In diesem Brief wird dazu gebeten, den Widerspruch zurück zu nehmen und man erklärt sich mit einer Ratenzahlung bereit.
Auch hier muss man nicht reagieren.
Entweder es kommt irgendwann mal wieder ein Brief zur Aufforderung der Zahlung, oder das Inkassobüro gibt auf.
Auf Zahlungsaufforderungen sollte man nicht reagieren. Nur auf Mahnbescheide muss man reagieren, sofern man die Forderung ablehnt.
Nach 3 Jahren, ab 1.1. des Folgejahres in dem der Anspruch entstanden ist, ist die Angelegenheit verjährt.
PS. Wenn man einen Anwalt, oder ein Inkassobüro ärgern möchte, sollte man die “rechtmäßige Legitimation verlangen”, falls die unterschriebene Vollmacht nicht beiliegt. Es handelt sich um die Vollmachtsurkunde die im ORIGINAL nach § 174 BGB dem Schuldner vorgelegt werden muss. Die Beilage als Kopie der Vollmacht wäre unwirksam. So will es die Rechtsprechung.
Permanent eMails schicken und um Klärung bitten.
Neuer Vertrag http://www.dsl55.de.ms