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Muss ich diese Inkassokosten zahlen??

Ich wohne im Saarland. Letzte Woche Freitag habe ich einen Mahnbescheid bekommen. Die Hauptforderung liegt bei 30 Euro. Es sind Anwaltskosten sowie Inkassokosten auf dem Mahnbescheid mit dabei.

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8 Responses to “Muss ich diese Inkassokosten zahlen??”

  1. Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt says:

    Inkassokosten sind nicht verboten aber zumindest im Saarland unter keinen Umständen im Prozess erstattungsfähig. Der Gläubiger hat in deinem Fall gegen seine Schadensminderungspflicht gem. § 254 BGB verstossen. Denn wenn er direkt zu einem Rechtsanwalt gegangen wäre, wären die Inkassokosten nicht entstanden. Lege Teileinspruch ein, beziffere den Einspruch aber nur auf die Inkassokosten sollte die Hauptforderung gerechtfertigt sein. Du kannst auch folgenden Link klicken. Hier hat die Universität des Saarlandes eine gerichtliche Entscheidung veröffentlicht.
    http://archiv.jura.uni-saarland.de/sr/iii0602.htm

  2. yvepa says:

    ja, diese Kosten musst du zahlen, wenn du sie nicht bezahlst, kommen immer mehr Inkasso kosten zusammen, und diese häufen sich immer mehr. Irgendwann bekommst du dann den Bescheid, das der Gerichtsvollzieher zu dir kommt.
    Also ein guter Tipp: Bezahle!!!

  3. Franky says:

    Woher sollen wir wissen ob diese Forderungen berechtigt sind? Darüber erzählst du nichts. Ich vermute mal dass das auch wieder Abzocke ist, ich würde da gar nichts zahlen, aber wenn du dir unsicher bist, dann nimm dir einen Anwalt. bei so kleinen Beträgen meinen solche Abzockunternehmen dass die Leute nur um Ruhe zu haben schon zahlen werden und bei vielen haben sie auch recht damit.
    Ich würde keinen Cent zahlen.

    Gruß
    Franky

  4. HKreis03 says:

    Hättest du die 30 Euro rechtzeitig bzahlt, müßtest du keine zusätzlichen Kosten bezahlen. Da du die Kosten durch deine schlechte Zahlungsmoral verschuldet hast, mußt du die Kosten bezahlen.

  5. Heinz says:

    Ich empfehle zu bezahlen ,es wird sonst noch teurer!

  6. brennermaus2005 says:

    Da du ja die normale Zahlung verschludert hast, und der Gläubiger ja irgendwie an sein Geld kommen möchte, darf er diesen Weg einschlagen. Und in dem Moment, hast du für die Kosten die dabei entstehen auf zu kommen. Is leider so.

  7. ascalon2607 says:

    Was der Schuldner zu erstatten hat ist unabhängig von der Frage der zulässigen Vergütungsvereinbarung zwischen Auftraggeber und Inkassounternehmen zu beurteilen. Der Schuldner muss grundsätzlich die entstandenen Rechtsverfolgungskosten gem. §§ 280, 286 BGB dem Gläubiger/Auftraggeber ersetzen. In welcher Höhe er Inkassovergütungen zu erstatten hat, ist nicht gesetzlich festgeschrieben. Eine herrschende Rechtsprechung zur Frage, in welcher Höhe Inkassovergütungen vom Schuldner zu erstatten sind, gibt es nicht. Die Rechtsprechung ist absolut uneinheitlich. Die oftmals herangezogene Argumentation, dass Inkassovergütungen auf die Höhe der Anwaltsgebühren begrenzt sind, ist in dieser Absolutheit unrichtig (das OLG Köln hatte in seiner Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass es keine rechtliche Grundlage für diese Ansicht gibt). Gleichwohl sind Inkassokosten im Rahmen üblicher Inkassovergütungen zu halten und dabei mag die Höhe anwaltlicher Vergütungen eine Leitlinie geben.

  8. John D says:

    Du musst nur zahlen (und dann alles!), wenn die Forderung berechtigt ist.

    Wenn das nicht der Fall sein sollte, hättest du aber schon beim Mahnbescheid Widerspruch eingelegt, ausser wenn du grottendämlich bist.
    Das wollen wir mal nicht annehmen, also besteht die Forderung zu Recht. Wenn du sie rechtzeitig bezahlt hättest, gäbe es gar keine Zusatzkosten, also liegt es an dir und du musst sie auch zahlen.

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