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Muss ich jetzt in den Knast?

Muss ich jetzt in den Knast?
Hallo
Ich habe Schulden beim Inkasso und beim Gericht! Kann diese aber nicht zahlen da ich das Geld nicht habe! Ich würde gerne zahlen, kann aber nicht! Also war der Gerichtsvollzieher bei mir und hat mein Auto als “gepfändet” angeklebt! Ich habe mir da nichts gedacht, denn das auto war schon verkauft!
Jetzt hat der Gerichtsvollzieher das mitbekommen dass das auto weg ist und jetzt hat er gesagt dass ich ein Strafverfahren haben werde!Hatte das ja nicht gewust dass ich das auto nicht verkaufen darf! Weil es war ja schon verkauft! Ich habe jetzt Angst dass ich ins Gefängnis muss! Habe eine Tochter mit einem halben Jahr und bin auch zu Hause! Gehe wegen der Tochter nicht arbeiten!
Was soll ich tun??
Bitte um Antwort, bin verzweifelt!!

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bei mir war gerichtsvollzieher, gerichtskosten nicht bezahlen können, wie schnell kommt man in das gefaengnis

10 Responses to “Muss ich jetzt in den Knast?”

  1. Hans-J. St. says:

    Wenn man nachweisen kann, DASS es schon verkauft war dürfte es schwer als “nachträglich verkauft” zu vertreten sein. Aber sicherlich muss man dann den Kaufbetrag zur Schadensdeckung einreichen. Versuch ihnen entegegen zu kommen. Zeig guten Willen. So schnell kommt sicherlich keiner in den Knast. Aber nach dem Kuckuck verkaufen wäre ein Vergehen wie Diebstahl!!! Kann man nicht schriftlich nachweisen, dass es schon vorher verkauft war und das man den Kuckucksmann drauf hingewiesen hat, dann hat man wirklich ärger, da man etwas, was man nichtmehr “amtlich” besaß verkaufte. Das ist im Grunde Diebstahl.

  2. Fragola77 says:

    Stillhalten wird dir nicht weiterhelfen. Übernehm die Verantwortung für deine Schulden!
    Du kannst nicht dein Auto stillschweigend pfänden lassen, wenn du es schon verkauft hast, das dürfte dir ja wohl klar sein. Benehm dich wie eine Erwachsene und kläre das mit dem Gericht. Wenn du nicht zahlen kannst, wird man eine Lösung finden. Wende dich an eine Schuldnerberatung, sonst sehe ich keine Chance, dass du deine Schulden in nächster Zeit los wirst.

  3. Jens says:

    Zuerst mal: Schulden machen ist keine Strafttat, du kannst nicht ins Gefängnis kommen.

    Aber du hättest den GV sagen müssen, dass das Auto bereits verkauft ist, also nicht mehr dein Eigentum, so hätte der GV es gar nicht pfänden dürfen.

    Das beste ist, du zeigst dem GV ein Kaufvertrag über das Auto, wo hervorgeht, dass das Auto bereits vor dem Besuch des GV verkauft war, das Auto musste nur noch abgeholt werden. Aber dann ist das Problem, du hast ja bares, und das kann der GV pfänden.

    Mach dir mal keine großen Sorgen, sende den Kaufvertrag zu und so schnell kommst man nicht ins Gefängnis, schon gar nicht mit einem Säugling und deine Schuld muss erst bewiesen werden.

  4. commentatore says:

    Wenn das Auto vo der in Augenscheinnahme durch den GV verkauft worden ist, hätte der GV darüber mit Verkaufs-Beleg informiert und ihm das Geld (der Verkaufserlös) wenn noch vorhanden, ggf. ausgehändigt werden müssen. In diesem Falle läuft die Nicht- Information auf eine eindeutige Vera r s c h u n g des Gerichtsvollziehers und damit auf die Mißachtung des Gerichtes hinaus.

    Sofern das Auto nachträglich verkauft wurde, liegt eindeutig eine Straftat vor.

    Sollte der Gerichtsvollzieher einem klärenden Gespräch nicht aufgeschlossen gegenüber stehn, ist ein Besuch bei einem Anwalt, der die entsprechenden eidesstattlichen Erklärungen gegenüber dem Gericht aufsetzt, jetzt mehr als angeraten! Bis zum ‘Knast’ kommt es dann sicher nicht!

