Vorzeitige Löschung der Schufa?
by admin on Saturday, May 15th, 2010 | 6 Comments
Hallo,
ich hab da mal eine Frage. Weiß jemand vielleicht wie ich mich vor Ablauf der Frist von drei Jahren aus der Schufa löschen kann, wenn die Schuld beglichen ist?
Vielen Dank schonmal
Vielen dank für eure Antworten
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Wenn die Schuld beglichen ist, ist doch alles klar. Ein zurückgezahlter Kredit ist als solcher gekennzeichnet und steigert deine Kreditwürdigkeit. Leute die ihre Schulden zurückzahlen sind bei den Banken sehr beliebt.
Bei Schufa beantragen und Belege (Kopien) einreichen.
Leider kenne ich die Antwort nicht, aber vielleicht hilft ein Anruf bei der Schufa selbst?
https://www.meineschufa.de/index.php?site=13_2
Du kannst nicht DICH löschen, sondern nur ein bestimmtes Ereignis. Deine Akte bleibt bestehen, auch wenn sie dann leer ist.
Hallo,
die komplette Schufaakte kann man nicht löschen. Einzelne Einträge kann man jedoch unter bestimmten Voraussetzungen vor Ablauf der drei Jahre löschen.
1. Die Schuld muss beglichen sein
2. Die Schuld des Eintrags darf nicht mehr als 1.000€ betragen.
3. Der Gläubiger muss der Löschung des Eintrags schriftlich zustimmen.
4. Eine Löschungsurkunde vom Amtsgericht erstellen lassen.
5. Zustimmung und Löschungsurkunde bei der Schufa einreichen, und die vorzeitige Löschung des Eintrags beantragen.
Hoffe ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen.
Es gibt festgelegte Zeiten nach denen die Einträge gelöscht werden. Ganz so einfach vorher löschen lassen geht nicht.
http://www.meine-schulden.de/ratgeber/schufa#elem_003