Probleme mit Amazon Inkasso?
Servus,
Also es geht um 2 Forderungen:
1. Ein Taschenrechner der allerdings schon bezahlt wurde, ich sage bezahlt, Inkasso sagt bezahlt und Amazon sagt das er nicht bezahlt wurde. Die Zahlung war eigentlich sogar Pünktlich allerdings hat die Bankfrau wohl zahlen falsch eingetippt.
Erster Anruf bei Amazon die sagen da wäre bis heute noch nichts gekommen und das Inkasso Büro ist wohl besser Informiert und hat auch gleich gesagt woran es lag.
2. Handball hab einfach verpennt die Rechnung zu zahlen sehe ich ein.
Alles wurde allerdings gestern noch vor dem Inkasso schreiben das heute kam bezahlt.
Der Taschenrechner allerdings doppelt da noch eine Mahnung kam und meine Mutter die es zahlte es nicht wusste (will ich aufjedenfall zurück).
So in dem netten schreiben von der Inkasso Firma ist jetzt folgendes Aufgelistet:
Forderung: 55,85,-€
Zinsen: 0,16,-€
Vorgerichtliche Mahnauslagen: 6,-€
Kontoführungskosten: 7,-€
Inkassovergütung: 35,-€
Gesamt 104,-€
Was muss ich davon bezahlen?
Amazon meinte noch das nicht der Tag entscheidend ist an dem ich Überweise sondern der Tag an dem das Geld bei ihnen ankommt…
Sehe ich irgendwie anders
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Du redest Stuss. Die Bankfrau arbeitet wenn überhaupt in DEINEM Auftrag. Du bist verantwortlich und hast auch unterschrieben.
Hi,
sind das die gesamte Forderung für die zwei Vorfälle ?
Ansonsten:
zu 1: würde ich die Gebühren usw. nicht bezahlen
zu 2: da das dein Fehler war wirst du die kompletten Kosten zahlen müssen.
Gruß
Es ist ein Inkassobüro und kein Anwaltsbüro ?
Die folgende Empfehlung gilt NUR bei einem Inkassobüro !
Wenn Du direkt an amazon bezahlt hast bist Du aus dem Schneider
Eine Verrerchnung gem BGB 367 ist somit nicht mehr möglich (siehe BGB 367 1 und .2 )
Eine Klage expl wg Inkassogebühren eines ext beauftragten IBs aus wirtschaftlichen Gründen absurd
Die Inkassofirma wird aber trotzdem nicht aufhören Dich mit Bausteinbriefen zu nerven
Schläft irgendwann ein
Folgendes maximale Szenario ist möglich : 2 oder3 Briefe vom Inkasso plus evtl Telefoninkasso plus 1 oder 2 Briefe des angeschlossenen Hausanwaltes. In seltenen Fällen wird ein Mahnbescheid beantragt. Diesen würde ich fristgem vollumfänglich UND begründungslos widersprechen.Diesen Widerspruch dann nicht wieder zurückziehen