  5. spencer says:

    Erstmal, so schnell kommt man in Deutschland nicht in den Knast.
    Dass es ggf. ein Verfahren bzw. eine Vehandlung vor Gericht gibt, ist normal und ggf. für Dich von Vorteil. Dort sitzen auch nur Menschen und keine Monster.
    Wenn das Auto zum Zeitpunkt der beabsichtigten Pfändung bereits verkauft war, hast Du gute Aussichten mit einem blauen Auge davon zu kommen.
    Nervosität zum Beispiel bei der Pfändung (ist ja nicht alltäglich) ist ggf. ein Grund dass Du den bereits erfolgten Verkauf vergessen hast anzugeben.
    Zeige Deinen Zahlungswillen durch eine kleine gezahlte Summe und vereinbare eine Ratenzahlung mit niedriger Rate. Alles jedoch im Rahmen Deiner Möglichkeiten. Eine weitere Überleung bei vielen Schulden wäre eine Privatinsolvenz.
    Einer der Grundsätze bei Überschuldungen in Deutschland ist,dass Kinder vor Schuldnern gehen.
    Also abschließend, bleib ruhig, es lässt sich alles klären.

  6. Alwin E says:

    Wenn das Auto schon verkauft war, dann war es reichlich dumm, das dem Gerichtsvollzieher nicht zu sagen. Und wie schon geschrieben wurde: Du solltest zumindest den Verkaufserlös zur Schuldentilgung anbieten. Ob dann noch ein Strafverfahren eingeleitet wird, liegt nicht in Deiner Hand. Normalerweise ist es hochgradig strafbar, gepfändete Sachen “unter der Hand” zu verkaufen, und kann Dir ernsthaften Ärger einbringen.

    Aber mach Dir trotzdem keine zu großen Sorgen: In Deutschland geht man nicht so schnell in den Knast. Aber der Gang zur Schuldnerberatung wäre wirklich zu empfehlen. Wenn Du nicht arbeitest, bist Du ja wohl bei der Bundesagentur gemeldet. Die haben Adressen und stellen Beratungsgutscheine für die Schuldnerberatung aus, und wenn Du mit Deinem Sachbearbeiter redest, kann der da auch auf “dringend” machen und Dir relativ kurzfristig einen Termin besorgen, unter Umgehung der Warteliste.

    Hauptsache ist, Du tust jetzt etwas, und zwar schnell, damit Dein guter Wille erkennbar ist. Vielleicht kannst Du so das Strafverfahren noch einmal “abbiegen”. Schließlich kann die Staatsanwaltschaft so etwas auch einstellen. Das tun die übrigens am liebsten, weil’s am wenigsten Arbeit macht.

    Außerdem, wenn Du wirklich finanziell in der Klemme steckst, wäre eine Privatinsolvenz vielleicht eine gute Lösung für Dich. Dafür ist der Gang zur Schuldnerberatung sowieso verpflichtend; also mach’s. Du MUSST dann nicht Privatinsolvenz beantragen. Vielleicht findet sich auch eine andere Lösung.

  7. Schubidua says:

    Zu der Rechtslage mit dem verkauften Auto haben die Kollegen ja schon gut und richtig geschrieben.

    Aber es gibt natürlich eine Menge andere Sachen zu fragen und zu klären. Es gibt eine unpfändbaren Teil, den kein Schuldner, Gerichtsvollzieher usw. antasten kann und darf.
    Alles was darüber hinaus geht, kann gepfändet werden.
    Du solltes Dich sofort mit einer Schuldenberatung in Verbindung setzen.
    Ordne Deine Unterlagen, bei wem Du überhaupt wie viele Schulden hast, damit Du einen Überblick gewinnst.
    Rede mit den Leuten – die beißen alle nicht und kennen viele in Deiner Situation.
    Das mit dem Auto ist mies gelaufen – aber ein Anlaß, es ab jetzt besser zu machen!!!

    Übrigens hat Deine Tochter doch sicher auch einen Vater, der dafür auch Geld bezahlen muß. Vielleicht solltest Du Dich mal mit dem zusammen setzen und über die Situation reden (Schuldentilgung, Gespräche mit Banken usw.) – aber ich ahne schon das der ein Teil des Problems ist.

    Wie gesagt – spiel mit offenen Karten. Kopf in den Sand hilft nicht weiter, sondern verschlimmert die Situation!!!

