Sind die Spambriefe der MHG Rechtsanwälte über Ihren Förderverein zum Schutze der Verbraucherrechte illegal?
by admin on Monday, November 22nd, 2010 | 2 Comments
Hallo, ich wollte mal wissen, ob Spambriefe von den MHG Rechtsanwälten die sie über Ihren Förderverein zum Schutze der europäischen Verbraucherrechte versenden als illegal einzustufen sind. Da der Rechtsanwalt Morgenstern von der MHG dort Vorstand war besteht ja ein unmittelbarer Zusammenhang. Welche rechtliche Möglichkeiten hat man den nun sich gegen die Briefe des Vereins zu wehren und wie kann ich verhindern, das meine Daten weiterhin benutzt werden?
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Folgende Information kann ich in Sachen "unaufgeforderte Email-Werbung" (Spam) geben:
jeder Empfänger derartiger Werbebotschaften ist berechtigt,
zivilrechtliche Unterlassungsansprüche geltend zu machen (§§ 1004, 823 Abs. 1 BGB).
Der Absender kann sich bei einem Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB auch nicht damit herausreden,
dass ein Fehler beim Versand der Werbemail aufgetreten sei.
Im Fall einer berechtigten Abmahnung muss der Versender mit
erheblichen Kosten rechnen. diese richten sich in erster Linie
nach dem wirtschaftlichen Interesse des Empfängers.
Das Landgericht Lübeck hat nunmehr für die Streitwertbemessung
bei unerlaubter Werbung per E-Mail "Regeln" aufgestellt (am 6. März 2006 )
Danach soll der Streitwert betragen:
- € 3.000,- bei einmaliger Zusendung an privaten Empfänger
- € 4.000,- bei einmaliger Zusendung an gewerblichen Empfänger
- € 5.000,- bei mehrmaliger Zusendung an privaten Empfänger
Zusätzlich kommen noch 400-600 Euro Abmahngebühren
hinzu, wenn der Empfänger sich durch einen Anwalt vertreten lässt.
Es gibt schon einen Unterschied zwischen Werbung per Mail und Werbung per Brief. Grundsätzlich ist ist die Zustellung von Werbung per Post erlaubt, solange diese zumutbar ist. Bei wie vielen Briefen pro Absender die Rechtssprechung von unzumutbar ausgeht, weis ich nicht.
Viel brisanter ist natürlich die Frage über Deine Daten. Du hast Grundsätzlich das Recht zu erfahren woher Deine Daten stammen, welche Daten über Dich gespeichert sind und an welche Personen diese Daten weitergegeben worden sind. Es handelt sich dabei um das Auskunftsverlangen nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz.
Schreibe den Versender an und verlange die Auskunft mit Fristsetzung! Dabei verlange auch das Deine Daten gem. des BDSG § 35 gesperrt werden und Dir in Zunkunft auch nichts mehr zugesendet wird.
Das es in Deinem Fall Rechtsanwälte sind, die wie es aussieht, über einen vorgeschobenen Verein werben, finde ich sehr unseriös und höchst bedenklich. Es scheint auch so, als ob diese Rechtsanwaltskanzlei in der Vergangenheit schon öfters über ein legales Ziel hinausgeschossen ist.
So Long
Concetta