Stellen Inkassokosten ein Verstoss gegen die Schadensminderungspflicht dar?
Stellen Inkassokosten ein Verstoss gegen die Schadensminderungspflicht dar?
Das hatte ich mal gehört, und hätte gerne eine Antwort drauf.
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Ich habe vor kurzem schon einmal eine Frage hinsichtlich Inkassokosten beantwortet.
Inkassokosten stellen ein Verstoss gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers da (§254 BGB), insbesondere dann wenn danach ein Anwalt mit der Klage beauftragt wurde.
Hätte der Gläubiger den Anwalt direkt beauftragt ohne Inkassobüro dann wären die Inkassokosten nicht entstanden.
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Die zusätzlichen Kosten die durch das Inkassobüro entstanden sind wären so mit zu vermeiden gewesen, und sind daher nicht zu erstatten.