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Mein Vermieter ist in die Insolvenz gegangen, ich soll beweisen das ich die Miete bezahlt habe, 10 Jahre?

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12 Responses to “Mein Vermieter ist in die Insolvenz gegangen, ich soll beweisen das ich die Miete bezahlt habe, 10 Jahre?”

  1. Stefanie says:

    red mit deiner bank wenn du immer brav gezahlt hast können die dir bestimmt einen zahlungsnachweis ausstellen

  2. Hugo says:

    Geht es vielleicht etwas genauer?

    1) Wie hast Du die Miete bezahlt? Überweisung?
    2) Außerdem verjähren seine Forderungen spätestens nach knapp 4 Jahren, wenn kein Mahnbescheid usw.

  3. stettbergbogner says:

    Wer sagt das, dass Du beweisen sollst?

    Abgesehen davon: hast Du keine Kontoauszüge der letzten Zeit? Du bist als Privatmensch nicht verpflichtet Unterlagen so lange aufzubewahren. Meines Wissens endet diese Aufbewahrungszeit mit Abschluss der Steuer.

  4. Kapaun says:

    Ab zur Bank.

  5. almkicker says:

    Wenn du immer gezahlt hast lässt sich das nachweisen. Aber wieso sollst du das beweisen?

  6. jizzer says:

    Warum sollst Du beweisen, dass Du Miete gezahlt hast. Der Insolvenzverwalter hat sich an die Unterlagen und Kontoauszüge des Vermieters zu orientieren.

    Du bist zu gar nichts verpflichtet und schon gar nicht auf Deine Kosten. Der Insolvenzverwalter möchte anscheinend nur, dass Du ihm lästige Arbeit abnimmst.

    Ich würde ein Schriftstück aufsetzen (freiwillig), in dem Du in einem Satz bestätigst, dass Du im Zeitraum xxx bis xxx immer pünktlich Deine Miete bezahlt hast. Wenn er gegenteiliger Meinung ist, dann sollte er es beweisen.

    Übrigens: Mietschulden verjähren nach vier Jahren!

  7. nachtrauch says:

    Deine Informationen sind etwas dürftig.
    Als Privatperson musst Du deine Akten nicht unbegrenzt aufheben. Für Mietnachweise gilt eine Frist von 4 Jahren, für Kaufbelege 3 Jahre und für Handwerkerrechnungen 2 Jahre. Mit dem Rest deiner Akten kannst Du größtenteils verfahren, wie Du willst.
    Die Forderung Deines Vermieters auf einen Nachweis von 10 Jahren entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.
    Falls Du Deine Miete per Überweisung oder Dauerauftrag bezahlt hast, reichen Kontoauszüge als Beleg völlig aus. Falls Du Deine Kontoauszüge leichtsinnigerweise wegwirfst, druckt Dir Deine Bank rückwirkend auf mehrere Jahre neue Auszüge aus (nicht ganz billig!).
    Falls Du die Miete bar ohne Quittung bezahlt hast (amüsanter Gedanke), wird es etwas schwieriger.
    Vor Gericht wäre er als Kläger in der Beweispflicht und müsste dem Richter glaubhaft erklären können, warum er Dich 10 Jahre lang für lau in der Wohnung geduldet hat.

  8. Wilken says:

    Der Bankbeleg wäre ein Beweis, bei Barzahlung ohne Qiuttung ist das Geld weg.

  9. leuchtfalter says:

    Gegenfrage, kann er beweisen, dass er sie 10 Jahre nicht erhalten hat?

    Das würde nämlich bedeuten, dass es ihm wohl 10 Jahre ziemlich egal gewesen sein muss, dass er sie nicht schon längst eingefordert hat.

  10. Tobias says:

    Mach dir keine Sorgen. Hat er dich dazu schriftlich aufgefordert? Du bist nicht in der Bewilligt. Wenn er Geld von dir will muss er beweisen das er einen anspruch darauf hat. Jedoch gibt es ein paar Probleme bei der Insolvenz des Vermieters.

    Schau mal hier nach:
    http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0505/hauptmm.htm?http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0505/050514.htm

    Kannst dich auch hier anmelden:
    http://www.juraforum.de/forum/
    Hier kann man dir auch zu genauen Sachfragen helfen!

    Aber du solltest vielleicht versuchen eine andere Wohnmöglichkeit zu finden um den ganzen Stress aus den Weg gehen zu können. Kleine Zeit und Finanzielle Verluste lassen sich da leider meist nicht verhindern.

  11. momratz says:

    Andersrum wird ein Schuh draus, er muss (müsste) Dir nachweisen das Du keine Miete bezahlt hast, wenn Du für 5 JAhre den NAchweis hast ist alles Ok, du musst nur 3 Jahre aufbewahren bzw, nachweisen.
    Sollte er die NAchweise wirklich von Dir wollen, geh zur BAnk und lass Dir einen Kostenvoranschlag gebe für den Ausdruck der Kontoauszüge der letzten 10 JAhre( in der Regel kostet 1 Auszug pro Seite 1€), wenn er bereit ist das zu zahlen kann er sie haben ansonsten kann er es vergessen!
    Du als Privatperson musst wirklich nur bis 1 Jahr nach Steuererklärung parat haben!

  12. Der tut nix says:

    Das muß man nicht beweisen,weil es keinen was angeht.Der Vermieter hat ein Problem,nicht Du.

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