    Die gute Nachricht ist, dass man so schnell nicht in den Knast kommt – aber wenn Du weiterhin Blödsinn machst, kann es schon ein Gerichtsverfahren geben.

    Lass die Verzweiflung nicht Herr Deiner Taten werden, sondern versuche wieder die Macht über Deine Handlungen zu bekommen.
    Nur der aktive Umgang mit Deinen Schulden und der Analyse wie es dahin kommen konnte kann Dich vorwärts bringen – das ist schwer und hart (ich habe das selbst auch durchmachen müssen), aber wenn man es geschafft hat, sehr befriedigend.
    Fehler machen ist nicht schlimm – aber man muß ja nicht immer wieder die gleichen machen…

  8. Mundo says:

    Wenn es verkauft war oder Du nicht mehr der Besitzer bist kann das Auto nicht gepfändet werden! Der Gerichtsvollzieher hätte von Dir den Brief einfordern müssen!
    Sicher hat er wohl vergessen nach dem Brief zu fragen bei der EV!
    Also mach Dich nicht verrückt, da das Auto ja nicht mehr in Deinen Besitz war!

  9. *Sonnenblume* says:

    Ich glaube nicht, dass Du gleich in den Knast musst. Du solltest aber ehrlich mit Deiner Situation umgehen. Es ist keine Schande, Schulden zu haben, aber davor davon zu laufen! Du hättest dem Gerichtsvollzieher sagen müssen, dass das Auto schon verkauft ist. Du müsstest das auch jetzt noch nachweisen können (Verkaufsvertrag). Entschuldige Dich bei dem Gerichtsvollzieher, und erkläre ihm Deine Situation. Er ist auch nur ein Mensch, der seine Arbeit tut. Er wird Verständnis haben, wenn Du Dich kooperativ zeigst.

    Im Übrigen würde ich Dir empfehlen, eine Schuldnerberatung auf zu suchen. Die Mitarbeiter dort werden Dir helfen, aus Deiner Situation heraus zu kommen (Privatinsolvenz). Schon Deiner Tochter zu Liebe solltest Du so einen Weg versuchen!

    Ich wünsche Dir alles Gute!

  10. So was darfst Du nicht bis zum Inkassobuero und GV kommen lassen – was hast Du falsch gemacht? Wieso Schulden “beim Gericht”? Das hört sich so an, als wäre das Gericht in diesem Fall der Gläubiger. Meinst Du die Gerichtsgebühren? Wieviel ist es? Wenn Du kein Geld hast (gewiss nicht seit gestern, muss schon länger so sein), dann bist Du als Arbeitslose(r) beim Arbeitsamt oder der ARGE (“Hartzi”)oder beim Sozialamt regisriert – dann giltst Du als “Bedürftige(r)” und kannst nach Lust und Laune per Prozesskostenhilfe umsonst prozessieren (es sei denn, Du hast den Prozess verloren und musst die Kosten des Gegner-RA blechen, aber da kann man immer eine Ratenzahlung vereinbaren)). Dann dürften Gerichtskosten erst gar nicht etstehen, sie werden in jedem Fall von der PKH übernommen.

    Mit dem Wisch vom Amt (Bescheid) konntest Du RECHTZEITIG (!) fast jede solche Rechnung abwehren. Du schreibst keine Details – wann, wo, wieviel… Vielleicht könntest Du jetzt noch versuchen, wenigstens die Gerichtskosten abzuwehren. Etwa so:

    “An die
    Gerichtskasse XXXXXXXX
    XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
    XXXXX XXXXXXXXXX

    FRISTSACHE!
    (Frist der Gerichtskasse: bis zum xx.xx.20xx)

    vorab per Fax an (xxxx) XXXX XXX (ohne Beilagen)
    (Sollte dieses Schreiben mit der Briefpost nicht angekommen sein, bitte ich um unverzügliche Mitteilung!)

    Rechnung der Gerichtskasse XXXXXXXXX vom XX.XX.20XX, hier eingegangen am XX.XX.20XX,

    Geschäftszeichen (Gerichtskasse): xxxxxxxxxxxxxxxx Oberlandesgericht xxxxxxxx, Kassenzeichen: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
    Geschäftsnummer des Oberlandesgerichts: XXXXX/XX

    Zahlungsunfähigkeit / Antrag auf Erlass von Gerichtskosten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich beziehe Arbeitslosengeld II./ Sozialhilfe (o.ä.). Zahlungen kann ich aus diesen geringen Geldmitteln nicht leisten. Mein Arbeitslosengeld ist unpfändbar, weil es der Existenzsicherung dient.

