Stress mit Finanzamt, was tun?
Also am 13.06.06 habe ich mein Gewerbe in meinem Hause angemeldet und zum 30.11.07 wurde das Gewerbe bereits wieder abgemeldet.
Mit Datum vom 22.01.2009 wurde eine Prüfungsanordnung für einen Prüfungstermin am 11.03.09 um 9 Uhr in meinem Hause erlassen.
Ich war aber nicht anwesend weil ich im Urlaub war.
Eine Umsatzsteuererklärung habe ich bereits abgegeben.
In 2006 und 2007 habe ich diverse Anlagevermögen wie Arbeitszimmereinrichtung, Kamera, Objektiv, Computer, Scanner und Stativ angeschafft.
In dem Brief steht: Der Sachverhalt hinsichtlich des Verbleib des Anlagevermögens bei Betriebseinstellung konnte aus den o.g Gründen nicht ermittelt werden. Das Anlagevermögen ist entweder verkauft oder in das Priivatvermögen übernommen worden. In beiden Fällen liegt ein steuerpflichtiger Umsatz vor, der bisher nicht versteuert wurde. Das Finanzamt ist berechtigt die Besteuerungsgrundlagen nach § 162 Abs. 2 Satz 1 Abgabenordnung zu schätzen, da Herr xxx seiner Mitwirkungspflicht zur Sachverhaltaufklärung nicht nachgekommen ist. Mein Konto wurde gepfändet und gesperrt, das Arbeitslosengeld konnte aber nicht gepfändet werden. Ich schulde dem Finanzamt also fast 600€. Die Frage ist, was kann ich dagegen machen? Warum will das Finanzamt die Steuern zurück haben? Was habe ich falsch gemacht? Ich denke wenn man Selbständig ist darf man wenn man Geräte gekauft hat von den Steuern absetzen oder nicht? Wieso kommt dann am Ende nochmal das Finanzamt und verlangt Geld zurück? Habe ich da einen Denkfehler?
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Wie schon gesagt wurde: Du hast Anlagegüter für Deinen Betrieb eingekauft und diese abgeschrieben. Bei Aufgabe des Gewerbes musst Du diese dann mit dem Zeitwert (das muss nicht unbedingt der Restwert sein) ins Privatvermögen übernommen oder verkauft. Diese Entnahme ist wie ein Verkauf auch der Umsatzsteuer in Höhe von 19% zu unterwerfen.
Du solltest sofort morgen einen Termin bei einem Steuerberater machen. Denn allein kommst Du aus der Nummer ohne Schaden nicht mehr raus.
Aber wieder einmal ein gutes Beispiel was passiert wenn man meint auf einen Steuerberater verzichten zu können.
Du hast, wie es das Finanzamt unterstellt, die Dinge in Dein Privatvermögen übernommen oder verkauft. Damit hast Du einen Gewinn erzielt der zu versteuern ist, ebenfalls ist die geltend gemachte Vorsteuer anteilig zu bezahlen, denn zuvor hast Du die Anschaffungen abgesetzt.
Da Gegenstände die nicht von geringem Wert sind, gewissen Abschreibungsfristen unterliegen, hast Du den Restwert bzw. Verkaufserlös zu versteuern.
Geschätzt wurdest Du, weil das Finanzamt nicht prüfen konnte.
Dein Einwand mit Urlaub ist nicht nachvollziehbar, denn ich glaube kaum, dass Du um diese Jahreszeit fast 7 Wochen in Urlaub warst. Ansonsten hättest Du es nachweisen können und die Versetzung in den alten Stand beantragen können.
So bist Du Deiner, gesetzlichen Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen (hättest ja Terminverlegung beantragen können) und das Finanzamt hat Dich deshalb geschätzt.
Gegen diesen Bescheid kannst Du Rechtsmittel einlegen, falls die Frist nicht schon verstrichen ist.
Das Finanzamt hat da schon grundsätzlich recht. Sie machen Dir ja auch zum Vorwurf, dass Du nicht an der Aufklärung des Sachverhalts aktiv mitgewirkt hast. Sie sitzen in dieser Hinsicht immer "am längeren Hebel".
Kurz zum Sachverhalt. Du hast als selbständiger Waren gekauft. Arbeitszimmereinrichtung, Kamera, Computer … sagen wir mal 5.000 Euro. Davon hast Du 16 % Mehrwertsteuer beim Finanzamt als Vorsteuer abgezogen? In diesem Fall hat dir das Finanzamt als Selbständigen ca. 700,– erlassen, die Du als Privatperson hättest bezahlen müssen.
Im Jahr 2006 und 2007 hast Du AfA in Deiner Steuererklärung angesetzt. Sagen wir mal 1.000,– Euro – diese 1.000,– Euro haben Deine Einkommensteuer gesenkt und somit hast Du vom Finanzamt schon wieder Geld bekommen.
Nachdem Dein Gewerbe nun aufgelöst wurde, stellt das Finanzamt fest dass das Anlagevermögen fehlt.
