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Schulden Eintreiben …..?

Hallo euch allen ich habe mal eine frage an euch und zwar hat sich mal eine freundin von der ich glaubte das ich ihr vertrauen kann 800€ geliehen und sie hat mir versprochen das ich es wieder bekomme. jetzt neulich habe ich erfahren das sie einem anderen (ihrem Ex) auch 2500€) schuldet. als ich sie auf dieses theme vor ein paar tagen ansprechen wollte hat sie mir gesagt das sie ihr handy verloren hat. dan habe ich mal durch zufall da angerufen und es ging ihr ex ran so haben wir uns kennengelehrnt und er sagte er hat das handy weil er das geld nicht wieder bekommen hat bisher. nun aber will ich nicht das sie einfach so weitermachen kann.. einfach irgendwelche leute ausbeuten und danach mit irgendwelchen ausreden belügen. Nun hat ihr ex auchnoch eine anzeige wegen belästigung weil er sie öffters darauf angesprochen hat …. anscheinend läuft gegen sie bereits ein insolvenzverfahren… und jetzt wollte ich mal fragen was ich machen kann um das geld wieder zu bekommen.
ok ich glaube ichsollte lieber noch sagen das ich leider keine unterschrift oder überweisung,,,, … habe ich habe nur leute die es bestätigen könnten

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8 Responses to “Schulden Eintreiben …..?”

  1. zungenkoeder says:

    Teste die Personen die dir sagen, dass sie den Vorfall bestätigen können. Frage sie, ob sie bereit wären eine eidesstattliche Erklärung abgeben würden und dir das unterschreiben würden. Dann kannst du erkennen, wie viele Zeugen du wirklich hast.
    Kannst du beweisen, dass Geld verliehen zu haben und befindet sich die Person in Verzug, kannst du einen Mahnbescheid gegen diese Person beantragen. Bei Widerspruch musst du Klage einreichen. Bei diesem Prozess benötigst du dann deine Beweise und musst sie vortragen. Würde dir der Richter glauben und zu deinen Gunsten entscheiden, hättest du einen vollstreckbaren Titel gegen die Person. Ist bei der Person nichts zu holen, auch nichts pfändbares, kannst du Person alle 3 Jahre zwingen die Eidesstattliche Versicherung abzulegen. Geld bringt dir das nicht, es zeigt der Person nur, welche Folgen ihr Verhalten mit sich bringt.
    Hättest du Beweise, dass diese Person die Schulden mit Vorsatz macht, dann könntest du sie wegen Betruges anzeigen. Somit wären andere spätere Opfer geschützter. Geld bringt dir das auch nicht, aber es zeigt der Person, welche Folgen ihr Verhalten mit sich bringen kann.
    Solange dieser Person keine Grenze gezeigt wird, wird sie weiter machen und weiter Grenzen überschreiten…
    Freunde dich mit dem Gedanken an, dass du dein Geld abschreiben kannst.

  2. crazyeule says:

    Wenn ein Insolvenzverfahren läuft, kannst Du Deine Forderung – sofern Du sie belegen kannst – zur Insolvenztabelle anmelden.
    Und dann gibt es noch die Strafanzeige wegen des Tatbestandes des Eingehungsbetruges. Allerdings muss dafür die Forderung ebenfalls belegbar sein und eindeutig feststehen, dass sie sich das Geld geliehen hat, obwohl sie wusste, dass sie es nicht zurückzahlen kann.

  3. Mausi says:

    Sag ihr sie solle sich einen Kredit bei der Bank holen
    und dir die 800 Euro zurück zahlen so hast du dein Geld
    wieder und sie hat ein bisschen mehr Zeit das Geld zurück
    zuzahlen die Bank braucht des Geld nicht so schnell wieder
    glaub ich.
    lg

  4. Patrick Norten Expert says:

    Üblicherweise ist die Reihenfolge so:
    1. Betrag anmahnen mit Bezug auf seine damals geleistete Unterschrift
    2. gerichtlichen Mahnbescheid beantragen
    3. Einspruchsfrist abwarten
    4. Gerichtsvollzieher treibt Geld ein (Pfändung)

    zu 1. einfach eine normale Mahnung per Einschreiben mit Rückschein senden und darin einen endgültigen Termin für die Rückzahlung festlegen

    zu 2. kann man über einen Anwalt machen, kostet aber jede Menge Geld (Berechnung über den Streitwert). Alternativ selbst durchführen. Dazu ein Formular im Schreibwarenladen kaufen (ca. 2 Euro), das Ganze ausfüllen und selbst zum Gericht tragen (Kosten sind festgeschrieben, soweit ich weiss bei 1.000 Euro Streitwert sind es ca. 20 – 30 Euro). Der Beamte beim Gericht (ging bei mir ohne Termin) schaut das Ganze mit durch und setzt seine Unterschrift drauf. Wichtig: damaliges Schriftstück, welches Deine Ansprüche beweist als Kopie gleich beilegen

    Ach ja, die Kosten des gerichtlichen Mahnbescheids gehen erstmal zu Deinen Lasten (Vorauskasse, ebenso beim Anwalt), werden jedoch Deinem Ex-Freund in Rechnung gestellt.

    zu 3. Dein Ex-Freund hat jetzt 2 Wochen Zeit, Einspruch einzulegen (z.B. wenn er beweisen kann, dass er Dir das Geld schon längst zurück gezahlt hat – z.B. durch Kontoauszug).

    zu 4. Die Kosten des Gerichtsvollziehers gehen auch zu Lasten Deines Freundes, ausser er legt den Offenbarungseid ab, dann bleibst Du erstmal drauf sitzen (war damals auch so irgendwas um 60 Euro).

    Im Falle eines Offenbarungseides hast Du dann einen 30-jährigen Titel, mit dessen Hilfe Du alle 3 Jahre erneut pfänden lassen kannst.

  5. Dr.M.Der Weisse Engel says:

    Moskau Inkasso!

  6. thies.holger says:

    Du hast lediglich ein Problem, dafür aber ein sehr großes: Es wird ihr am A…rsch vorbei gehen was der Gesetzgeber sagt. Du kannst nämlich nem nackten Mann, oder in diesem Fall Frau, nichts aus der Tasche locken.
    Da ich auch immer der Gute bin und allen Leuten helfen will, jedoch letzten Endes dafür immer in den Allerwertesten getreten werde, weiß ich wie es Dir gerade geht. Hier zu schreiben wie ich mich "gerettet" habe wäre Anstiftung zu einer Straftat, aber ich kann es umschreiben: Lies mal ein paar Bücher von Stephen King oder Koontz. Anschliessend lass Dir mal das Wort Psychoterror durch den Kopf gehen und überlege Dir was man nicht alles mit Telefon, SMS, Internet & Co. so alles anfangen kann. Machst Du es richtig und skrupellos, hast Du Dein Geld in zwei Wochen wieder!
    Ja, ich weiß, nun kommen 1.000 Daumen runter und 100.000 Meldungen an Yahoo, aber in unserer ach so tollen Welt wo ewig nur der Gute der Dumme ist, muss man sich ein wenig auf das andere Niveau herab begeben.

  7. Alfred says:

    Wer Geld verleiht verliert in aller Regel Geld und Freundschaft,
    finde Dich damit ab und freu Dich eine Erfahrung mehr gemacht zu haben.

  8. Ernestine p.e.t.o.c.n. says:

    Wenn sie ein Auto hat, nimm ihr den Schlüssel weg,
    fahr das Auto an einen ihr unbekannten Ort und warte bis sie Dir Dein Geld wieder gibt.

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