Ratenzahlung aber Kontopfändung bleibt bestehen?
Ich habe Schulden und habe mich jetzt mit dem Gläubiger einigen können.Ich zahle 50,00 euro jeden Monat. Mehr kann ich nicht weil ich Alleinerziehend bin. Die 50,00 euro im Monat spüre ich jetzt schon und es ist hart. So, ich habe gedacht das der Gläubiger jetzt meine Kontopfändung aufhebt weil ich meine ganzen Rechnungen gegen Bezahlung Überweisen muss und das sprengt meinen finanziellen Rahmen. Jetzt hat der Gläubiger geasgt das er erst die Kontopfändung aufheben würde wenn ich 100,00 euro Rate an ihn zahle. Wenn ich überhaupt keine Raten zahle, droht mir die EV. Aber 50,00 euro Raten plus die kosten der Überweisungen sind mir echt zu viel….was soll ich bloß machen ? Gibt es da was bei Gericht das man trotz Kontopfändung bei der Bank Überweisen darf ?
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1.,ist es sittenwidrig die Kontopfändung weiter aufrecht zu halten,da du zahlungswillig und bereit bist,somit tilgst du deine Schuld beim Gläubiger und das was dieser mit dir macht,ist ein Verstoß gegen die ZPO und wird sehr zu 100% einen Anwalt für Sozialrecht interessieren!,welcher das zuständige Amtsgericht hierüber informieren wird!!!,ferner muß er die angebotene Rate auch anerkennen da er sich nicht berufen kann das du nicht zahlungswillig/bereit bist,desweiteren,wenn du schon Raten bzw.,eine Rate getilgt hast,hat der Gläubiger dieses anerkannt und auch geduldet und dulden heißt im juristischen anerkennen!!!!,
2.,muß dir bei einer Kontopfändung innerhalb der ersten 7 Werktage deine gesamte Leistung von der BA/ARGE vollständig ausgezahlt werden (BGH-Urteil) sowie gem.der ZPO !!!,ferner darf dir die Bank keine Kontogebühren berechnen bei einem gepfändeten Konto (BGH) .Leider muß du deine Überweisungen in bar tätigen aber,jede Bank muß dir ein sog.GUTHABENKONTO eröffnen (BGH),du kannst wenn du willst ein anderes Konto eröffnen bzw.,!!!!!!!,die BA/ARGE ist verpflichtet (gem.SGB) dir deine Leistungen (HARTZ4,usw.,) in einer sog. ZAHLUNGSANWEISUNG ZUR VERRECHNUNG zu übergeben,mit solcher Zahlungsanweisung gehst du dann zu jeder Postbankstelle und kannst dir in bar deine Leistungen abholen!!!!!!!!!,
das SGB sagt nämlich,wenn ein vollstreckener Gläubiger dein Konto blockiert ist somit kein ordentlicher Bankverkehr möglich und soll dich vor weiteren Ärger schützen.
3.,leider hast du nicht beschrieben woher du kommst,solltest du aus Schleswig-Holstein kommen,kann ich dir folgenden Anwalt für Sozialrecht sehr empfehlen:
http://www.leuckfeld.de ,dieser RA ist in S-H sehr bekannt und geniesst einen sehr guten Ruf und hilft sozialschwachen Menschen,die Kanzlei ist in :Harmsstrasse 86,D-24114 Kiel,Telefon:0431/8950248 Email:kontakt@leuckfeld.de !!!!!!!!!!!
4.,gehe zum Amtsgericht zu einem sog.Rechtspfleger welchem du den gesamten Sachverhalt vorträgst,allein solch Rechtspfleger wird sehr helle Ohren bekommen wenn dieser hört wie sich der Gläubiger verhält.
5.,sollte dich der Gläubiger zur EV zwingen,kannst aber mußt du diese nicht abgeben,solltest du dich weigern (was auch dein Recht ist!!) kann man dich gem.ZPO für max.6 Monate in Erzwingungshaft stecken aber die gesamten Kosten muß der Gläubiger tragen und das wird teuer !!!!,nämlich für den Gläubiger und verdammt viele Gläubiger schrecken davor zurück.Normalerweise,ist es schon mehr als eine Nötigung seitens des Gläubiger,dir die EV anzudrohen wenn du in Raten zahlst!!!,sollte er diese durchkriegen,bewegt sich der ********* von Gläubiger in einem sog.Prozeßbetrug !!!!.
Lasse den Kopf nicht hängen und mache dich nicht weiter verrückt,nehme dir bitte einen Anwalt für Sozialrecht,das ist ganz wichtig für dich!!!!!,da du nicht nur Pflichten sondern auch Rechte hast als Schuldner !!!,
m.E. geht dein Gläubiger zu 100% baden,da er nicht ein Konto pfänden kann,du in Raten tilgst und er dich zu höheren Raten zwingt und so nach dem Motto,wenn du nicht mehr zahlst zwinge ich dich zur EV.
Eigentlich sollte das sog. P-Konto seit 07/2009 in Kraft treten,da selbst der Gesetzgeber in einer Kontopfändung keinen Sinn gar Zweck sieht.Übrigends,da du Sozialgeld bekommst,ist dieses zu 100% nicht pfändbar,das Konto leider ja aber,hole immer am 1. des Monats dir deine gesamte Leistung von der Bank,sie müssen es dir auszahlen und das zu 100%!!!!!!.
Das du zahlungswillig/bereit bist ist zwar gut aber,bei solchem dubiosen Gläubiger……,nein danke,da würde ich noch zu ganz anderen fiesen Mitteln/Methoden greifen damit dieser am Ende garnichts sieht!!!!
Bitte den Gläubiger um eine Pfändungsaussetzung. Machen die im normalfall wenn du einen Dauerauftrag machst und ihm die Bestätigung der bank ihm schickst. dann könntest du wie immer über dein Konto verfügen. Allerdings ist dies immer im ermessen des Gläubigers
wenn er nicht will, kannst du nix tun
Wenn Du die Ratenvereindarung mit dem Gläubiger schriftlich hast, kannst Du versuchen, damit zur Bank zu gehen um sie zu bitten, die Pfändung aufzuheben.
Außerdem muss Dir meiner Ansicht nach ein Mindestsatz zum Leben bleiben (deshalb sind Leistungen wie Bafög und Hartz 4, ich glaube auch Kindergeld nur begrenzt oder gar nicht pfändbar).
Allerdings kann es sein, dass Du Dir diesen Mindestsatz beim Amtsgericht bestätigen lassen und diese Bestätigung Deiner Bank vorlegen musst.
Rede auf jeden Fall mit Deiner Bank, denn die meisten Banken behalten sich im Falle der Kontopfändung das Recht der Kontokündigung vor.
Außerdem können Dir Deine Bearbeiter dort genau sagen, wie Du weiter vorgehen musst, denn die Aufhebung der Pfändung liegt auch im Interesse der Bank.
So peinlich dieser Gang auch erscheinen mag, es führt kein Weg an ihm vorbei.
Die einzige Möglichkeit besteht darin, sich mit dem Gläubiger zu einigen. Er hat in diesem Fall den längeren Arm und weiß ganz genau, dass Du alle Überweisungen bar vornehmen musst und somit weitere Kosten und auch Aufwand auf Dich zukommen.
Wenn der Vermieter die Miete oder der Energieversorger ihr Geld nicht abbuchen könnnen, kommt Post ins Haus geflattert und wieder gibt es neue Gebühren.
dann gehrt das konto von Rechtanwahltgesellschaft