Der erste Schritt ist nun die Differenz zwischen dem sogenannten Buchwert des Anlagevermögens und dem Marktwert festzustellen. Ist die Differenz höher – d.h. ist der Buchwert niedriger als der Marktwert wird das Finanzamt versuchen diese Differenz als Gewinn – auch wenn Du ihn nicht realisiert hast, aber Du hast ja die Afa für die Teile in den Vorjahren einkommensteuerlich angesetzt – für 2007 d.h. für Deine Zeit als Selbständiger anzurechenen – also ist EKSt fällig.
Umsatzsteuerlich ist es so, dass jeder Selbständige der Ware aus seinem Geschäft entnimmt, egal ob das die Tante Emme um die Ecke ist, ein Möbelhändler entnimmt einen Wohnzimmerschrank aus seiner Firma oder ein Fabrikant entnimmt seinen 500er Mercedes – es macht keinen Unterschied ob der Selbständige die Dinge an einen Dritten verkauft oder selbst entnimmt bzw. verbraucht. In allen Fällen ist der einkommensteuerliche Gewinn und die Umsatzsteuer daraus an das Finanzamt zu bezahlen.
Ich würde mal behaupten, schlechte Karten, wenn man sich da mit dem Finanzamt anlegt und die paar Kröten für den Steuerberater spart.
Auf jeden Fall schnell beim Finanzamt anrufen, eine Schätzung wird seitens des Finanzamtes dann aufgehoben, wenn ein Bescheid ergeht.
Ich weiß nicht, um Wert es insgesamt geht. Du musst aber mal rechnen, daß 600,- der Steuer entsprechen, das entspricht dann etwa 3000,- Wert. Hatte das noch so viel Wert? Wenn ja, lass es so und bezahl es, wenn nicht, rufe an und versteuere zum Beispiel 500,- pauschal als Geschäftsauflösung.
…also, die Antwort von sebastian ist Quark, die anderen Antworten stimmen so.
In welcher Stadt wohnst du denn? Wenn es Berlin ist, halte dich an den Tip von Johnny und melde ich mal bei mir. Vielleicht kann man noch was machen.
Erste Frage: Gibt es einen Abschlussbericht des Prüfers?
Zweite Frage: Sind bereits Bescheide ergangen, eventuell auch Änderungsbescheide?
Dritte Frage: Hast du Gewinnermittlungen abgegeben?
Letzte Frage für jetzt: Hast du die Betriebsaufgabe erklärt und wie alt bist du?
Fakt ist, DU kannst wegen STEUERHINTERZIEHUNG von 600 EURO zu EINER GEFÄNGNISSTRAFE VERURTEILT WERDEN…..
Würdest du Dr. Helmut Kohl heißen und 2 Mio Euro Steuergelder hinterzogen haben, würdest du STRAFFREI ausgehen.
DAS IST DIE DEUTSCHE JUSTIZ! Es lebe die Anarchie
Die Frage ist, was ist mit dem Anlagevermögen passiert, nachdem Du das GEwerbe abgemeldet hast?
Die Vorsteuer darfst Du bei dem Erwerb von Wirtschaftsgütern ziehen, sofern sie in irgend einer WEise zur Erzielung von Umsätzen bestimmt sind.
Als Du Dein Gewerbe wieder abgemeldet hast, haben sich diese Gegenstände vermutlich nicht in Luft aufgelöst, sondern ich vermute, Du hast Sie behalten. DAmit sind die Gegenstände aus Deinem Unternehmensbereich in den Privatbereich gewechselt, steuerlich eine Privatentnahme, die nach §3 Abs 1a Nr 1 USTG steuerbar und steuerpflichtig ist. Ist ja auch irgendwo klar, sonst würde ja jeder vor einer größeren Anschaffung schnell ein Gewerbe anmelden, um sich die Vorsteuer zu sparen.
Du hättest die Entnahme der Gegenstände aus dem Betriebsvermögen in der Umsatzsteuervoranmeldung mit angeben und darauf Umsatzsteuer zahlen müssen.
Ich habe ja keine Ahnung, wie lange man sich als Arbeitsloser so Urlaub leisten kann, halte es aber durchaus für möglich, dass Du vor Deinem Urlaubsantritt durchaus von dem Prüfungstermin gewusst hast. Die Entschuldigung, dass Du im Urlaub warst, ist also mehr als hinfällig, Du hättest vielleicht mal beim FA anrufen sollen und um eienn anderen Termin bitten sollen.
Eigentlich bin ich ja schwer dafür, dass Du Dir schleunigst einen Steuerberater suchst, der Dir aus dieser Misere wieder raushilft, da das alles Dir scheinbar über den Kopf wächst. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass diese zusätzliche Ausgabe im AUgenblick ein bisschen zu hoch ist.
Also würde ich vorschlagen, ruf beim Finanzamt an, entschuldige Dich für dieses Chaos, zeig absolute Mitwirkungs- nd vor allem ZAhlungsbereitschaft und frag, wie Du wieder aus dieser Misere rauskomsmt. Du wirst die Anlagegüter mit Teilwert bewerten und versteuern müssen und kannst eventuell aufgrund Deiner Arbeitslosigkeit eine STundung beantragen.
Aber mit einem Steuerberater wärest Du auf jeden Fall besser beraten. Vielleicht findest Du ja jemanden, den Du auf Raten bezahlen kannst.
Und das nächste MAl, such Dir gleich einen Steuerberater, dann kommst Du erst gar nicht in so eine LAge.