Pfändung – was darf Gepfändet werden?
Pfändung – was darf Gepfändet werden?
Hi ich hatte ja das letzte mal schon super Antworten bekommen … nun brauche ich wieder mal eure Hilfe.
Und zwar geht es um das selbe Thema wie das letzte mal…
Eine Familienmitglied hat Schulden und ist deshalb auch bei einer Schuldenberatung.
Dort wurden bis jetzt alle Glaeubiger angeschrieben und ein Schuldenbereinigungsplan hinterlegt mit monatl. Ratenzahlungen.
Jetzt kam Post vom Gerichtsvollzieher, und das kurz vor Weihnachten.
Meine Frage was kann gepfaendet werden.
Einkommen vom Ehemann 1500 euro brutto 1300 euro netto
Familie besteht aus 2 Erwachsene und 3 kleinen Kindern.
Das Gehalt geht auf eine amerikanische Bank.
Kann man die folgenden Gelder pfaenden?
Wohngeld
Erziehungsgeld
Kindergeld
Pflegegeld
Kinderzuschlag?
Soweit ich weiss belaufen sich die Schulden auf ca 7500 Euro.
Was darf daheim Gepfaendet werden?
Sie haben einen Grossen Fernseher 148 bild diagonale ist jedoch 8 Jahre alt und ein Roehrenfernseher.Dazu kommt noch das er nur mit amerikansichen Strom geht.
Kann ein altes Laptop Gepfaendet werden der Ehemann brauch es fuer die Arbeit.
Ich hatte zwar schon mal im Internet geguckt aber das wiederspricht sich meisstens immer alles.
Danke schon mal im Vorraus fuer eure Hilfe
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Also generell ist es so:
Der Gerichtsvollzieher darf alle Gegenstände pfänden,die nciht zum täglichen Leben oder zur Arbeit gehören oder dem Ehepartner (dies muss aber dann durch Quittung nachgewiesen werden -der Teil mit dem Ehepartner-) Ansonsten kann er aber auch Alltagsgegenstände pfänden, wenn er der meinung ist, dass z.B. der Ofen der beie uch steht noch 3000 Wert ist und ihr auch mit einem Ofen auskommt, der z.b. nur noch 500 wert ist. Was an Geld bzw. Einkommen gepfändet werden darf ist dem Richter überlassen, dieser setz nach abgabe einer Eidesstattlichen Vers. einen monatlichen Betrag fest, der sich aus allen Einkünften errechnet. Außerdem ist der Gerichtsvollzieher in manchen Fällen (steht auf dem Mahnbescheid drauf) zur Taschenpfändung befugt. DAnn darf er alle taschen, Kisten, Geldbeutel usw. nach Geld durchsuchen und dieses mitnehmen.
Wenn aber wie du sagst ein Tilgungsplan vorliegt, dann ist der GV nicht zur Pfändung berechtigt. Da würde ich mich ganz klar an meinen Anwalt wenden.
Was will man denn bei den Zahlen pfänden???
Arbeitsuntensilien können nicht gepfändet werden.
Womit soll man den arbeiten um die Gläubiger zu bezahlen.
was genau gepfändet werden kann, weiß ich nicht. ich weiß nur das Wohngeld, Erziehungsgeld usw. nicht gepfändet werden darf
Deine angegebenen Gelder, Wohngeld bis Kinderzulagen sind unpfändbar. Wegen dem Einkommen solltest du dir die Pfändungsfreibetrag – Tabelle aus dem Netz runter laden. Deinen Fernseher werden sie dir nicht abnehmen. Das Laptop würde ich einfach nicht zeigen. Der Gerichtsvollzieher wird bei dir keine großartige Hausdurchsuchung durchführen. Bloss keine Panik, die wissen was los ist und sind auch meistens Froh wenn sie wieder abdüsen können. Kann wohl sein das der Gläubiger die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung fordert. Danach könnte eine Kontopfändung anstehen. Diese kannst du dann beim Amtsgericht entsperren lassen. Ausführliche Angaben würden hier jedoch den Rahmen Sprengen
Hi,
genau kann ich es dir leider nicht sagen. Aber vielleicht hilft dir diese Seite weiter. Ist etwas kompliziert aber machbar.
Soweit ich weis ist: Kindergeld, Pflegegeld,Erziehungsgeld unpfändbar. Der Fernseher und Laptop dürften wohl nicht gepfändet werden, weil zu alt. Desweiteren vermute ich, dass selbst das Einkommen zu gering ist um pfänden zu können.
Infos kann sicherlich auch der Schuldnerberater geben, den ihr sowieso informieren müsst.
Gruß
Das was Du Brauchst zu leben das nehmen sie dir nicht weg. dein Laptop wen Du in brauchst zum Geld und unterhalt verdienen dann nicht ab sonst alles.
Nach meiner Meinung ist hier gar nichts Pfändbar ein Bekannter von mir bei dem geht der Gerichtsvollzieher ein und aus
PC und Laptop brauchen die Kinder zu Ihrer Entwicklung genau so Fernseher
Übrigens Gerichtsvollzieher können sehr nett sein
Eine Austauschpfändung geht immer….
… wenn denn die auszutauschende Sache noch einen gewissen Wert hat und durch eine geringwertigere ersetzbar ist.
Aber wie von mir schon bei anderer Gelegenheit sinngemäß gesagt: keiner sieht die Tränen der Gläubiger…
Deren Weihnachten ist auch traurig, weil sie dem Schuldner vertraut haben. Jetzt sind sie nicht nur enttäuscht, sondern können keinen Braten essen und müssen die traurigen Augen ihrer Kinder sehen. Denn Geschenke gibt es erst wieder, wenn sie ihr Geld zurück haben.
Alles, was keine Versorgungsleistungen sind ALG, Renten,…. darf gepfändet werden….. VL werden 1 Woche lang befreit – was dann noch auf dem Konto is, wird futsch sein.
Ein alter Fernseher ist unpfändbar, wenn es kein Zweitgerät gibt. Das Laptop wird gepfändet, wenn ein anderer Computer vorhanden ist – kommt aber auch auf das Wohlwollen der GVs an.
Selbst das Auto für die Fahrt zur Arbeit ist schon gepfändet worden…!