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Muss man einen Anwalt mitnehmen, wenn man zu einer Behörde bestellt wird ?

Muss man einen Anwalt mitnehmen, wenn man zu einer Behörde bestellt wird ?
Habe erfahren, das zuständige Angestellte in Behörden noch nicht einmal die einschlägigen Gesetze kennen.
Ich hab nichts ausgefressen.
Ich wollte Geld, dass mir zusteht, aber der Sachbearbeiter sagte, ich hätte keinen Anspruch darauf.
Klar der auslösende Faktor wurde der Behörde schriftlich mitgeteilt. Die Mitteilung an sich wurde bestätigt. Und die Behörde hätte von sich aus danach tätig werden müssen, was sie aber nicht getan hat. Deswegen der Anwalt, der den Sachbearbeiter auf die gesetzlichen Vorschriften aufmerksam machen soll.

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11 Responses to “Muss man einen Anwalt mitnehmen, wenn man zu einer Behörde bestellt wird ?”

  1. pebunga says:

    Musst Du natürlich nicht. Aber wenn es unangenehm ist und Du mit dem Beamten nicht klarkommst ist eine Begleitperson als Zeuge zu empfehlen.

  2. Wilken says:

    Nein, warte erst mal ab was die Brüder von Dir wollen.

  3. fuchs says:

    Warum Hast etwas schlimmes Aus gefressen das schon den Anwalt mit namen willst.

  4. Mutter Schagalla says:

    Ein Anwalt ist nur so gut, wie er in seinem Spezialgebiet ist. Ein informierter Bürger ist der Schrecken aller Behörden!

  5. Quacksalber says:

    Kannst Du machen, musst Du aber nicht. Wenn Du Bedenken hast, dann nimm einfach eine weitere Person als Zeuge mit und sage dies dem Beamten bzw. Sachbearbeiter, dann weiß er zumindest woher der Wind pfeift!

  6. Alwin E says:

    Sie haben das Recht zu schweigen.

  7. Manfred B says:

    Anwalt muss nicht unbedingt sein, ein Zeuge wäre schon ganz gut.
    Bin selber mal beim Arbeitsamt beleidigt worden.
    Mir stockte der Atem-leider ohne Zeugen.

    Einen schönen 3. Advent
    wünscht
    Manfred B

  8. Norbert A says:

    Besser wäre es , Du hättest bezüglich Deiner Frage den Grund der Antragstellung genannt .
    Allgemein kann bei einer Ablehnung seitens einer Behörde
    schriftlich ein Widerspruch eingelegt werden , sofern Deinerseits Zweifel bestehen .
    Die ablehnenden Bescheide enthalten Verweise auf
    Paragraphen aus denen die Ablehnung abgeleitet wird .
    Solltest Du nur eine mündliche Ablehnung erhalten haben , so kannst Du darauf bestehen , das Dir eine schriftliche Ablehnung zugestellt wird .
    Danach kannst Du die Entscheidung treffen , noch einmal bei einer sozialen oder anderer Hilfeorganisation kompetente Hilfe
    zu erhalten .
    Eine Beratung bei einem Anwalt für Sozial , Arbeits oder Familienrecht berät Dich ebenfalls .
    Sollten Deine finanziellen Mittel sich im Rahmen der AG2 bewegen , wäre im Falle eines Verfahrens die anwaltliche Hilfe im Rahmen der Gerichtskostenbeihilfe kostenfrei .

  9. FrauHolle says:

    Hast du denn einen schriftlichen Antrag gestellt?
    Falls Nein–dann hole das nach. Darauf muss dir dann in schriftlicher Form geantwortet werden.
    Wird dein Antrag abgelehnt hast du die Möglichkeit in den Widerspruch zu gehen.

    Ohne schriftlichen Antrag wirst du kaum eine rechtsverbindliche Auskunft bekommen.

  10. kamikatze39 says:

    Ich gehe immer mit Zeugen hin, da die Amtsschimmel oft selbst 0 Plan haben bzw ich informiere mich vorher über das, was ich beantragen möchte.

  11. fanie74 says:

    einen Anwalt zu diesem Zeitpunkt einzuschalten halte ich für nicht sinnvoll. Du kannst die Sachbearbeiterin ja selbst auf die richtigen Paragraphen hinweisen und einen schriftlichen Bescheid verlangen. Wird die Leistung dann noch immer nicht erbracht, legst du unter Darlegung deiner Gründe Widerspruch ein. Wird auch dieser abgelehnt, lohnt es sich einen Anwalt hinzuzuziehen. vergewissere dich jedoch vorher, dass du auch tatsächlich im Recht bist.

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