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Muss man in der Privat Insolvenz dennoch seine Steuererklärung machen ?

… soweit ich weis, hat man doch da eh nicht`s – zumindest nicht`s zuviel, oder ?
ein bekannter von mir befindet sich in einer solchen und hat schon seid 4 jahren keine erklärung mehr beim finanzamt abgegeben, obwohl er eine feste arbeit hat … kann mir das mal jemand bitte erklären ?
danke im vorraus

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7 Responses to “Muss man in der Privat Insolvenz dennoch seine Steuererklärung machen ?”

  1. ♥ The♥Crow ♥ says:

    Dein Bekannter sollte eine machen, es wird ihm ja nicht alles gepfändet. Er hat da schon was von, bis 500€ gehört Ihm, von allem was drüber liegt wird prozentual noch was gepfändet. Aber ihm bleibt da auf jeden fall was von für sein Portemonnai – und grade wenn er in der Insolvenz steckt dürfte ihm das doch schmecken :-)

  2. RL says:

    Es gibt – sofern nicht vom Finanzamt veranlaßt – keine PFLICHT zur Steuererklärung für Arbeitnehmer.

    Wenn er arbeitet, Einkommen erzielt und keine Steuererklärung macht, verschenkt er im Regelfall Geld.

  3. zickchen says:

    Normalerweise, muss man immer eine machen, wenn man schon mal solch eine gemacht hat. Kann sein, dass er vielleicht irgendwann vom Finanzamt geschätzt wird.In der privaten Insolvenz muss klar gelegt werden über welches Einkommen man verfügt, dazu dient die Steuererklärung als Nachweis, gegenüber den Gläubigern und dem Insolvenzverwalter.

  4. mzi says:

    Hallo,

    soweit mir bekannt ist, ist man nicht unbedingt verpflichtet eine Steuererklärung zu machen. Es lohnt sich aber in vielen Fällen.

    Ich würde deinem Bekannten raten sich bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder seinem Berater der ihn bei der Privatinsolvenz beraten hat zu informieren.

    Möglicherweise gehört es auch zu seinen Aufgaben alles zu unternehmen damit er seine Schulden begleichen kann, hier kann ihn sein Berater sicherlich genauer informieren.

    Gruß

  5. emmerelle says:

    Es ist sogar verpflichtend, weil die Rückzahlung ( wenn Du denn eine erhalten solltest) zur Insolvenzmasse zählt.

    Wundert mich allerdings daß der Treuhänder da nicht meckert.
    Unserer fragt immer schon Anfang März, wie der Stand der Dinge ist!

  6. Angie says:

    Ob man es muß,weiß ich nicht,aber wenn man es macht,dann wird die Steuerrückzahlung vom Insolvenzverwalter einbehalten.Keinen Cent bekommt man davon.Ein Freund von mir,hat auch Privatinsolvenz angemeldet.Die sacken alles ein,was sie kriegen können.Meldet man sein Auto,dann wird die Autosteuerrückzahlung auch einbehalten.

  7. Corina K says:

    Im Steuerrecht gibt erst mal grundsätzlich die Unterscheidung Pflichtveranlagung oder Antragsveranlagung. Mehr interessiert das Finanzamt nicht.

    Eine Pflichtveranlagung habe ich bei Steuerklassenwahl III/V, bei Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld… oder wenn ich Einnahmen von mehr als 410 Euro habe und da kein Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde.

    Eine Antragsveranlagung habe ich, wenn ich beim Finanzamt beantrage, eine Steuererklärung abgeben zu dürfe, weil ich Geld zurück bekommen.

    Das Finanzamt hat aber IMMER das Recht, eine Erklärung anzufordern.

    Ich sehe hier das Problem auch eher beim Insolvenzverwalter. Eine Erstattung wird bei unseren insolventen Mitgliedern stets einbehalten und NICHT ausbezahlt. Das Geld fließt in die Insolvenz. Ich habe da sogar Probleme, an die Bescheide zu kommen um diese auf Richtigkeit zu prüfen.

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