strafmaß bei betrug mit kreditkarte?
by admin on Tuesday, November 23rd, 2010 | 7 Comments
wie wird die strafe ausfallen wenn jemand unwissentlich durch eine 3 person ein flugticket mit einer gestohlenen kreditkarte kauft ,
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Ich buche immer online und zahle mit Kreditkarte und musste noch NIE meine Kreditkarte vorzeigen, sondern nur einen Ausweis
da Du die Karte nicht gestohlen hast, kann man Dich auch nicht bestrafen. Anders sieht es aus, wenn Du weißt das sie gestohlen ist und zulässt das man Dir ein Ticket damit bezahlt
Das geht wohl schlecht………..am Flughafen muß die Kreditkarte vorgelegt werden, denn das Ticket ist da drauf gebucht…………
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht….
Sonst könnte ja jeder behaupten… ach… das is verboten, sorry…
ich habs nicht gewusst….
Das geht schon. Ich buche auch öfter übers Netz Tickets per Kreditkarte und musste sie noch nie vorzeigen. Die haben deinen Namen im PC und du musst nur den passenden Perso bzw. Pass vorzeigen. Das muss natürlich übereinstimmen. Aber dass das jemand unwissentlich macht, das gibts nicht. Du siehst doch den Namen, der auf der Kreditkarte dick unf fett draufsteht. Und eine fremde benutzen darfst du eh nicht, nicht mal die von deinem Partner, wenn er nichts davon weiß. Betrug bleibt Betrug. Über die Höhe der Strafe kann ich nix sagen, hängt wohl davon ab, ob das alles ist oder schon mal vorher was passiert ist.
Fliege im Jahr ca. 10-20 mal und buche grundsätzlich online, wobei ich mit Kreditkarte bezahle. Musste die Kreditkarte noch nie vorlegen. Wenn jemand unwissentlich Buchungen auf seine Kreditkarte erhält, dann hat er ja niemand betrogen, also wird er auch nicht bestraft. Bestraft wird der, der die Kreditkarte gestohlen hat. Allerdings dürfte es für den Käufer relativ schwierig werden, zu beweisen, dass er nicht der Kartendieb ist, da er ja damit bezahlt hat.
Das wird schon daran scheitern, dass im Normalfall die Daten auf der Kreditkarte mit denen auf dem Flugticket abgeblichen werden am Schalter (sofern man die KK als ID gewählt hat). Ansonsten gilt: Kreditkartenbetrug führt im Vergleich relativ schnell zu Haftstrafen.
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Was meinst du aber mit "unwissentlich durch eine 3 person"?
Wenn die Tat unwissentlich geschieht, liegt kein Betrug vor, denn der setzt Absicht voraus.