Steht eine Räumungsklage auch in der Schufa?
by admin on Friday, May 14th, 2010 | 3 Comments
hat man eine chance noch eine Wohnung zu finden trotz einer Räumungsklage?
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Aus der Schufa-Auskunft ergibt sich natürlich schon ein "Bild" über den Debitor, z.B. seine Verbindlichkeiten aus Krediten & längerfristigen Verträgen.
Auch "Abweichendes Zahlungsverhalten" (Forderungen, die fällig, ausreichend gemahnt und nicht bestritten sind, Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung) sind erfasst. (Details: -> Wiki)
Zur Frage bzgl. der Räumungsklage: Nein. (Wird NICHT eingetragen)
(Die Aussage von "steffen35" ist darüber hinaus falsch. Der Vermieter kann keinen Eintrag veranlassen.)
Der Räumungsklage geht i.d.R. nicht-zahlen voraus, insofern gehörts in die Schufa. Aber nicht automatisch, der Vermieter wird das veranlassen.
Die Schufa gibt nur Auskunft über Dein Zahlungsverhalten –
dies kann nätürlich einen Vermieter abschrecken.