    Hiermit beantrage ich im Sinne des § 59 der Haushaltsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. der VV zu § 59 LHO NRW

    Erlass

    der Gerichtskosten in Höhe von XXX,00 EURO gem. der o. g. Rechnung der Gerichtskasse XXXXXXXXXX mit der Bitte, Ihre Zinsberechnung auszusetzen und von Einziehung Ihrer Forderung abzusehen sowie von evtl. weiteren – lediglich kostensteigernden – Maßnahmen der Zwangsvollstreckung abzusehen, die ohnehin fruchtlos verlaufen würden.

    Begründung:

    Ich befinde mich unverschuldet in einer wirtschaftlichen Notlage. Die Einziehung der o. g. Gerichtskosten würde für mich eine besondere Härte bedeuten; es ist zu besorgen, dass die Weiterverfolgung Ihres Anspruchs zu meiner Existenzgefährdung oder gar Existenzvernichtung führen würde.

    In Folge meiner (z.B.) unzureichenden Berufsausbildung und meines momentanen Mutterschaftsurlaubs (??)wegen meines xx Monate alten Kindes sowie meiner zahlreichen gesundheitlichen Einschränkungen (FALLS VORHANDEN) werde ich mich höchstwahrscheinlich auch in absehbarer Zukunft in finanzieller Hinsicht mit dem Existenzminimum, das der Staat für solche Fälle vorsieht, leider abfinden müssen.

    Mein Fall ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung, es handelt sich vielmehr um eine absolute Ausnahme.

    Ich bitte Sie höflich auch zu berücksichtigen, dass ich die Entstehung der o. g. Gerichtskosten nicht verschuldet habe. (HIERZU MUSSTE MAN DETAILS KENNEN – etwa Falschberatung durch Deinen Rechtsanwalt?). Z.B.: Wie Sie dem beigefügten Schreiben vom xx.xx.20xx entnehmen können, wurde ich von meinen Rechtsanwälten „dringend angeraten, ………………, ohne dass diese mich allerdings im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit /-pflicht über mögliche Risiken der eventuellen Kosten jemals aufgeklärt haben, obwohl ich immer wieder betonte, dass mir für ihr Tätigwerden keinerlei Kosten entstehen oder an mir hängen bleiben dürfen. Meine äußerst angespannte finanzielle Situation war den Rechtsanwälten von Anfang an nicht nur aus der Anlage zum Beratungsschein (ALG-II-Bescheid), sondern auch aus meinen Schilderungen bekannt. (Solche Argumente musst Du anpassen.. – was Du auch belegen kannst)

    Ich bin ledig/geschieden/verwittwet, allein stehend, vermögens- und mittellos, und muss obendrein für ein Kleinkind sorgen. (HIER KANNST DU AUCH NOCH MEHR SAUCE SCHREIBEN, DIE DEINE NOTLAGE BETONEN WUERDE: Z.B.: Im Alter von xx Jahren habe ich durch Insolvenz meines damaligen Arbeitgebers im xxxxxx XXXX meine Arbeit als xxxxxxxxxxxx verloren. Seitdem ist mir die Rückkehr ins Arbeitsleben trotz massiven Bemühungen meinerseits (mehrere Hunderte Bewerbungen) und seitens des Arbeitsamts nicht mehr gelungen. Im Jahr 20XX wurde mein Arbeitslosengeld I in das Arbeitslo-sengeld II (ALG II / „Hartz IV“) umgewandelt, seitdem lebe ich ausschließlich von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. ODER:…lebe ich ausschließlich von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII / Sozialhilfe, JE NACH DEM, WAS ZUTRIFFT). Diese betragen:

    Regelleistungen: 259,00 € p.M.
    Mehrbedarf für
    kranheitsbedingte kos-
    tenaufwendige Ernährung: XX,XX € p.M.

    und die unvollständige Übernahme von Wohnkosten für meine ca. XX qm große XX-Zimmerwohnung:
    Monatliche Wohnungsmiete teilinklusiv: XXX,XX € p.M.
    Wohnkostenübernahme durch die
    ARGE XXXXXXXX: XXX,XX € p.M.
    Heiz- und Nebenkosten-Nachzahlungen ca. X,XX € p.M. (Ø XXX,XX:12= X,XX €)

    (WÄRE VON VORTEIL – FALLS ZUTREFFEND:
    Seit dem Jahr XXXX bin ich zu XX GdB schwerbehindert. Meine gesundheitlichen Einschränkungen erschweren noch zusätzlich meine Bemühungen, mich wieder ins Berufsleben einzugliedern oder eine Ersatz-Erwerbstätigkeit aufzunehmen, erheblich. Auch diese begründen maßgeblich meine unverschuldete Notsituation.

