Pfändung durch die GEZ bei Bezug von Hartz 4?
by admin on Saturday, August 28th, 2010 | 3 Comments
Lebe von Hartz 4 und die GEZ möchte bei mir € 270.- vollstrecken. Habe bereits den Inkasso Brief dazu erhalten, Fristablauf: 18.12.09
Dar die GEZ überhaupt bei mir pfänden, obwohl ich von Hartz 4 lebe?
Für die Zwangseintreibung ist doch der Zoll zuständig.
Kredite von Privat!
Geld leihen und verleihen. Von Privat an Privat - jetzt testen! Auch ohne SCHUFA.
Related posts:


Ich denke mal es war sicherlich nur deine Bequemlichkeit.
Denn bevor eine Zwangs-eintreibung statt findet, wird erst einmal ab gemahnt.
Viele Hartz 4 Empfänger glauben allerdings das sie einen Sonderstatus haben, so das diese auf Mahnschreiben der GEZ nicht zu reagieren brauchen. Dieser Sonderstatus muß allerdings erst einmal vom Antragsteller erwirkt werden.
Danach die Unterlagen der GEZ zustellen und erst danach wird ein Hatz 4 Empfänger von den Gebühren befreit werden.
Also Merke…. Erst wenn du selbst aktiv handelst, dann klappt’s auch mit der Gebührenbefreiung
bei der GEZ.
Die 270 Euro allerdings wirst du irgendwann bezahlen müssen wenn du wieder in Brot und Arbeit stehst.
Als Hartz4-Empfänger kannst du dich von der GEZ befreien lassen…allerdings nicht rückwirkend. Natürlich darf eine Vollstreckung versucht werden, aber da sehe ich in deiner Lage schwarz für die GEZ. Solltest du allerdings die Befreiung nicht beantragen, wächst der Schuldenberg bei der GEZ monatlich weiter.
Und warum hast du auf das Schreiben nicht reagiert? Keine Reaktion ist immer die schlechteste Lösung. Setze dich mit den Gläubigern nach solchen Schreiben in Verbindung und handele eine Ratenzahlung aus. Denn so bald du wieder ein Einkommen beziehst, stehen die Gläubiger alle wieder auf der Matte und halten dir die Sachen unter die Nase. In wie weit sie bei Hartz4 noch etwas pfänden können, kann ich dir nicht 100%ig beantworten. Frag einfach mal bei der Verbraucherschutzzentrale oder einer Schuldnerberatung nach. Die wissen das bestimmt.
die frage hast du doch vor paar tagen erst gestellt!!
hier noch mal die antwort, die DU als die beste ausgewählt hattest!!
GEZ: Zwangsvollstreckung ohne Gerichtsverfahren!
Jeder, der eine Forderung hat, muss diese zunächst gerichtlich geltend machen. Mit dem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid (sog. Vollstreckungstitel) kann dann der Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt werden. In jedem Fall muss dem Schuldner der Titel vorher als letzte Warnung zugestellt werden. Gilt dies auch für Forderungen der GEZ? Nein!
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG werden die Rundfunkanstalten beim Rundfunkgebühreneinzug hoheitlich tätig. Die Rundfunkgebühr entsteht nicht durch deren Geltendmachung, sondern kraft Gesetzes, sobald ein Gerät zum Empfang bereitgehalten wird. Erst zur zwangsweisen Durchsetzung rückständiger Gebühren muss ein Gebührenbescheid ergehen. Die Rundfunkanstalten bedienen sich dabei der GEZ als zentrale Einzugsstelle.
Die Vollstreckung beginnt mit dem Erlass der Vollstreckungsanordnung. Grundlage ist der Gebührenbescheid, der dem Rundfunknutzer zugegangen sein muss. Den Zugang hat grundsätzlich die GEZ zu beweisen. Beim Versand mit einfacher Post ist dies grundsätzlich nicht möglich. Wichtig: Die anschließende Vollstreckungsanordnung muss nicht nochmals zugestellt werden!