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Muss ich die Rechnung vom Rechtsanwalt auch dann bezahlen,wenn meine Meinung nach er überhaupt nichts getan h?

Muss ich die Rechnung vom Rechtsanwalt auch dann bezahlen,wenn meine Meinung nach er überhaupt nichts getan h?
Ich habe Problemen mit meine Bank, ich soll eine Verlustanzeige unterschreiben für etwas was ich überhaupt nicht verloren hab. Ein Anwalt soll das alles überprüfen, ich habe auch eine Vollmachtsurkunde unterschrieben. Nach ein-paar Tagen ruft er mich von irgend einem Handy an und sagt er hätte mit der Bank telefoniert, ich soll alles was mir die Bank vorgelegt hat unterschreiben, nach eine Woche habe ich es auch schriftlich von ihm bekommen mit eine Rechnung dazu. Was soll ich machen?

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10 Responses to “Muss ich die Rechnung vom Rechtsanwalt auch dann bezahlen,wenn meine Meinung nach er überhaupt nichts getan h?”

  1. Jens says:

    Um es mit den Worten von Bernd, das Brot vom KIKA zu sagen: Kann es sein, dass du ein bisschen dumm bist? hier kannst du es nachsehen:
    http://www.youtube.com/watch?v=U8uFeQIOhiA&feature=related

    Du unterschreibst irgendeine Vollmachtsurkunde? Warum denn, du hast doch nichts verloren und was die Vollmacht mit den Verlust zu tun hat, verstehe ich eh nicht. Wenn die Vollmachtsurkunde nun eine Beauftragung eines Rechtsanwaltes war, stehst du verdammt dumm da musst zahlen.

  2. steinbock says:

    Ja denn er hat für dich gearbeitet wenn auch nur telefoniert.Höre das nächste mal genau zu was die von der Bank erzählen oder gehe hin wenn du was nicht verstehst dann hättest du den Anwalt nicht gebraucht.

  3. carolus says:

    Deine Meinung zählt in diesem Fall überhaupt nicht. Du musst zahlen.

  4. Le Fou says:

    Du hast einen Anwalt beauftragt, der in deinem Namen mit der Bank gesprochen hat und die Sache geklärt hat und dir deshalb empfahl, die Sachen zu unterschreiben. Der Anwalt hat also sehr wohl etwas getan, sonst hätte er dich ja auch nicht angerufen.

    Damit hat er Anspruch auf sein Honorar, aber natürlich ist es möglich, sich auch darüber zu streiten und vor Gericht zu ziehen, dazu nimmst du dir am besten einen anderen Anwalt – ACHTUNG, der hat dann auch wieder Anspruch auf ein Honorar – und am Ende sind dann aus 200 Euro, 5.000 geworden und alles nur weil man…………….

    Also zahle die Rechnung die du verursacht hast!

  5. micha says:

    Ich finde dass Anwälte ganz arme Schweine sind!Denn egal was sie machen,ob gut oder schlecht.Ihr Honorar steht Ihnen immer zu.Die meisten anderen Freiberufler bekommen nur dann gutes Geld wenn sie auch was Gutes leisten

  6. Trouper 01 says:

    Bezahlen…

    Du hast keine andere Möglichkeit…

    Rechtsanwälte sind eine besondere Spezie…geh niemals…niemals zu einem Anwalt, bevor Du nicht alles versucht hast, das Ding allein zu meistern.

    Im Netz gibt es tausende Seiten mit hilfreichen Tipps, mit Urteilen usw.

    Jeder, jeder ist in der Lage ( beinahe jeder ) seine rechtlichen Fragen im Netz, juristische Seiten, abzuklären.

    Jeder auch kann selbst klagen, vor dem Amtsgericht. Wird er verklagt, vor dem Amtsgericht, kann er ohne Anwalt die Sache angehen…Nur Landgericht ist Anwaltspflicht.

    Unterschreibst Du bei einem Anwalt die Prozeßvollmacht…kann er für Dich entscheiden, was immer er will…und wenn er Dich in die dickste Schei..ss…e reitet, er wird Dir die Hand schütteln und sagen: “Also, die Kuh haben wir vom Eise. Aber das Gericht hat meines Erachtens ein Fehlurteil gesprochen…müssen WIR mit leben”.

    Anwälte…eine besonders dreiste, abgezockte Spezie in der Sparte “Dienstleistungen”. Möglicherweise nicht alle…möglicherweise, aber viele, viele.

    Es gibt auch die Möglichkeit, sich Hilfe zu holen bei den Verbraucherverbänden, bei einem Rechtspfleger im Amtsgericht.

    Rechtsanwalt muß die allerletzte Konsequenz sein…es kostet immer sehr viel mehr…als Du denkst!

    Eine kleine Anmerkung: Der Anwalt einer guten Freundin diktierte ihr in dessen Kanzlei ein Schreiben an das Landgericht in Bochum. Es handelte sich um eine Scheidung.

    Sie solle das Schreiben, handschriftlich abgefasst zum Gericht schicken, und ihn erst einmal da raushalten.. (? )

    Die Freundin befolgte dessen Rat.

    Acht Tage später erhielt sie eine Gebührenrechnung des bochumer Anwalts in Höhe von 986 €

    Er hatte lediglich diktiert…

    Sie wandte sich an die Anwaltskammer, weil sie diese Summe nicht bezahlen wollte.

    Die Kammer versicherte, nichts unternehmen zu können, denn sie habe ja seine Dienste in Anspruch genommen…

    Im Nachhinein war meine Freundin auch klüger…aber bezahlen mußte sie. Und es wurde noch ärger, denn sie wechselte den Anwalt und mußte nun den neuen Anwalt auch bezahlen, was sie dem anderen, ausser den 986€ bereits gezahlt hatte, war natürlich weg…

  7. linda17651 says:

    Ja natürlich musst du bezahlen. Wer die Musik bestellt, bezahlt auch.

  8. Chris says:

    Aber selbstverständlich musst du bezahlen! Du hast den Anwalt beauftragt, und der hat getan was rechtlich erforderlich war – das ist sein Job, auch wenn es in diesem Fall ein einfacher war. Du hast vielleicht Vorstellungen…

  9. hubertpimepelhuber says:

    Du kannst Dir die Akte zeigen lassen. Hat der Anwalt für Dich gearbeitet und den Vorgang geklärt und dies auch dokumentiert, musst du zahlen. Der Anwalt wird für seinen Aufwand, nicht für as Ergebnis bezahlt. Die Vollmacht musst Du unterschreiben, da er ja sonst nicht für dich tätig werden darf.

  10. Peter K says:

    1. Du hast eine Vollmacht unterzeichnet -also schriftlicher Anwaltsauftrag.
    2. Der Anwalt hat mit der Bank telefoniert -also hat er etwas für Dich unternommen.
    3. Er hat die Angelegenheit zu Ende geführt und seine Rechnung gestellt.
    Nun stell Dich bitte nicht dümmer als Du bist oder tue nicht schlauer als tatsächlich gegeben.

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