    Ich beziehe quasi eine „negativ“-Unterstützung, die bei weitem nicht einmal zur Deckung meines medizinischen Mehrbedarfs, d.h. derjenigen Diagnostik, Heilmittel und Therapien, die nach der Gesundheitsreform keine Kassenleistung mehr sind, ausreicht, denn für die Gesundheit sieht das ALG II ganze 13,00 € vor – ANLAGEN, geschweige denn für eine genauso medizinisch notwendige Sonderernährung oder gar für den erhöhten Fahrgeldbedarf infolge häufigeren Arztbesuche. Ebensowenig übernimmt die ARGE XXXXXXXX meine Wohnkosten in voller Höhe, für die Wohnkosten-Differenz muss ich zweckentfremdeterweise sogar den „Mehrbedarf“-Zuschlag von X,XX € für die krankheits-bedingt kostenaufwendige Ernährung verwenden, um die Miete überhaupt bezahlen zu können.)

    Unter diesen Aspekten ist es mir nicht möglich, Ihre Gerichtskosten zu bezahlen.

    Auf Grund der Unpfändbarkeit meines einzigen Einkommens, d. i. meines Arbeitslosengeldes II / Sozialhilfe (weil es der Existenzsicherung dient und in meinem konkreten Fall das Existenzminimum noch weit unterschreitet), bin ich weder für Banken, noch privat kreditwürdig. Ich besitze keine Bonität. Ich kann auch keine Sicherheitsleistungen anbieten. Aus den obigen Gründen ist es mir nicht möglich, den Rechnungsbetrag fristgerecht bis zum xx. Februar 20xx zu bezahlen. Mein Postbankkonto ist jetzt schon fast leer (XX,00 € muss ich dort für die Telekom-Rechnung stehen lassen). Unter Würdigung der o. g. Umstände bezweifle ich, dass es mir möglich sein wird, Ihre Forderung auch in absehbarer Zukunft zu begleichen.

    Damit Ihre Forderung jedoch trotz meiner Zahlungsunfähigkeit nicht ständig weiter ansteigt, bitte ich Sie, meinem Erlassgesuch stattzugeben, Ihre Zinsberechnung auszusetzen und von Einziehung der Gerichtskosten abzusehen. Ferner bitte ich von evtl. weiteren – lediglich kostensteigernden – Maßnahmen der Zwangsvollstreckung abzusehen, die ohnehin fruchtlos verlaufen würden.

    Ich bitte um Ihr Verständnis.

    Wenn Sie noch weitere Belege benötigen, bitte ich Sie um entsprechende Mitteilung. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    ..(Unterschrift)……..

    In XXXXXXXXXXXXXXX, den XX.XX.20XX

    Alnagen (in Kopien):

    1. Rechnung der Gerichtskasse xxxxxxxxxxxxxxxxxxx vom xx.xx.20xx, Kassenzeichen: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
    2. Bescheid vom xx.xx.20xx über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II / XII
    3. Schwerbehindertenausweise 19xx/19xx und 20xx/20xx
    4. Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx vom xx.xx.20xx
    5. Überweisungsschein für xxxxxxxxxx vom xx.xx.20xx (Dr. med. xxxxxxxxxxxxx)
    6. Schreiben der xxxxxxxxxxx Krankenkasse vom xx.xx.20xx (Ablehnung der Kostenübernahme für xxxxxxxxxxxx)
    7. Antrag auf Kostenübernahme für xxxxxxx, Dr. med. xxxxxxxxxxx vom xx.xx.20xx an die xxxxxxxxxx Krankenkasse
    8. Ablehnung der Kostenübernahme für xxxxxxxxx durch die xxxxxxx Krankenkasse, Schreiben an Dr. med. XXXXXXXXXX vom xx.xx.20xx
    9. Diverse Anträge an die xxxxxxxx Krankenkasse und ihre Antworten vom Juni 20xx
    10. Diverse Privatrezepte
    11. Postbank-Kontoauszug Nr. 4 vom xx.xx.20xx (Kontoinhaber xxxxxx xxxxxx, 3 Blatt)”

    ———————-

    Nach den”Haushaltsordnungen” der jewiligen Bundesländer besteht tatsächlich die Möglichkeit, solche kosten zu erlassen. (Der Antrag muss natuerlich angepasst weren – wenn Du in Bayern wohnst, musst Du Dich auf die “Bayerische Haushaltsordnung” berufen, in anderen Bundesländern analog – Google hilft weiter. Ingesamt muss ein solcher Antrag auf Deine Situation angepsst werden – nicht Zutreffendes rauslassen etc.)

