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Strafe bezahlen oder auf eine Antwort von meinem Einspruchsschreiben warten?

Strafe bezahlen oder auf eine Antwort von meinem Einspruchsschreiben warten?
Hey,
hab heute ne Mahnung bekommen von der DB. 47€ sind es jetzt.
Bei der Kontrolle hab ich nicht sofort meine Fahrkarte gefunden. Erst danach.
Dann hab ich am 31.08. die Strafe erhalten. 40€. Am 13.09. hab ich dann mein Einspruch mit der Fahrkarte geschickt und der Fahrpreisnacherhebung. Nun steht da das ich bis zum 23.09. zahlen soll. Wenn ich nicht zahl kommt so ein Inkassoinstitut (?). Naja, soll ich meine Strafe bezahlen oder nicht?

Danke

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6 Responses to “Strafe bezahlen oder auf eine Antwort von meinem Einspruchsschreiben warten?”

  1. Marian_R says:

    Ruf bei denen an, schick ihnen ne Mail oder noch einen Brief, dass du ihnen schon was geschrieben hast, häng das Schreiben, wenn möglich, in Kopie nochmal dran.
    Den Leuten vom Inkasso (die schicken nur Briefe und dann irgendwann den Gerichtsvollzieher) kannst du sagen, dass du das derzeit (und schon vor deren Beauftragung) mit der Bahn klärst und daher auf deren Forderungen vorerst nicht eingehen wirst.

  2. eifelsiggi says:

    nun zahl endlich das das hier mal aufhört.

  3. Para says:

    Wenn du Einspruch erheben willst, dann solltest du nicht zahlen, sonst siehst du dein Geld nie wieder.
    Schick schleunigst den Einspruch per Einschreiben mit Rückschein, so dass du was in der Hand hast, falls die Bahn behauptet, sie hätte keinen Brief von dir erhalten.
    So lange der Fall nicht geklärt ist, kommt auch kein Inkassoinstitut.

  4. Kay says:

    du bist (so fern sie nicht gegen gesetze verstoßen) ab die Beförderung bedingungen der DB gebunden. heißt: wenn du das ticket nicht in der vorgeschriebenen zeit findest (egal ob du es hast oder nicht) musst du zahlen .

  5. Karin Maus says:

    Die Strafe würde ich nicht bezahlen du hast ja das Ticket wieder gefunden lass dir da nicht drohen andernfalls würde ich da einen Anwalt einschalten

  6. Selimovic Sanja says:

    Hallo,
    Hab heute von der BH RSD brief bekommen, eine Strafverfügung in höhe €600. Dies bezieht sich an meine Pitbull Hündin, die ohne Maulkorb und Leine aus dem Garten meiner Cousine (die sich zur zeit in Urlaub befindet) mit ihrem harmlosen Hund-eine Toy Pudel ausgebrochen ist und auf der Straße auf Passanten bellte, vor allem weil die zuerst den kleinen Hund fassen wollten und der große daraufhin bellte um Polizei und andere Personen zu erschrecken. Daraufhin lief der Pitbull zu uns nach Hause, dass ca. 500 m entfernt war und wartete brav in Garten bis ich Heim kam. Einsatz für Polizei in Höhe von €50 wurde in Tierheim bezahlt, wo sich der Pudel befand. Es gab keine verletzte oder durch Hunde verursachte Schäden.
    ich wohne alleine und lebe zur Zeit von Arbeitslosengeld in Höhe von ca. €320,-
    Wie kann ich meinen Bussgeldbetrag Einspruch erheben?
    Ich fühle mich zur Unrecht verurteilt, da anketten der Hunde laut gesetz verboten ist und Gartentür gesperrt war, laut Polizei aber nicht gesperrt und ganz offen war??? Bitte um Hilfe da ich sonnst 6 Tage Ersatzfreiheitsstrafe absitzen muss mit meine 23 Jahre und dann noch wegen sowas blödes in Akte vermerkt werde. Bis jetzt hab ich nur parkstrafen bezahlt und nie wegen was verurteilt und bestraft worden.

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