    Die Sätze

    “Ich beziehe ….. . Zahlungen kann ich aus diesen geringen Geldmitteln nicht leisten. Mein Arbeitslosengeld ist unpfändbar, weil es der Existenzsicherung dient.”
    “Ich bin vermögens- und mittellos, befinde mich unverschuldet in einer wirtschaftlichen Notlage.”
    “….. mit der Bitte, Ihre Zinsberechnung auszusetzen und von Einziehung Ihrer Forderung abzusehen sowie von evtl. weiteren – lediglich kostensteigernden – Maßnahmen der Zwangsvollstreckung abzusehen, die ohnehin fruchtlos verlaufen würden.” u. ä.

    funktionieren oft auch bei privaten Gläubigern (Firmen etc.,), denn jedem muss dann klar sein, dass er durch weitere Massnamen nur weitere Kosten produziert, auf den er zum Schluss selbst sitzen bleibt (das ist nicht meine eigene Erfafrung, sondern die einer Schuldnerberatung, leuchtet aber irgendwie ein).

    Nur: Das alles solltest Du schon VORHER gemacht haben, bevor das Inkassobuiero und die Gerichtskasse ihre Rechnungen verschickten!!

    Du schreibst nichts über die Höhe Deiner Schulden. Nur zur Information: Die in anderen Antworten erwähnte sog. Privatinsolvenz kostet Dich ca. 2500 EURO, bei Schulden unter diesem Betrag ist sie also uninteressant.

    Auch die diversen Ratschläge, wie dem GV “den guten Willen zu zeigen” und ihm den Erlös aus dem PKW-Verkauf in den Rachen zu stecken erscheinen mir an den Haaren herbeigezogen, fast als würden diese Ratgeber dafür Erfolgsprämien vom Amtsgericht beziehen. Denn: Auch wenn Du für das Auto Geld bekommen hast, hast Du damit andere Kleinschulden privater Natur (Darlehen von Mama / Papa / Onkel / Bruder / Tante / Oma / Opa usw. usw. usw. (WICHTIG: Schriftliche Darlehensverträge wie unter Fremden!!) LÄNGST getilgt! Also WAS soll man dem Gerichts-Geier noch in den Rachen werfen können??

    Die Möbeln sind natürlich eine Leihgabe der Mutter (Tante usw.). Und nach dem Eigentümer des Autos hat der GV ja gar nicht gefragt, sondern in seiner teutonischen Beamteneifer mit der “Verschmutzung” fremden Eigentuns sofort losgelegt in der überheblichen wie auch unqualifizierten Annahme, es gehöre Dir, oder nicht? Hätte er Dich, wie es sich gehört, höflich nach allen Eigentumsmodalitäten gefragt, würdest Du es ihm schon gesagt haben, aber so, wie er sich benahm… – da bleibt einem die Sprache schon im Hals stecken; bis ein Normalsterblicher wieder zu sich kommt, ist der Gerichts-Zombie mit seinem Zerstörungswerk längst fertig und durch die Tür. Vielleicht wäre hier auch eine massive Dienstaufsichtsbeschwerde über diesen Rüppel durchaus hilfreich – das wäre jedenfalls nach meinem Geschmack.

    Ansonsten teile ich nicht die Meinung mancher Schreiber, die Dir hier geantwortet haben, die GV und Richter und Rechtspfleger und sonstiges juristisches Ungeziefer seien “doch auch noch Menschen und keine Monster” u.ä. Das, was ich aus meinem Bekanntenkreis mitbekommen habe, hat mich endgültig davon überzeugt, dass diese Leute eher gar keine Menschen, sondern streng nach Darwin der Fauna zuzuordnen sind.

    Ich wünsche Dir viel Glück (wirst Du brauchen)!

    Behoerdenschreck

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